Meine Ex geht für 4- 6 Wochen in die Kur,in der zeit ist unser Sohn bei mir.
Da habe ich ihr gesagt in der Zeit wo sie in der Kur ist Bezahle ich keinen Unterhalt, für unser Sohn.
Das hat ihr gar nicht gefallen,jetzt will sie der Anwalt fragen ob das so einfach geht.
Ich finde immer das die Männer immer schlächter geht als die Frauen.
LG.
Werner
Kur und Unterhalt
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Beitrag von werner25600 - 14.05.11 - 22:43 Uhr
Beitrag von nadineriemer - 14.05.11 - 22:58 Uhr
Hey,
och Gott du armer Mann.Bemitleide dich mal weiter.
Also wenn dein Kind für die 4 bis 6 Wochen bei dir ist und du es auch versorgst,würde ich auch kein Unterhalt zahlen.Ich kann mir kaum vor stellen das sie es verlangen kann und kann verstehen das du auch für die Zeit nicht zahlen willst.
Nadine
Beitrag von werner25600 - 14.05.11 - 23:05 Uhr
Arm bin ich nicht, und Bemitleiden braucht mich auch keiner,ich wollte nur wissen ob ihr zahlen würden. Ich zahle gerne für meinen Sohn er bekommt auch von mir genug , sachen wo ich gar nicht machen müßte aber ich mache es gerne
Beitrag von imzadi - 15.05.11 - 00:15 Uhr
Kann deine Ex auch die Miete kürzen in der Zeit? Immerhin braucht sie ja nun ein Zimmer weniger für ein paar Wochen. Oder muss sie sogar gar keine Miete bezahlen weil sie ja auch nicht zuhause ist? Falls euer Kind in den Kindergarten geht, muss sie in der Zeit nichts bezahlen?
Du musst bedenken das die Fixkosten deiner Ex weiterlaufen, egal wo sie oder der Kleine ist. Evtl. kannst du wirklich klagen und ein paar Euro einsparen, dem Verhältnis unter euch kommt das bestimmt nicht zugute.
Beitrag von lisasimpson - 15.05.11 - 09:09 Uhr
"Ich finde immer das die Männer immer schlächter geht als die Frauen."
wow- weise worte...
also ich denke, daß du maximal einen teil des unterhaltes zurückfodern kannst.
der Unterhalt, der für alle fixkosten (wohnen, kindergartenbeiträge, sprotverein, ..) und alle laufenden kosten (klamotten, möbel, schulsachen, klassenfahrten,..) im laufe eines jahres anfallen werden ja durch 4 wochen nicht weniger.
einzig das was das kind an Essen trinken (evtl. hygieneartikel) verbraucht in dieser zeit und vielleicht noch verbrauchsnebenkosten (wasser, strom) stehen also zur disposition.
ob ich darum aber ein aufhebens machen würde, daß mein kind mal 4 wochen bei mir ißt und badet- ich weiß ja auch nicht..
lisasimpson
Beitrag von nadineriemer - 15.05.11 - 09:34 Uhr
Hallo
wenn ich deinen Satz lese das Männer es immer schlechter geht als Frauen kann ich das nicht ernst nehmen.Tut mir leid!Da bemitleidest du dich einfach selber!Glaubst du Frauen haben es immer so einfach wenn sie alleinerziehend sind?
Nadine
Beitrag von lisasimpson - 15.05.11 - 10:10 Uhr
abgesehen davon, daß man diese wortgestümmel kaum als satz bezeichnen kann- es war nicht "mein satz"
lisasimpson
Beitrag von werner25600 - 15.05.11 - 10:51 Uhr
Zur Info!!
Mir gehts nicht um das Geld,nur um die gerechtikeit.
Und noch meinen Sohn ist jeden Tag bei mir, er ist auch jeden Abend bei mir, das ist ok so, da verlange ich auch kein Geld von meiner Ex.
Wir wohnen nebenanader,schon wegen unser Sohn.
ich helfe ihr wo ich kann und mache es gerne.
Werner
Beitrag von hedda.gabler - 15.05.11 - 11:15 Uhr
>>> Meine meinung wenn mann ein Kind soll er bezahlen und kein streß machen wegen zahlen.Da braucht mann keinen Anwalt. <<<
Quelle: http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=20&tid=2953575&pid=18682342
Beitrag von ajl138 - 15.05.11 - 11:27 Uhr

Beitrag von lucky.luke.1946 - 20.05.11 - 16:26 Uhr
Er zahlt doch.
Die Frage, ob oder wieviel man zahlen, muß, wenn man das Kind dann für mehrere Wochen bei sich hat, kann man durchaus mal stellen.
Beitrag von .doctor-avalanche. - 16.05.11 - 08:47 Uhr
In Deinem Fall keine Aussicht auf Kürzung.
Bleibt das Kind dagegen mehrere Monate lang bei dem anderen Elternteil, kann der Unterhaltsanspruch des Kindes nach den Umständen des Einzelfalls angemessen gekürzt werden. Gleiches gilt, wenn die von den Eltern gewählte Betreuungssituation über einen erweiterten Umgang weit hinausgeht, weil sich das Kind beispielsweise nicht nur gelegentlich besuchsweise, sondern regelmäßig, tagsüber sogar überwiegend bei dem Unterhaltspflichtigen aufhält. (siehe auch Urteil OLG Köln. Dies lässt eine Kürzung des Unterhaltsanspruchs dann zu, wenn sich das Kind während der Ferien "über den üblichen" Zeitraum hinaus beim Umgangsberechtigten aufhält.
Beitrag von lucky.luke.1946 - 20.05.11 - 16:27 Uhr
Das ist endlich mal eine vernünftige Information, danke, finde ich ja auch mal ganz interesant.
Beitrag von ajl138 - 15.05.11 - 11:32 Uhr
Hallo Werner,
muss sie denn in der Zeit auch keine Miete,keine Kita,keinen Strom,oder sonstiges zahlen,wenn sie es ja 4-6 Wochen nicht benutzt? Ihre Kosten laufen auch weiter,und auch wenn es Kindesunterhalt heißt,werfen die meisten wohl alles an Geldern was reinkommt in einen Topf und bezahlen daraus.Ich kenne niemanden,der alles abteilt in: vom Kindergeld und Unterhalt wird nur was für´s Kind gekauft usw.....!
Und dein sein Satz,dass es Männern schl"Ä"chter geht......Was wollen die beim Metzger? Ich dachte hier geht es um Kindesunterhalt. 
Spaß beiseite,wenn man den Link liest,den Manavgat eingestellt hat,dann schüttelt man schon den Kopf bei einem solchen Widerspruch.
Beitrag von ajl138 - 15.05.11 - 11:33 Uhr
Nachtrag es war Hedda,nicht Manavgat,die den Link eingestellt hat.
Beitrag von harveypet - 15.05.11 - 18:40 Uhr
[...]entfernt. Bitte diskutiert sachlich, euer urbia-Team
Beitrag von werner25600 - 15.05.11 - 20:48 Uhr
Ich bedanke mich recht Herzlich für die Beleidiung,ich wollte nur eine meinung,und keine beleidigung.
Ich bin nicht Geizig er bekommt von mir sehr viele sachen wo ich gar nicht machen muß.
klar Kindi bezahle ich dann und der rest auch.
Ich bin sauer auf sollche Frauen wo so blöde sachen reinschreiben.
Beitrag von hedda.gabler - 15.05.11 - 21:23 Uhr
Bei Dir scheint es nicht nur beim Schreiben (bei Deiner Rechtschreibung und Grammatik sträuben sich einem echt die Nackenhaare), sondern auch beim Lesen massiv zu hapern ...
... die, wo so blöde Sachen reingeschrieben hat, ist ein Mann ... und recht hat er.
Beitrag von hummelinchen - 17.05.11 - 16:15 Uhr
nur weil er der Rechtschreibung nicht so mächtig ist, darf er seine Meinung nicht äußern?
Beitrag von hedda.gabler - 17.05.11 - 17:11 Uhr
Habe ich das gesagt?
Beitrag von hummelinchen - 18.05.11 - 10:03 Uhr
irgendwie schon...
Beitrag von hedda.gabler - 18.05.11 - 12:47 Uhr
Aha ... na, dann viel Spaß beim wilden Fehlinterpretieren
Beitrag von hummelinchen - 20.05.11 - 15:34 Uhr
nee, is klar, deine Eigen- und Fremdwahrnehmung gehen aber arg auseinander....
und warum so unhöflich zu mir???????
Beitrag von hedda.gabler - 20.05.11 - 15:59 Uhr
Zum Thema "Höflichkeit":
>>> Hey Werner,
anstatt nur die anzugiften, die dir blöde Antworten geben, könntest doch auch mal denen antworten, die dir wirklich helfen möchten, gell?
lg Tanja <<<
Diese herablassende, belehrende und arrogante Art ist nicht nur nicht höflich, sondern viel schlimmer .... und inhaltlich zeigt sie ein hübsches Anzeichen von fehlener Aufmerksamkeit, wenn Du jemanden sogar hier wegen einer Antwort hinterher rennst ... wie peinlich ist das denn?!
... laß mich raten: Lehrerin oder ähnliches von Beruf?! 

Ich sehe gerade ... ne Erzieherin, der die Schwangerschaftshormone durchgehen. Jetzt ist mir alles klar ...
Beitrag von lucky.luke.1946 - 20.05.11 - 16:31 Uhr
Kannst deinen Wettbewerb "Wer ist blöder und unhöflicher" vielleicht in ein Weiberforum verlegen, passt besser.
