Ich habe mal eine Frage. Mein Mann zahlt UVG ans Jugendat zurück. Nun haben wir Lohnsteuerausgleich gemacht. Nach 4 Wochen wurde immer noch nichts überwiesen. Als ich anrief sagte man mir das jemand eine Sperre gemacht hätte. Wie es raus kam war es das Jugendamt. Bekommen die jetzt das ganze Geld? Dürfen die das wenn mein Mann schon so Geld zurück zahlt? Wir haben noch nicht mal was schriftlich bekommen!!!
Bitte um Antworten.
Frage zu Unterhalt Rückzahlung
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von sommer31 - 16.05.11 - 12:53 Uhr
Beitrag von manavgat - 16.05.11 - 13:05 Uhr
Klar dürfen die das.
Gruß
Manavgat
Beitrag von sommer31 - 16.05.11 - 13:06 Uhr
das ganze geld? oder nur einen teil??
Beitrag von ich-habe-zwei-davon - 16.05.11 - 13:28 Uhr
bei meinem ex, der ebenfalls keinen unterhalt zahlte/ und auch noch nicht zahlt, haben sie alles einbehalten.
ist auch rechtens, denn immerhin hatte er außenstände und diese sind dann mit einem kleinen schwung abgegolten.
er hat noch immer zurück zu zahlen aber eben nicht mehr die ganze summe.
Beitrag von silbermond65 - 16.05.11 - 13:31 Uhr
Beim Vater meiner Tochter hat das JA 2008 die komplette Rückzahlung vom FA eingezogen.
Desto eher ist er fertig mit der Rückzahlung.
Beitrag von sommer31 - 16.05.11 - 13:35 Uhr
Ja einerseits ist es ok da man schnelle seine Schulden los ist, aber da mein Mann monatlich schon abzahlt, dachte ich nicht das die dann auch noch die Lohnsteuer einbeziehen. Und auch ohne etwas schriftlich!
Beitrag von ich-habe-zwei-davon - 16.05.11 - 13:38 Uhr
die andere frage die sich stellt, wie soll er sonst schnellstmöglich von diesen schulenberg weg kommen? soweit ich weis, entstehen hier zumindest keine zinsen, welch ein glück für manche väter, aber es sind eben schulden die anstehen.
schön das dein mann den uhv abzahlt, aber andererseits, warum zahlte er nicht gleich den unterhalt?
ich weis, es gibt viele gründe dafür, aber das geld welches ihr hättet bekommen können, ist nicht sinnvoller an zu legen als schneller schuldenfrei zu sein - irgendwann.
du rechnest natürlich mit dem geld welches man bekommt, aber siehe es mal so, ihr habt es vorher auch nicht zur verfügung gehabt.
Beitrag von krokolady - 16.05.11 - 21:12 Uhr
sie dürfen es nicht komplett soweit ich weiss.....jedenfalls dann nicht wenn von Deiner Seite auch Geld dazu kommt....also wenn du auch arbeitest und Steuern zahlst und davon was wiederbekommst.
Es darf nur das Geld Deines Mannes angerechnet werden!
Beitrag von sommer31 - 16.05.11 - 21:17 Uhr
Da ich nicht arbeite, bekommt mein mann das geld.
aber wußte echt nicht das einem trotz laufender rückzahlung noch was weggenommen wird.
Beitrag von krokolady - 16.05.11 - 21:41 Uhr
habt ihr gemeinsame Kinder?
Oder hast Du Kinder aus anderer Beziehung die aber bei deinem jetzigen Mann auf der Steuerkarte stehen?
Bin mir da echt nicht so sicher ob die dann wirklich alles einbehalten dürfen....das wird Dir wohl nur ein Anwalt ganz genau sagen können.
Beitrag von sommer31 - 16.05.11 - 21:49 Uhr
er will morgen mal beim zuständigen jugendamt anrufen und nachfragen.
ich habe 1 kind aus erster ehe und wir haben 2 gemeinsame die er auch auf der steuerkarte hat.
