Hallo,
ich hab mal eine Frage und hoffe, dass jemand von Euch die Antwort weiß.
Ich arbeite momentan in Teilzeit (20 Stunden/Woche). Da wir grad Saison haben, muss ich Überstunden machen. Ich habe unterschrieben, dass ich bis zum 31.Mai bereit bin bis zu 35 Stunden in der Woche zu arbeiten (Überstunden wandern auf mein Zeitkonto).
Nun ist es so, dass ich schwanger bin und momentan schlaucht mich mein Körper echt enorm (Übelkeit und Müdigkeit). Meine 20 Stunden würden mir ab Juni wirklich reichen. In meinem Arbeitsvertrag steht nur, dass ich zu Überstunden verpflichtet bin.
Nun meine Frage: wieviele Überstunden kann man von mir verlangen? (jetzt mal die Schwangerschaft außer Acht gelassen, laut Mutterschutzgesetzt darf meine Arbeitszeit ja 8.5h/Tag betragen und da liege ich ja noch etwas darunter) Momentan mache ich täglich 2-3 Überstunden und ich hab Angst, dass man mir dann mangelnden Einsatz/Motivation vorwerfen wird...
(Ach ja, mein AG weiß noch nichts von der SS, möchte es ihm aber bald mitteilen).
Zu wievielen Überstunden bin ich verpflichtet??
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Beitrag von nadinchen80 - 16.05.11 - 19:15 Uhr
Beitrag von nadinchen80 - 16.05.11 - 19:17 Uhr
Ach so, vergessen: Da sich die Arbeit in den Himmel stapelt, wird mich mein Chef mit Sicherheit bitten, ab Juni auch weiterhin Überstunden zu machen... das ist mein Problem!
Beitrag von vwpassat - 16.05.11 - 19:27 Uhr
Lass Dich doch hochstufen und bezahlen - das erhöht doch auch Dein Elterngeld.
Andere arbeiteten schwanger 40 h (oder mehr). Ich frage mich ernsthaft, wie verweichlicht unsere Gesellschaft ist bzw. immer mehr wird.
Beitrag von nadinchen80 - 16.05.11 - 20:04 Uhr
Hochstufen und bezahlen geht nicht, haben wir schon drüber gesprochen.
Verweichlichen... hmmm... fraglich, wie gerne Du für 50% Gehalt 100% arbeiten möchtest
... sonst würd ich mich nich beschweren.
Beitrag von vwpassat - 17.05.11 - 09:35 Uhr
Die Info's hättest Du vielleicht gleich dazu schreiben sollen.
Ich hatte es nämlich anders verstanden.
Wenn Du natürlich jetzt weiter Überstunden "sammeln" sollst, dann würde ich die Schwangerschaft jetzt mitteilen und gleichzeitig, dass Du aufgrund dessen keine Überstunden machen wirst.
Beitrag von anarchie - 16.05.11 - 20:04 Uhr
Wie viele Kinder hast du schon ausgetragen, dass du dir solche Sprüche anmaßen kannst?
Beitrag von siomi - 16.05.11 - 20:59 Uhr
Wenn ich mich richtig erinnere, hat er eine Frau welche Krankenschwester ist. Daher hat er die Weisheit mit Löffeln gefressen!
Beitrag von anarchie - 16.05.11 - 21:00 Uhr
ahhhh verstehe...,einer der klugen helden, die vermutlich bei ner geburt schier sterben würden
Beitrag von arkti - 16.05.11 - 21:05 Uhr
Naja in gewisserweise hat er doch recht.
Heute ließt man nur noch von Beschäftigungsverboten usw.
Beitrag von siomi - 16.05.11 - 21:09 Uhr
Sie schreibt nichts über ein BV, sondern erkundigt sich lediglich nach einer Überstundenregelung. Bei meiner Schwangerschaft ging es mir im ersten Drittel auch grottig. Dennoch habe ich bis zum Mutterschutz ohne Krankmeldung durchgearbeitet (Pflege).
Beitrag von anarchie - 16.05.11 - 21:10 Uhr
na, ich finde es ganz schön vermessen, sowas in die Runde zu schmeissen...
Woher weiss er denn, wie es der Frau geht?
Ausserdem fragt sie doch nur, wieviel MEHR sie arbeiten muss, sie will weder blau machen noch sonstwas..
und das man oft vom BV liest...ich vermute mal die, die keine probleme haben, schrieben eher nicht..
Ich war auch immer fit in allen ss - trotzdem bin ich nicht so vermessen, anderen vorzuwerfen sie seinen verweichlicht...
lg
Beitrag von inblack - 16.05.11 - 21:46 Uhr
Wie gut kannst du denn arbeiten, wenn du kotzen musst.
Beitrag von mama2kinder - 17.05.11 - 06:50 Uhr
Genau.
Und früher haben die Frauen die Kinder auch auf dem Feld während der Arbeit bekommen.
Was waren das für schöne Zeiten und was hatten wir eine starke Gesellschaft!
Wo die Bürger ausgebeutet wurden, während die Obrigkeit in Saus und Braus lebte, wo die Menschen mit 40 gestorben sind, wenn sie nicht schon zusammen mit dem Kind auf dem Feld ihr Leben lassen mussten.
Ach - und die Kinder haben auch gleich gearbeitet, nicht wie heute! Wo sie ausgebildet werden.
Mensch, WAR das schön!
Und wie stark DU bist! Sicher gehst du immer brechend in deine Autoklitsche.
Wohlgemerkt um bei Urbia zu schreiben.
Die TE hat einen Teilzeitjob, aus welchem Grund geht dich einen feuchten Dreck an. Und deine Verurteilung ist dumm und anmaßend!
Du bist echt eine arme Witzfigur.
Und ein A.
Beitrag von parzifal - 17.05.11 - 12:00 Uhr
Auch wenn man inhaltlich nicht übereinstimmt ist die generelle Behauptung von "Verweichlichung" kein Grund die gute Kinderstube zu vergessen und beleidigend zu werden.
Beitrag von mama2kinder - 17.05.11 - 20:46 Uhr
Jemanden, der einen Teilzeitvertrag hat und höflich fragt, in welchem Rahmen Überstunden zu leisten sind, als verweichlicht zu bezeichnen, finde ich sehr beleidigend. Dazu habe ich Stellung genommen. Deutlich.
Schade, dass du dich auf SO eine Seite stellst.
Beitrag von inblack - 16.05.11 - 21:50 Uhr
Hi,
Gesetzlich weiß ich das nicht.
Menschlich würde ich klare Worte sprechen. Sprich darüber, wie es nach der Geburt weiter gehen soll, vielleicht ist dein Chef froh, wenn er frühzeitig eine Mutterschutz-Vertretung einarbeiten kann, die dir schon mal was abnimmt.
Oder du erhöhst wirklich deine Stunden, um das Elterngeld zu erhöhen.
Guck mal, was dein Chef sagt- erstmal ohne Paragraphen zu rezitieren.
Alles Gute für dich und dein Baby.
Beitrag von nadinchen80 - 16.05.11 - 22:14 Uhr
Huhu, Danke für Deine Antwort!
Wie gesagt: Vollzeit geht leider nicht, habe ich schon angefragt 
Aber ich werds nun einfach so machen, dass ich mit meinem Chef Klartext spreche, wenn ich ihm von der SS erzähle. Gesetzliche Regelung wird's für meinen Fall wohl nicht geben. Ansonsten ist er eigentlich auch ganz verständnisvoll, vielleicht stellt er ne Aushilfe ein, kommen eh nicht hinterher mit der Arbeit.
Nochmal zur Diskussion oben:
1. Ich gehöre nicht zu denen, die sich wegen jedem Zieperlein ein BV oder Krankmeldung holen!!
2. Ich habe in meiner 1. SS ohne Krankmeldung bis zum Mutterschutz durchgearbeitet und zwar 40 Stunden die Woche!
3. Ich habe die letzten Jahre in meinem Betrieb jede Saison mitgemacht und mich nie vor Überstunden gedrückt.
4. Wenn ich mich erkundige, wieviele Überstunden ich machen MUSS gesetzlich, weil ich keine 35 Stunden arbeiten möchte (was mein gutes Recht ist, ich hab schließlich einen Teilzeitjob), dann lass ich mir nicht von irgendeinem Idioten einreden, dass ich verweichlicht bin... ich kenn mich besser... also zum einen Ohr rein, zum anderen raus.
Schade irgendwie, dass man solche Fragen hier im Forum immer bereuen muss, weil es immer Idioten gibt, die einen als dies oder das hinstellen, ohne einen Menschen zu kennen.
Beitrag von frischerduft - 17.05.11 - 09:23 Uhr
Hallo,
ich denke, du solltest erst einmal das Gespräch mit deinem Chef suchen.
Natürlich ist es blöd, die Schwangerschaft mitzuteilen und gleichzeitig zu signalisieren, dass man ab da nicht mehr flexibel eingesetzt werden und keine Mehrarbeit mehr leisten möchte.
Das kommt nie gut an.
Und Müdigkeit und Übelkeit vergehen meist im 2. Schwangerschaftsdrittel.
Wäre ich Chef, würde ich definitiv bei jeder Einstellung denken: hoffentlich wird die nicht schwanger ...
Ich denke, er kann dich zu Überstunden verpflichten, die im gesetzlichen Rahmen liegen, d. h. du darfst arbeitstäglich nicht mehr Stunden arbeiten, als für schwangere Frauen zulässig ist.
Allerdings häufen sich so die Stunden auf deinem Zeitkonto. Es wird fraglich sein, wann du sie abbauen kannst, wenn jetzt in der Saison so viel zu tun ist.
Ich persönlich würde versuchen, dass Cheffe mir einen Arbeitsvertrag gibt, wo eine höhere Stundenzahl vereinbart ist. Das würde letztendlich auch dein Elterngeld erhöhen.
Mfg
Nici
Beitrag von sarahg0709 - 17.05.11 - 10:42 Uhr
Hallo,
vielleicht beantwortet das Deine Fragen:
http://bundesrecht.juris.de/muschg/__8.html
LG
Beitrag von manavgat - 17.05.11 - 11:31 Uhr
Wenn Du keinen Stundenkontingent-Vertrag hast, dann bist Du als Teilzeitkraft - wenn überhaupt - nur sehr eingeschränkt verpflichtet, Überstunden zu machen.
Hinzu kommt, dass der Arzt es untersagen kann, aus gesundheitlichen Gründen, wenn es mit der Schwangerschaft Probleme gibt.
Ohne Deinen Vertrag gesehen zu haben, ist es schwierig etwas dazu zu sagen.
Bist Du in der Gewerkschaft? Gibt es einen Betriebsrat?
Gruß
Manavgat
