Meine Freundin hat mal wieder Probleme mit ihrem ALG2-Bescheid. 
Sie ist vor 1 woche Mutter geworden und da die Maus 2 wochen NACH Et geboren wurde, hab ich ihr geholfen beim ausfüllen aller Anträge. Die Hebi kam als ich grad da war und wir quasselten ne weile und sie meinte als Hinweis,das sie aufpassen solle, das ihr Mehrbedarf wegen SS im neuen ALG2-Bescheid (es ging grad ums anmelden des Kindes beim Jobcenter) richtig berechnet werde. nämlich nicht nur bis zum errechneten ET-Termin sondern bis zum richtigen Geburtstag des Kindes ..das würden die Mitarbeiter des JC wohl gerne mal "übersehen".
wie ist das nun wirklich? Muss der Mehrbedarf bis zum ET oder Geb-tag gerechnet werden???
Lg und vielen dank für eure Auskunft
Annett
Mehrbedarf SS -ALG2
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Beitrag von supermutti8 - 16.05.11 - 22:59 Uhr
Beitrag von nebula - 17.05.11 - 06:55 Uhr
Hallo,
ich hatte ihn damals bekommen solang ich Schwanger war - meine Tochter kam allerdings 6 Wochen zu früh.
Ich habe also den Mehrbedarf statt bis Knapp ende FEB nur bis Anfang JAN erhalten. Danach den Regelsatz der für das Kind festgesetzt ist.
mfg
Beitrag von gothic- - 17.05.11 - 07:48 Uhr
hallo.
den mehrbedarf gibt es nur in der ss.egal wann man entbindet.ich weiss nichts davon das er terminabhängig gezahlt wird.wenn man nicht mehr ss ist,hat man auch kein recht mehr auf den mehrbedarf.denn ab dem tag der geburt gibt es ja die anderen gelder.
lg
Beitrag von supermutti8 - 17.05.11 - 08:40 Uhr
naja,aber wie lange wird er gezahlt? bis zum tag der geburt des kindes oder nur bis errechnetem et?? doppelt zahlen soll niemand
Beitrag von silbermond65 - 17.05.11 - 08:48 Uhr
Na ,wie lange ist man denn schwanger ? 
Doch so lange bis das Kind geboren ist oder?
Also gibts den Schwangerschaftsmehrbedarf bis zum Tag der Geburt .
Beitrag von supermutti8 - 17.05.11 - 08:54 Uhr
na beim AA scheinbar des öfteren nur bis zum ET im Mupa
wenn ich die hebi richtig verstanden habe
Beitrag von windsbraut69 - 17.05.11 - 10:59 Uhr
Ja, sorry, mit so ner sinnigen Frage hab ich nicht gerechnet.
Der voraussichtliche ET ist doch hinfällig, sobald es einen echten ET gibt....
Anhand Deiner Fragestellung sind wohl einige davon ausgegangen, dass das Kind früher geboren wurde...
Gruß,
W
Beitrag von supermutti8 - 17.05.11 - 12:18 Uhr
ja schon, nur leider scheint es beim Jobcenter nicht so klar zu sein 
aber, nun weiß sie auf was sie aufpassen muss
Beitrag von windsbraut69 - 17.05.11 - 07:57 Uhr
Warum sollte "doppelt" gezahlt werden, also Mehrbedarf wegen (nicht mehr bestehender) Schwangerschaft und der Regelsatz fürs Kind?
Halte ich für Unsinn.
Gruß,
W
Beitrag von supermutti8 - 17.05.11 - 08:37 Uhr
doppelt??
die Tochter wurde 13 Tage NACH dem errechneten ET geboren ...lt. dem "alten" ALG-Bescheid geht der Mehrbedarf bis zum im Mutterpass eingetragenen errechneten ET und nicht bis zum, jetzt ja erst feststehenden, Geburtstag des Kindes ..
daher meine Frage: muss der Mehrbedarf bis zum Geburts -Tag des Kindes gezahlt werden oder nur bis zum errechneten ET (wenn das Kinder später als dieser ist zur Welt kommt)? weil, AB Geburts-Tag des Kindes wird ja dann der Regelsatz fürs Kind gerechnet....
Lg Annett
Beitrag von windsbraut69 - 17.05.11 - 11:01 Uhr
Ja, sorry, ich bin von "zu früh" geboren ausgegangen, weil sonst die Frage ja völlig unsinnig ist.
Warum sollte der (im Nachhinein falsche) VET hier relevant sein, wenn das Kind nicht an diesem Tag geboren wurde?
Eine Schwangerschaft endet mit der Geburt, nicht am VET.
Gruß,
W
Beitrag von supermutti8 - 17.05.11 - 12:37 Uhr
na denn warten wir mal ab,was im bescheid steht
gemeldet ist das kind jetzt und die dame sagte,das der bescheid nächste woche kommt
Beitrag von supermutti8 - 20.05.11 - 12:49 Uhr
und heute kam der bescheid - man glaubt es kaum ....der mehrbedarf wurde nur bis zum VET und nicht bis zum geburts-tag berechnet ;-( nun muss sie doch widerspruch einlegen ...
Beitrag von arienne41 - 17.05.11 - 09:02 Uhr
Hallo
Ich weiß nicht was manche so verstehen wenn sie fragen doppelt zahlen usw.
Zu deiner Frage:
Sie bekommt den ss Mehrbedarf bis zur Geburt des Kindes.
Die Arge hat ja erstmal nur Kenntnis wann der errechnete Termin war also zahlen sie erstmal bis dahin.
Das das Kind 13 Tage später erst kommt wissen sie ja nicht und sie zahlen es dann natürlich nach.
Deine Freundin soll nur darauf achten das es nicht vergessen wird.
Beitrag von supermutti8 - 17.05.11 - 09:58 Uhr
das war die Antwort,die mir weiter hilft
DANKE
Beitrag von bobb - 17.05.11 - 14:16 Uhr
Das ist ja interessant...Meine Kleine kam 3 Tage nach ET und sie haben bis ET den Mehrbedarf gezahlt.Hatte sie drauf angesprochen,daß sie ja nach dem ET kam,aber sie meinten,das interessiere nicht.
Da man ja erstmal mit dem Kind beschäftigt ist und dann noch die Große,bin ich da nicht hinterher und hab es so geglaubt.Kann ich da nochwas machen?
Oder gibt es eine "Verjährungsfrist"? Meine Kleine ist am 1.12.10 geboren,nun also 5,5 MOnate.
Beitrag von becca78 - 17.05.11 - 20:27 Uhr
Hallo!
Widerspruch kann 4 Wochen nach Erteilung des Bescheides schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.
Das steht am Ende des Bescheides. Ich gehe davon aus, dass dieser Zeitraum nach Bescheiderteilung bereits vorbei ist...
LG,
Becca
Beitrag von bobb - 18.05.11 - 12:02 Uhr
Ja,die Zeit ist vorbei.Naja,ist so.Aber danke schön!
