Hallo,
also ich hoffe ich bin hier richtig.
Ich bin derzeit auf ausbildungssuche und wollte deshalb mal nachfragen, ob es irgendwelche Unterstütungen bei einer schulischen Ausbildung gäbe(wenn dann zur Kinderpflegerin)
Ich lebe mit meinem Freund und unserer Tochter(die im August in den Kiga geht) in einer Mietwohnung. Diese zahlt das Amt, mein freund geh Vollzeit arbeiten und verdient da im Schitt 800€ im Monat.
Wir beziehen derzeit also nich ALG2.
Jetzt wollte ich fragen, wenn ich eine berufliche Ausbildung machen würde, würde ich da weiterhin ALG2 bekommen oder Bafög? Und zum Bafög, muss man das zurückzahlen? Oder sind meine Eltern dann unterhaltspflichtig? Wenn ja, dann will ich nämlich keine schulische Ausbildung machen.
Naja das war mein Anliegen, ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen :)
Danke schonmal
Unterstützung bei schulischer Ausbildung?
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Beitrag von rotkehlchen11 - 17.05.11 - 00:30 Uhr
Beitrag von mel1983 - 17.05.11 - 07:13 Uhr
Guten Morgen,
also, wenn ihr die Miete der Wohnung vom Amt bekommt, bezieht hier aber doch ergänzend ALGII.
Aber darum geht es ja nicht.
Zur schulischen Ausbildung ist wichtig, ob du schon einmal eine Ausbildung gemacht hast.
Wenn nein käme ALGII oder BAB in Frage.
Wenn ja, dann käme Bafög bzw. Schülerbafög in Frage. Aber auch hier: Hast du Bafög-Leistungen schon einmal in Anspruch genommen?
Schülerbafög ist rückzahlungsfrei.
Bei normalem Bafög solltest du, da du selbst schon Mutter bist, elternunabhängiges beantragen und mMn auch bekommen.
Normales Bafög bekommt man aber mMn nicht bei einer Ausbildung als solche.
Grüße
Beitrag von litalia - 17.05.11 - 08:26 Uhr
"Zur schulischen Ausbildung ist wichtig, ob du schon einmal eine Ausbildung gemacht hast.
Wenn nein käme ALGII oder BAB in Frage.
Wenn ja, dann käme Bafög bzw. Schülerbafög in Frage. "
das ist Unfug!
Schülerbafög erhällt man auch bei einer schulichen ERSTausbildung
Beitrag von goldie99999 - 17.05.11 - 08:58 Uhr
Öhm, nö! BAB gibt es nur bei einer BETRIEBLICHEN (erst-)Ausbildung.
An die TE: Allerdings habe ich, ohne auf dem Gebiet Experte zu sein, in den Förderungsvoraussetzungen für das (Schüler)- Bafög NICHT gelesen, dass hier nur die erste (schulische) Ausbildung förderfähig ist, im Gegensatz zu meiner Vorschreiberin. Es hängt wohl auch von der Art der Erstausbildung ab, so pauschal scheint das nicht zu beantworten zu sein. Vielleicht ist sie so nett und gibt Dir Ihre Quelle preis, damit diese Theorie verifiziert oder verworfen werden kann.
Grüße, Goldie
Beitrag von litalia - 17.05.11 - 09:04 Uhr
ich habe nicht geschrieben das NUR die erste schuliche ausbildung förderfähig mit bafög ist. das weiß ich nicht.
ich hatte nur geschrieben dass man bei einer erstausbildung (schulich) auf jeden fall Bafög bekommen könnte da die andere userin ja geschrieben hatte dass man nur bafög beantragen kann wenn schonmal eine ausbildung gemacht wurde, stimmt aber nicht. bafög ist auch für erstauszubildende.
Beitrag von mel1983 - 17.05.11 - 11:52 Uhr
Nun,
ich hab nicht geschrieben, dass man nur Bafög bei einer zweiten Ausbildung beantragen kann.
Aber
BAB und/oder ALGII geht nur beim ersten Bildungsweg, so meine ich. (bei ALGII bin ich mir sicher).
Gut, BAB geht vermutlich bei schulischer Ausbildung nicht, dafür dann Schülerbafög. Aber vielleicht (!) auch nicht, wenn sie es schon einmal beansprucht hatte. Das weiß ich nicht.
Beitrag von fuxx - 17.05.11 - 09:25 Uhr
Nach einer bereits beendeten Ausbildung kann für die weitere Ausbildung das sogn. Meisterbafög beantragt werden. Muss allerdings zurück gezahlt werden.
Beitrag von windsbraut69 - 17.05.11 - 11:09 Uhr
Bist Du sicher, dass die Eltern nicht mehr zuständig sind, weil sie selbst schon Mutter ist?
Gruß,
W
Beitrag von mel1983 - 17.05.11 - 11:53 Uhr
Ab wann sollte sonst elternunabhängiges Bafög gelten?
Das war nur eine logische Schlussfolgerung - sicher bin ich nicht.
Aber ich (auch Mutter), hätte wohl elternunabhängiges Bafög beantragen müssen, wenn ich studiert hätte.
Grüße
Beitrag von windsbraut69 - 17.05.11 - 12:47 Uhr
Ich finde das überhaupt nicht logisch.
Was ändert denn das Kind daran, dass sie unter 25 ist und ihre Eltern (so habe ich ihren Thread verstanden) noch keine Ausbildung finanziert haben....
Es gibt ja Kriterien und beim Überfliegen eben habe ich keine entsprechende Ausnahme gefunden.
LG
Beitrag von mel1983 - 17.05.11 - 12:54 Uhr
Ja okay.
Dann hast du absolut Recht, denn aufs Alter habe ich nicht geschaut.
Allerdings ist es halt auch schwierig, wenn die TE keinerlei weitere Angaben macht.
Und somit alles weitere mehr oder weniger spekulativ (abgesehen der Fakten - aber vllt sind diese dann irrelevant, weil unzutreffend).
Aus diesem Grund steige ich aus dem Thread auch aus.
LG Mel
Beitrag von windsbraut69 - 17.05.11 - 13:00 Uhr
Ich wollt Dir jetzt nicht so hart um die Ohren hauen, dass Du keine 20 mehr bist :)
Du hast Recht, es fehlen hier immer Angaben und meist läuft es auf spekulative Blindflüge hinaus...
LG,
W
Beitrag von ganya02 - 17.05.11 - 14:42 Uhr
Hi,
wollte mal so dazwischenschieben, dass mir damals das elternunabhängiges Bafög nicht bewilligt wurde zum Beispiel. Ich war selber 22 und meine Tochter 3.
Das Elternabhängige hab ich dann natürlich auch nicht bekommen, weil meine Eltern zuviel verdient haben nach der Auflistung.
Verstanden hab ich es jedoch damals auch nicht .
lg
Beitrag von windsbraut69 - 17.05.11 - 15:01 Uhr
Warum ist das denn so unverständlich, wenn Deine Eltern genug verdienen, Dir die Ausbildung zu finanzieren?
LG
Beitrag von ganya02 - 17.05.11 - 15:15 Uhr
Joa... so nen 100er hätten sie mir bestimmt monatlich geben können, aber mehr auch nicht. Sie haben beide ganz normale jobs, also nix studiertes oder in der Richtung.
Meine Mutter im Büro teilzeit und mein Vater Maschinenführer.
Habe auch schon 5 Jahre damals nicht mehr zu Hause gewohnt, also hatte ich auch Elternunabhängiges zuerst beantragt.
Soviel zum Thema genug verdienen.
Beitrag von windsbraut69 - 17.05.11 - 16:24 Uhr
Es gibt ja Einkommensgrenzen und wenn sie drüber lagen, hätten sie eben zahlen müssen, zumindest teilweise.
Die Einstellung "wenn meine Eltern zahlen müssen, mach ich die Ausbildung nicht", die hier erwähnt wurde, kann ich nicht nachvollziehen.
Gruß,
W
