Ich bin verwirrt. Die Elternzeit muss man spätestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich anzeigen, d.h. spätestens 1 Woche nach Geburt des Kindes.
Ist der Zeitraum der Elternzeit nun ab Geburt des Kindes bis z.B. 1 Tag vor dem 1. Geburtstag oder ist der Zeitraum ab 8 Wochen nach der Geburt???
Ich denke ja eher ersteres, aber warum sagt man denn, dass man das spätestens 7 Wochen vor Beginn, was ja eine Woche nach Geburt ist anzeigen muss!?
Elternzeit nach Muschu-zählt Muschu dazu?
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Beitrag von hasi1977 - 17.05.11 - 07:57 Uhr
Beitrag von susannea - 17.05.11 - 08:01 Uhr
Die Elternzeit beginnt erst nach dem Mutterschutz, deshalb auch die Anmeldung. Allerdings wird die Zeit des MUtterschutzes und evtl. auch ein dazwischenliegender Urlaub auf die Elternzeit angerechnet, sprich ganze Jahre enden immer einene Tag vor dem jeweiligen Geburtstag.
Beitrag von hasi1977 - 17.05.11 - 08:06 Uhr
Danke
so wie ichsmir gedacht habe. Nur echt: Warum formulieren die alles so kompliziert!?
