Hallo zusammen,
Ich habe mal eine frage..?
Ich bin im 4monat schwanger,und bin als reinigungsfrau beschäftigt.
Ich kann nicht mehr!! Ich habe schmerzen,mir gehts nicht gut.
Will mich aber auch nicht ständig krankschreiben laßen...
Meine cheffin meinte heute zu mir das mein arzt mir ein arbeitsverbot schreiben soll. Sie könnte genau so mich freistelle...?! Will sie aber nicht!
Sie meinte sie dürfte mich nicht freistellen...
Habe heute um 16h ein termin beim fa,bin mal gespannt..??
Kann ich den garnix tun??
Danke für jede Antwort
Lg,Aline
arbeitsverbot? Oder freistellen?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von aline26 - 17.05.11 - 12:36 Uhr
Beitrag von frischerduft - 17.05.11 - 13:29 Uhr
Hallo,
deine Cheffin meint ein Beschäftigungsverbot, was nur der Arzt ausstellen darf.
Wenn du eines bekommen solltest, bist du von der Arbeit freigestellt und bekommst deine Vergütung weiter.
Solltest du allerdings kein Beschäftigungsverbot erhalten und du dich weiter krankschreiben lassen, musst du mit Einbußen beim Elterngeld rechnen. Denn als Berechnungsgrundlage für EG werden die letzten 12 Monate genommen, und Krankengeld ist ja bekanntlich geringer als Arbeitslohn.
Alles Gute
Nici
Beitrag von schmerle123 - 17.05.11 - 13:32 Uhr
nein das stimmt nicht! sie braucht keine angst um einbußen haben. wenn sie schwangerschaftsbedingt krank geschrieben wird, wird die zeit DAVOR als berechnungsgrundlage genommen!!!
Beitrag von sandrinchen85 - 17.05.11 - 14:05 Uhr
was das bv betrifft,liegst du falsch...
das kann auch der ag ausstellen.einfacher ist es aber wohl,wenn das der arzt macht.
logisch ist natürlich,dass wenn sie ins krankengeld fällt,dass das zu einbußen beim elterngeld führt(entgegen der meinung der dame vor mir).
lg
sandra
Beitrag von schmerle123 - 17.05.11 - 14:50 Uhr
nein das ist falsch. es gibt keine einbußen beim elterngeld, wenn sie schwangerschaftsbedingt krank geschrieben wird. ihr verbreitet da was unwahres!
Beitrag von schmerle123 - 17.05.11 - 13:31 Uhr
ein beschäftigungsverbot erhälst du nur, wenn gefahr für mutter oder kind besteht. das muss dein fa entscheiden, ob er dich dafür krank schreibt, oder er ein bv ausstellt. schilder ihm die situation und dann mal schauen....was meinst du mit "kann ich denn garnix tun?"??
Beitrag von aline26 - 17.05.11 - 13:34 Uhr
Ja wenn mein fa mir nicht hilft, und meine cheffin weiter auf strur schaltet...
Was dann???
Beitrag von schmerle123 - 17.05.11 - 13:40 Uhr
naja was heißt nicht helfen?? wenn es dir schlecht geht, dann wird er dich wohl aus dem verkehr ziehen. aber ob er das mittels bv macht, oder er meint, dass dafür eine krankschreibung notwendig ist, entscheidet ER. da kannst du nicht viel machen, denn ER ist dein arzt und muss die aktuelle situation einschätzen!
Beitrag von frayer31 - 17.05.11 - 13:42 Uhr
Hallo,
wenn dich deine FÄ nicht krankschreibt-dann wohl Augen zu und durch...ich bin im Einzelhandel tätig...und habe bis zum letzten Tag gearbeitet als es in den Mutterschutz ging...die letzten Wochen-wahr für mich auch nur die Hölle...hatte soviel Wasser in den Beinen und Füßen...das ich kaum 10 Minuten auf Arbeit wahr und die Füße mir so weh taten-das ich dachte-ich überlebe das nicht...
Heute Frage ich mich selber wie ich das überstanden habe...aber es geht...dann mach ein bißchen langsam...und nur so-wie du kannst-schaffst
du bist doch auch erst im 4. Monat-was willst du machen-wenn du eine richtige Kugel hast..
Lg D. mit 2 Mädels
Beitrag von aline26 - 17.05.11 - 13:47 Uhr
Ich bekomme mein 3 kind!
Und sehe aus als wäre ich bereits im 7monat!!
Ich habe keine sitz möglichkeit,und kein recht auf pause.
Bin nur auf 400euro.
Also nix mit Augen zu und durch.
Lg
Beitrag von sarahjane - 17.05.11 - 13:47 Uhr
Versuche auf jeden Fall, beim Gynäkologen ein vollständiges Beschäftigungsverbot zu erwirken. So haben weder Du, noch Dein Arbeitgeber finanzielle Einbußen.
Beitrag von little-strawberry - 14.01.12 - 17:43 Uhr
Hallo,
da hätte ich dann nun auch einmal eine Frage! Was muss gegeben sein, das der Arzt ein BV aussprechen darf, welcher Arzt macht es in der Regel, der FA oder kann das auch ein Hausarzt machen?
Gespannt auf Antwort wartend
glg
maggie
