Hallo ihr lieben,
bei meinem Mann steht wie alle ca 2 Jahre eine Lohnerhöhung an, bzw. wird gerade darüber geredet. Nun hatten wir die Idee, dem Chef den Vorschlag zu machen, die KiGa Gebühren für unsere 2 entweder anteilig oder ganz, je nachdem, zu übernehmen.
Es ist eine Firma mit fast 300 Arbeitern.
Hat jemand von euch damit Erfahrung? Ich weiss nicht, ob das überhaupt in der Firma schon gemacht wurde und die sich damit auskennen.
Nun stellt sich mir aber die Frage, da es das Baugewerbe ist, wie ist es dann, falls mein Mann im Winter doch mal Arbeitslos wird, wird da dieses Geld dann mit angerechnet? Eigentlich ist es ja eine Lohnerhöhung ... ich hoffe ihr versteht was ich meine.
Auf was sollten wir in der Hinsicht mit den KiGa Beitragsübernahme noch achten?
Danke euch schonmal und LG
Sandra
Übernahme KiGa Beitrag durch AN- Erfahrungen?
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Beitrag von lifeline0815 - 18.05.11 - 09:25 Uhr
Beitrag von jamey - 18.05.11 - 10:45 Uhr
ich kann mir nicht vorstellen dass das geld bei berechnung von alg 1 angerechnet wird. denn es ist eben KEINE lohnerhöhung sondern wird quasi als zugabe zum brutto gezahlt, auch vergleichbar mit einem gutschein oder übernahme der fahrtkosten.... für die firma und für euch wäre es ein gutes geschäft, denn es ist für beide seiten abgabefrei.... wie fallen denn sonst die lohnerhöhungen aus, wäre der kitabeitrag vergleichbar?
Beitrag von susannea - 18.05.11 - 10:59 Uhr
Fürs ALGI wirds nicht angerechnet. Wir haben es, weil dires der Ag eben zusätzlich gezahlt hat, weil dort keinerlei weiter Kosten anfallen und wir dies ja auch direkt so ausgezahlt bekommen.
Beitrag von sarahg0709 - 18.05.11 - 14:13 Uhr
Hallo,
ich habe von meinem AG einen Pauschalbetrag bekommen, als Zuschuss für den KiGa.
Der Betrag war steuer- und sozialversicherungsfrei. Ich habe ihn also zusätzlich zu meinem üblichen Nettolohn ausbezahlt bekommen.
http://www.mittelstand-und-familie.de/zuschuss-zur-kinderbetreuung-ueberblick/
LG
Beitrag von fbl772 - 18.05.11 - 15:11 Uhr
Hallo Sandra,
dieser Zuschuss des AG wäre steuer- und sozialabgabenfrei (also brutto = netto). Bei der Berechnung von staatlichen Leistungen ist dieser Zuschuss allerdings kein Lohnbestandteil (ist ja schließlich auch sozialversicherungsfrei
) und wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Den Effekt muss man sich genau durchrechnen und vergleichen:
Lohnerhöhung bekommen =
positiv: höheres Arbeitslosengeld, Rentenpunkte
Kinderbetreuungskosten können steuerlich geltend gemacht werden (soweit du auch arbeitest)
negativ
Lohnerhöhung wird besteuert und ist sozialabgabenpflichtig
Übernahme Kitakosten durch Arbeitgeber
positiv
Auszahlung brutto = netto
negativ
Kitakosten nicht mehr steuerlich absetzbar
wird bei Sozialleistungsbezug nicht als Lohnbestandteil berücksichtigt
Da kann am besten ein Steuerberater helfen ...
VG
B
Beitrag von internetkind - 20.05.11 - 17:59 Uhr
Ich ergänze noch:
das Geld wird es nur während der Kiga-Zeit geben, danach fällt es weg, eine Lohnerhöhung in der Regel nicht.
Viele Grüße
internetkind
