Beschäftigungsverbot auswirkung auf Elterngeld?

Hallo Liebe Kugelgemeinde, #winke

seitdem ich meinem Chef gesagt habe das ich Schwanger bin, habe ich absolute Probleme mit Ihm bzw. Er mit mir... :-(
Ich werde fast jeden Tag vor versammelter Mannschaft zur schnecke gemacht und das auch noch ungerechtfertigt... der typ macht mich echt fertig und bring mich oft zum weinen...

Mein Hausarzt hat mir eine AU Bescheinigung ausgestellt, da ich mitlerweile Magenkrämpfe im Büro bekomme...
Mir grault es jetzt schon davor wieder arbeiten zu gehen #zitter

So wie ich es verstanden habe, bekommt man bei einem Beschäftigungsverbot bis zum beginn des Mutterschutzes das Volle Gehalt weiterbezahlt, oder?

Hat es auch keine Auswirkungen auf das Elterngeld später?
Wäre schade, wenn hier irgendwas gekürzt wird, weil ich nicht arbeiten war....

LG, Marela
21+5

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nein denn du bekommst dein volles Gehalt vom AG :-)

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Danke für deine schnelle Antwort #blume

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Bin auch gerade im BV...

nein, am Elterngeld ändert sich nichts, da du dein Gehalt normal weiterbekommst.Dein Chef wird es sich allerdings im Falle eines BVs von deiner KK zurück holen...

#winke
kecke

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huhu...
ich war die Tage bei meiner Hebamme und habe mit ihr über ein BV gesprochen....
da hat sie mir geraten das genau abzuwägen,weil das aufs Elterngeld an.-bzw. abgerechnet werden kann........

Lg Esther

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Da muss ich widersprechen.

Beim Elterngeldantrag legst du die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Entbindung vor. Da steht nichts vom BV und der Elterngeldstelle ist es auch wurscht!

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Hallo,

da ist deine Hebi aber falsch informiert.

Das BV gibt es laut MuSchuG extra, damit der Schwangeren eben keine finanziellen Nachteile beim Elterngeld entstehen, wenn sie - aus welchem Grund auch immer - nicht mehr imstande ist, ihre Berufstaetigkeit auszufuehren.
Die Schwangere bekommt ihr Gehalt bis zum MuSchu weiterhin vom AG, der sich dass bei der KK zurueckholen kann. Dafuer zahlt er eine monatliche Abgabe fuer das U2 (Umlageverfahren), dass seit 2006 fuer Unternehmen Pflicht ist.

Seit Einfuehrung des Elterngeldes, haben auch BV's Hochkonjunktur... und ich finde, die schwangeren Frauen in D verweichlichen immer mehr. Ich meine nicht, die Krankheitsfaelle, die wirklich daheimliegen muessen und ernste Komplikationen haben, oder schwere koerperliche Arbeiten ausfuehren muessen, sondern die Sorte "Prinzessin-auf-der-Erbse": Stress mit den Kollegen? Geht ja gar nicht - hole dir ein BV! Aerger mit dem Chef? Natuerlich, gleich ein BV her - ist er ja selber Schuld, basta!

In welchem anderen Land gibt es das bitte? Eigentlich sollten die schwangeren Deutschen, jeden Tag Luftspruenge machen, dass sie von ihrer Regierung, einen solchen "Bonus" erhalten, ganz ehrlich. Aber, das ist wohl ein anderes Thema.

LG

Summer.

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Ein BV nicht, diene AU aber evtl. schon.

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Das stimmt. Bei Arbeitsunfähigkeit greift eine Lohnersatzleistung der Krankenkassen. wie das dann mit dem EG verrechnet wird, weiß ich aber leider nicht...

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Das ist ganz einfach. Lohnersatzleistungen sind kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit, also ist kein Einkommen (also 0 Euro) vorhanden in der Zeit.

Somit sinkt der komplette Verdienstdurchschnitt ab.

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Also ich kann mir nicht vorstellen,dass sich ein Beschäftigungsverbot auf die Auszahlung des Elterngeldes auswirken kann!
Schließlich ist das BV im Mutterschutzgesetzt festgelegt und dient dem Schutz von Mutter und ungeborenem Kind.
Ich bin selber im BV und kenne auch andere Mamis, die eins hatten. Weder die noch mein FA haben diesbezüglich etwas gesagt.
Du bekommst bis zum Beginn des Mutterschutzes dein volles Gehalt!
Ich glaube,es ist folgendermaßen geregelt: Hat der Betrieb, in dem du arbeitest weniger als 20 Mitarbeiter, kriegt der Arbeitgeber das Geld von deiner KK erstattet, andernfalls mus der Arbeitgeber selber dafür aufkommen...soweit ich weiß gibt es dafür einen speziellen Topf,aus dem dein Gehalt bezahlt wird.
Das BV kann jeder Arzt ausstellen!
LG!

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Hey,

erstmal lass dich #liebdrueck.
Was es immer wieder für Chefs gibt. #schock Echt furchtbar.

Ich hatte genau das Gleiche und habe bei der Elterngeldstelle angerufen. Also wenn du ein BV hast bekommst du ja ganz normal dein Gehalt weiter und dein Chef holt sich das von der KK wieder. Das wirkt sich NICHT negativ aufs Elterngeld aus, weil du ja die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor Mutterschutz einreichst. Und da du ja ganz normal dein Gehalt weiterbekommst, ist es egal.

Wenn du kein BV bekommst, sondern "nur" AU's und dann nach 6 Wochen ins Krankengeld fällst, dann bekommst du ja nur 67% Krankengeld bis zum Mutterschutz. Dementsprechend wird die Elterngeldkasse jeden Monat mit Krankengeld als "0" Einkommen werten, was ja schlecht wäre. Wenn diese AU's aber schwangerschaftsbedingt sind, dann hol die ein Attest von deinem FA, dass du aufgrund der SS krankgeschrieben bist. Dann gelten die 12 Monate VOR dem Krankengeld.

Ich hoffe, dass war einigermaßen verständlich.

LG und lass dich nicht ärgern!!!

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Vielen Lieben dank an Euch alle - ich spendiere Euch eine Runde leckere #torte

LG, Marela