arbeitslosengeld

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Beitrag von lunaschila82 - 19.05.11 - 06:49 Uhr

huhuh guten Morgen habe mal ne blöde Frage bekomme bis nächsten monat elterngeld mein arbeitsvertrag wurde nicht verlängert als ich schwanger war
da gibts doch so was übers arbeitsamt hatte noch nie mit dem amt zu tun deshalb hier meine frage

wollte mal fragen kennt sich denn jemand aus wenn ich dem arbeitsamt 17std in der woche zur verfügung stehe dann kann ich doch noch zusätzlich arbeitslosengeld beantragen oder????? weiss jemand wieviel prozent das sind und von was??????
danke im vorraus

liebe grüße jessy

Beitrag von sunshine1176 - 19.05.11 - 13:23 Uhr

Hallo Jessy,

bei mir war es so. Ich habe bis zum 24.12.2010 Elterngeld bekommen. Im Oktober (drei Monate vorher) habe ich mich beim Arbeitsamt gemeldet. Dort hat man mich wieder weggeschickt und mir gesagt, ich solle am 27.12. wiederkommen. Das habe ich getan.

Da ich bis zum 31.12.2009 bei meinem alten Arbeitgeber beschäftigt war, musste die Personalabteilung dort die Unterlagen ausfüllen. Weil es noch im Rahmen der 12 Monate lag.

Du bekommst also 67 % von deinem letzten Gehalt, hast ja bis zum Mutterschutz gearbeitet nehme ich an. Allerdings nur berechnet auf die Stunden (in deinem Fall 17), die du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.

Ich hoffe ich konnte es dir gut erklären, wenn nicht, dann frag einfach nochmal!

LG sunshine