Hallo,
ich bin momentan etwas ratlos wie ich was bei der Steuererklärung eintragen soll. 
Ich habe einen kleinen Sohn für den ich das Kindergeld beziehe. Ich lebe mit meinem Partner nicht zusammen, aber wir haben beide auf der Lohnsteuerkarte 0,5 Kinderfreibetrag ( wir sind nicht verheiratet).
Nun meine Frage muss ich bei meinem Partner in seiner Lohnsteuererklärung auch kindergeld angeben. Ich hatte mal etwas gehört das ich die erhaltene Summen teilen müsste und jeder die Hälfte bei der Lohnsteuererklärung hinterlegen muss. Aber nun finde ich das nicht mehr im Internet und weis auch sonst nicht wen ich fragen könnte.
Vielleicht ist jemand in einer ähnlichen Situation und kann mir da weiterhelfen.
Achja das selbe Problem habe ich auch bei den Eintragungen für die Riesterrente. WIr haben beiden eine Riesterrente, bloss kann mein Partner das Kind dort auch angeben u dafür die Zulage erhalten??
Merci und ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen
Frage zu Kinderfreibetrag in Steuererklärung
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Beitrag von sylea - 19.05.11 - 11:22 Uhr
Beitrag von miau2 - 19.05.11 - 12:41 Uhr
Hi,
bei der Riesterrente können die Zulagen für ein Kind nur entweder von dir oder von deinem Partner beantragt werden. Teilen kann man das m.W. nach nicht, und doppelt gibt es die auch nicht. Meistens ist es sinnvoller, wenn die Frau die Zulagen für das Kind/die Kinder erhält, zumindest dann, wenn sie selbst längere Zeit beruflich zurücksteckt für die Kinderbetreuung und dadurch ihre Rentenansprüche niedriger werden. Wenn natürlich der Mann beruflich für längere Zeit zurücksteckt für die Kinder ist es umgekehrt - aber das ist nun mal nach wie vor die Ausnahme.
Beim Kindergeld wird bei unverheirateten Paaren jedem die Hälfte "angerechnet". In unserem WISO-Programm ist das fast automatisch passiert, ich weiß jetzt nicht mehr wo mein inzwischen Mannn, damaliger Freund etwas eintragen musste - es war aber nicht weiter kompliziert. Er musste da gar nichts teilen, das hat das Programm meine ich dann von ganz alleine gemacht, als die "Rahmenbedingungen" (Kind, unverheiratet) eingegeben waren. Wenn ich mich richtig erinnere, da wir bald unseren 2. Hochzeitstag feiern ist das schon etwas her
.
viele Grüße
Miau2
Beitrag von sylea - 19.05.11 - 20:56 Uhr
hallo miau2,
und danke für deine ausführliche Info.
Das hat mir schon etwas weitergeholfen. Da mein Freund nicht bei mir gemeldet ist - müsste ich dann sicherlich getrennt lebend eintragen und deswegen auch nicht das Kindergeld halbieren, oder?
Mein Freund lebt noch nicht bei mir, da wir umbauen und somit ist er auch nicht bei mir gemeldet. Deswegen war ich immer so verwirrt wegen dem Kindergeldbetrag.
Weisst du ob mein Freund dann überhaupt die Anlage Kind ausfüllen muss? denn unterhalt zahlt er ja verständlicherweise nicht an uns. Denn das Elsterprogramm bringt immer einen Fehler wenn man das Kind einträgt aber keinen halbierten Kindergeldbetrag.
Vielleicht kannst du mir da auch noch helfen
es wäre toll.
Meric und schönen abend noch
gruss sylea
