Hallo Ihr Lieben,
ich habe momentan sehr wenig Zeit, das Internet zu durchsuchen und hoffe auf jemanden, der sich mit der Thematik auskennt.
Seit Mitte 2006 bin ich in Elternzeit, die zweite Elternzeit schloss direkt an. Nun läuft die beantragte Zeit im September aus. Ich war vorher im Vekauf tätig und habe die letzten Jahre von zu Hause gearbeitet (als Ausgangsbasis). Ich war aber viel auf Reisen, im In- und Ausland und hatte einen offiziellen Bürotag in der nächsten Großstadt. Über diese Zweigstelle lief auf mein Vertrag (Konzernzentrale ist Frankfurt). So, dieses zur Ausgangssituation.
Nun meine Fragen:
- muss meine Firma mir meinen alten Heimarbeitsplatz wieder zur Verfügung stellen? Sind mittlerweile eine Stadt weitergezogen, kann es dadurch Probleme geben?
- Muss mein Arbeitgeber meinem ggf. Wunsch nach einer Teilzeittätigkeit zustimmen, wenn ja unter welchen Umständen?
- Kann mein Arbeitgeber mich auch in eine andere Zweitstelle versetzen? Auch wenn der Vertrag nie offiziell über den Hauptsitz lief?
Ich würde sehr gerne wieder einsteigen, allerdings weiß ich, dass mein bisheriger Job mit Familie sehr schwer zu vereinbaren ist.
Ich freue mich über alle Tipps und Erfahrungen, die mir meinen evtl. Wiedereinstieg erleichtern. Gibt es Terminfristen die ich einhalten muß?
Herzlichen Dank für Eure Nachrichten
Kornflakes
Wiedereinstieg nach Elternzeit - wer kennt sich aus
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Beitrag von kornflakes - 19.05.11 - 12:00 Uhr
Beitrag von goldie99999 - 19.05.11 - 12:22 Uhr
alle Infos zu den TZ- Bedingungen findest Du hier:
www.teilzeit-info.de
Zu allen anderen Fragen: es gilt das, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, für beide Parteien.
Ohne den Vertrag zu kennen sind Deine Fragen pauschal nicht zu beantworten.
Grüßle, Goldie
Beitrag von kornflakes - 19.05.11 - 13:52 Uhr
Hallo Goldie,
vielen Dank für Deinen Link - schaue ich mir gleich an.
Im Arbeitsvertrag aufgeführt ist die oben beschriebene Arbeitssituation- Homeoffice. Weisungsbefugt und direkter Vorgesetzter ist Zweigstelle A, die hat auch den Vertrag ausgestellt.
Eine Regelung, bezüglich der Elternzeit etc. ist nicht gemacht.
So etwas wird ja bestimmt auch irgendwo zentral geregelt sein, oder?
Viele Grüße
Kornflakes
Beitrag von goldie99999 - 19.05.11 - 23:20 Uhr
was möchtest du noch geregelt wissen?
der vertrag gilt. das genügt
Beitrag von susannea - 19.05.11 - 14:27 Uhr
1. Dein Arbeitsplatz ist im Vertrag festgeschrieben, dann muss der dir zur Verfügung gestellt werden, ist dies nciht so, dann musst du überall arbeiten!
2. Hängt von der Betriebsgröße ab.
3. Das hängt am Vertrag wie schon erwähnt.
Beitrag von kornflakes - 19.05.11 - 14:45 Uhr
Hallo,
vielen Dank Susannea,
Arbeitsplatz ist als Heimarbeitsplatz festgelegt, und 1x wöchentlich die Zweigstelle, also ist das dann wohl fix.
Betriebsgröße ist mit mehr als 15 Beschäftigte auch gewährleistet und von Versetzung in andere Zweigstellen ist im Arbeitsvertrag auch nichts aufgeführt.
Scheint dann ja doch eher eindeutig zu sein.
Ich bin sehr gespannt, was sie mir anbieten.
Vielen Dank
Viele Grüße
Kornflakes
Beitrag von susannea - 19.05.11 - 14:47 Uhr
Ja, dann ist es eindeutig.
Einziger Punkt, wenn sie Teilzeit ablehen ist es evtl. zu spät zu kündigen, dann müsstest du evtl. zwischendurch Vollzeit arbeiten, aber beim Heimarbeitsplatz sollte das ja zwischendrin gehen.
