Elternzeit bei Arbeitgeberwechsel

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von white-vanilla - 19.05.11 - 19:42 Uhr

Hallo, ich habe eine Frage, vielleicht kann mir jemand helfen.

Meine Schwester ist (noch) Studentin und hat vor ein paar Monaten ein Baby bekommen.#herzlich Nun will sie, sie hat Jura studiert, nach einem Jahr ins Referendariat gehen. Hat sie, wenn sie nun dort anfängt auch noch für die restlichen 2 Jahre einen Anspruch auf Elternzeit? Kennt sich damit jemand aus ? VG

Beitrag von susannea - 19.05.11 - 20:01 Uhr

Ja natürlich. Die hat sie sobald das Kind noch unter 3 ist und sie einen AG hat.

Beitrag von lisasimpson - 19.05.11 - 20:21 Uhr

also könnte sie rein theoretisch eine stelle annehmen und sofort mitteilen, daß sie für 2 jahre in elternzeit geht- die stelle müßte ihr dann aufgehoben werden?

lisasimpson

Beitrag von susannea - 19.05.11 - 20:35 Uhr

Nein, das müsste sie nicht. Denn ein Vertrag endet mit dem vorgesehenden Vertragsende, das hat ja keine aufschiebende Wikrung. Außerdem beginnt die Elternzeit erst 7 Wochen nach der Anmeldung, die Zeit müsste sie also arbeiten.

Beitrag von lisasimpson - 19.05.11 - 20:41 Uhr

nein, ich rede von einem unbefristen vertrag.
angenommen ich stelle eine mutter mit einem 1 jährigen kind ein- unbefristet.
diese teilt mir dann am ersten arbeitstagmit, daß sie in 7 wochen für 2 jahre elternzeit nehmen wird.
dann muß ich ihr als arbeitgeber diesen arbeitsplatz zwei jahre lang "aufheben" und ihn ihr wieder zur verfügung stellen, wenn sie kommt

(jetzt mal rein hypothetisch- probezeiten und co außer acht gelassen und natürlich gilt das ja für den vater genauso)


lisasimpson

Beitrag von susannea - 19.05.11 - 20:45 Uhr

Ja, das geht!

NUr auf Teilzeit hat sie noch keinen Anspruch!

Beitrag von lisasimpson - 19.05.11 - 20:51 Uhr

o.k. wegen der 6 monate Betriebszugehörigkeit..
verstehe..
ist ja spannend, war mir so nicht bewußt.
Ich bin irgendwie davon ausgegangen, daß der anspruch bei einem arbeitgeberwechesl verfällt..

danke dir

lisasimpson

Beitrag von susannea - 19.05.11 - 21:01 Uhr

Ja beim AG-Wechsel schon, aber hier wechselt sie ja gar nicht, sondern es ist die erste Inanspruchnahme von Elternzeit, da sie ja vorher gar keinen AG hatte sondern Studentin war.

Beitrag von lisasimpson - 19.05.11 - 22:08 Uhr

o.k.- ich dachte das wäre gleichzusetzen

lisasimpson

Beitrag von bennybunny26 - 20.05.11 - 08:56 Uhr

Nein, der AS auf Elternzeit bei einem Arbeitgeberwechsel verfällt nicht!! Schaut mal hier:

http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Seite%3AElternzeit#Arbeitgeberwechsel

Ein neuer Arbeitgeber ist nur dann nicht an die Zustimmung des früheren Arbeitgebers gebunden, wenn die Elternzeit nach dem dritten Lebensjahr in Anspruch genommen wird.

Beitrag von susannea - 20.05.11 - 11:07 Uhr

Solceh Seiten als Quellen, die vor über 2 Jahren das letzte Mal aktualisiert werden und sich auf längst nicht mehr gültige Gesetze beziehen finde ich mutig!

Beitrag von bennybunny26 - 20.05.11 - 13:50 Uhr

Nur zum Teil, denn einerseits wurden nur einzelne Vorschriften des BEEG geändert, zum andern beziehen sich diese Änderungen nicht auf den vorliegenden Sachverhalt. Da es schon im "alten" BEEG keine ausdrückliche Vorschrift zu der Frage des Fortbestandes der Elternzeit bei Arbeitgeberwechsel gab und durch die Neufassung auch keine solche normiert wurde, gilt in dieser Hinsicht die alte Rechtslage fort. Dies ergibt sich auch schon daraus, dass Eltern grundsätzlich einen ANSPRUCH auf Elternzeit haben, der nicht, und schon gar nicht durch einen Arbeitgeberwechsel auflösend bedingt ist. Das mit dem Link verbundene Ureil des BAG besitzt also noch Gültigkeit. Ersterer sollte nur der Veranschaulichung dienen.

Beitrag von lisasimpson - 19.05.11 - 20:21 Uhr

ich kann dir das leider nicht beantworten.
Ein jurist, der sich mit dem lesen und auswerten sowie interpretieren von Gesetzestexten auskennt, sollte das in erfahrung bringen können.

lisasimpson