Hallo, ich hätte eine Frage und hoffe, das mir jemand helfen kann.
Nehmen wir einmal folgendes an:
Frau Maier und Herr Müller leben mit einer Tochter zusammen in einem Haus, das lt. Grundbuch Frau Maier gehört.
Herr Müller hat ein Kind aus vorangegangener Beziehung.
Nun will Frau Maier eine Erbschaftsregelung beim Notar machen, in der steht, das nach ihrem Ableben ihre leibliche Tochter das Haus erbt, der Kindsvater das aber bis zum 18 Geburtstag verwaltet und in diesem Haus lebenslanges Wohnrecht hat.
Wenn das so gemacht wird, muss dann im Todefall das Kind aus vorheriger Beziehung beim Erbteil "mitbedacht" werden?
Und bevor wieder Steine fliegen:
Ja, ich bin eine Frau mit "gebrauchtem Mann" und will nicht, dass das Kind von dem was erbt, wo ich MEIN Geld reingesteckt habe.
Danke und Gruss
Eigenheim... Erbe.... Zwei Kinder
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Beitrag von moeppchen - 20.05.11 - 13:27 Uhr
Beitrag von susannea - 20.05.11 - 13:35 Uhr
Was hat das Kind damit zu tun. Es besteht keinerlei verwandschaftliche Beziehugn, also muss es auch nichts erben!
Beitrag von moeppchen - 20.05.11 - 13:37 Uhr
Ok.
Was anderes wäre es, wenn der Mann mit im Grundbuch stehen würde, oder?
Beitrag von kruemlschen - 20.05.11 - 13:38 Uhr
Klar, aber natürlich nur wenn der Mann dan stirbt.
Beitrag von kathi.net - 20.05.11 - 13:38 Uhr
Sind denn Frau Maier und Herr Müller verheiratet?
Beitrag von kruemlschen - 20.05.11 - 13:41 Uhr
was spielt denn das für eine Rolle?
Beitrag von kathi.net - 20.05.11 - 13:45 Uhr
Naja, wenn ja bekommt der Mann zumindest einen Pflichtteil, mit dem er dann machen kann, was er will. Unter Umständen sind deswegen schon Immobilien veräußert worden
Beitrag von kruemlschen - 20.05.11 - 13:53 Uhr
Die Frage war doch aber ob das Kind von Herrn Müller beim Erbteil mitbedacht werden muss und dafür ist es unerheblich ob verheiratet oder nicht. Denn Frau Maier ist mit dem Kind von Herrn Müller ja nicht verwand.
Allerdings habe ich die TE ohne hin so verstanden, dass Frau Maier und Herr Müller nicht verheiratet sind, ansonsten müsste sie doch das Testament nicht machen denn Herr Müller und das gemeinsame Kind würden je zu 50% das Haus Erben und Herr Müller würde (da ja KV) das Erbe, ergo das Haus, für das gem. Kind eh verwalten, da er ja der sorgeberechtigte ist...
Beitrag von kathi.net - 20.05.11 - 14:04 Uhr
Es steht nicht im Ausgangspost, wer der KV ist und ob sie verheiratet sind. Ich habe es eben so verstanden, dass die TE ausschließen möchte, dass die Tochter von Herrn Müller irgendwas bekommt.
Und wenn sie eben verheiratet sind, kann es ja sein, dass sie indirekt doch profitieren könnte/würde.
Beitrag von harveypet - 20.05.11 - 15:29 Uhr
fast richtig!! Herr Müller erbt Null sondern wird als Verwalter bis zum 18.Geburtstag des Kindes eingesetzt und hat dazu ein lebenslanges Wohnrecht das er ja nicht benötigte wenn er Eigentum erbt.
Beitrag von musterli70 - 20.05.11 - 19:30 Uhr
Und Erbrecht ist kein Wunschkonzert, denn wenn Herr Müll und Frau Maier verheiratet sind, kann Frau Maier nicht die gesamte Hütte nur ihrem Kind vererben, denn Herr Müller hat in dem Fall ebenso Anrecht auf seinen gesetzlichen Erbteil, sprich somit auch irgendwann sein Kind.
Beitrag von harveypet - 20.05.11 - 19:37 Uhr
die sind NICHT verheiratet denn sonst wäre kaum von Wohnrecht die Rede!!!
Beitrag von werner1 - 20.05.11 - 19:15 Uhr
#und in diesem Haus lebenslanges Wohnrecht hat.#
Wenn es bei euch schon soviele "meins" und "deins" gibt, solltest du dich einmal fragen, welchen Wert ein Wohnrecht auf Lebenszeit hat.
z. B. 500 Euro x 12 (Monate) x 40 (Jahre) = 240.000 Euro.
freundliche Grüsse Werner
Beitrag von harveypet - 20.05.11 - 19:23 Uhr
Korrekt, trotzdem geht dann das Haus Voll als Erbe an das Kind und "Sein" Kind bekommt Nichts.
