Hallo ihr Lieben,
ich bekomme bald einen Tarifvertrag und bei der Vergütung stehen Löhne nach 2-jähriger Tätigkeit, 4-jähriger Tätigkeit etc.
Richtet sich die Tätigkeit danach, wie lange ich in diesem Büro tätig bin (seit Oktober 2008 400,- Kraft) oder seit wann ich ausgelernt bin (Januar 2006)?
Stehe gerade irgendwie auf dem Schlauch
.
Danke.
Gruß
Claudia
Tarifvertrag FRage
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Beitrag von claus - 20.05.11 - 15:14 Uhr
Beitrag von swety.k - 20.05.11 - 20:47 Uhr
Hallo,
das richtet sich nach Betriebszugehörigkeit.
Liebe Grüße von Swety
Beitrag von kajulju - 21.05.11 - 13:01 Uhr
Hallo, das ist bei jedem Tv anders. Einige erkennen alles Zeiten an oder es liegt im Ermessen der Personalstelle, andere erkennen nur teilweise etwas an und manche nehmen nur die Betriebszugehörigkeit. Aber auch bei jedem Betrieb kann es anders sein. So gibt das Arbeitsamt immer Stufe 1 und ich erkenne viel an und gebe meist die Stufe 3 und wir haben den gleichen TV.
LG!
