Hallo!
Meine Elternzeit geht bis zum 19.07.2012 (unbefristeter Vertrag, Vollzeit, seit 2001 im Betrieb beschäftigt).
Falls man mir kündigen möchte/muss ginge das ja frühestens am 20.07.2012.
Richtig?
Wenn ich aber in Teilzeit während meiner Elternzeit arbeiten würde wäre das Datum der frühstmöglichen Kündigung immer noch der 20.07.2012 oder dann der erste Tag der Teilzeittätigkeit?
Hat das jemand verstanden? Dann würde ich mich über eine Antwort freuen.
Danke, SQ
Arbeit in Elternzeit/rechtmäßige Kündigung erst nach off. Ende?
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Beitrag von siouxsqaw - 20.05.11 - 15:51 Uhr
Beitrag von susannea - 20.05.11 - 15:54 Uhr
Am 20.7.2012 wenn die Elternzeit nicht vorher um das 3. Jahr verlängert wird (oder mit Zustimmung der entspechenden Aufsichtsbehörde früher, aber das ist sehr selten und schwierig).
Beitrag von siouxsqaw - 20.05.11 - 15:57 Uhr
Hi!
Das wäre ja sehr gut,
danke.
SQ
Beitrag von kati543 - 20.05.11 - 17:20 Uhr
Du musst den Teilzeitjob von dem Vollzeitjob trennen. Der Teilzeitjob fällt nicht unter den besonderen Kündigungsschutz der Elternzeit.
Beitrag von susannea - 20.05.11 - 17:24 Uhr
Falsch!
Nur wenn dies bei einem anderne AG passiert. Bei dem eigentlichen gilt nach §18, Absatz 2 der Kündigungsschutz auch dabei!
Beitrag von siouxsqaw - 20.05.11 - 19:21 Uhr
Hallo.
Die TZ-Stelle wäre beim selben AG.
SQ
