Hallo ihr lieben...
Ich arbeite seid ein paar Jahren Teilzeit in einer Arztpraxis.
Mein Mann beginnt im September nach seinem Studium als Ingenieur zu Arbeiten, hat allerdings einen Job gefunden der 350km weit weg ist. Wir müssen also zum September umziehen.
Eigentlich war es geplant das mein Chef mich dann kündigt, damit ich keine Sperre bekomme, das war mit dem auch so abgesprochen, aber jetzt ist alles ein wenig anders... ich bin in der 6. Woche Schwanger, und nun darf er mich nicht kündigen.
Wie ist das jetzt? Bekomme ich vom Amt ne Sperre wenn ich selbst kündige oder wir einen Aufhebungsvertrag machen? Immerhin lässt sich der Umzug ja nicht vermeiden...
LG Sandra
Frage zum ALG I : Sperre ja oder nein?
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Beitrag von gwenny_hh - 22.05.11 - 19:57 Uhr
Beitrag von king.with.deckchair - 22.05.11 - 20:03 Uhr
Wenn man einen wichtigen Grund zur Kündigung hat, wird keine Sperrzeit verhängt. Wegen der Vollzeittätigkeit des Ehepartners umzuziehen, ist in aller Regel ein wichtiger Grund.
Beitrag von gwenny_hh - 22.05.11 - 20:09 Uhr
Danke für die schnelle Antwort... Dann ist mir jetzt schonmal ein wenig wohler... Werde aber trotzdem nochmal die Tage zum Amt gehen und es mir da schwarz auf weiß geben lassen
Beitrag von susannea - 22.05.11 - 20:46 Uhr
Darfst du denn schwanger überhaupt noch da arbeiten? Wenn du nämlich eine BV bekommen würdest und dort nicht arbeiten dürftest, würde es ja reichen nach der Elternzeit zu kündigen.
Beitrag von imzadi - 22.05.11 - 22:29 Uhr
Es soll noch Schwangere geben die ihren Zustand nicht als Krankheit ansehen.
Beitrag von susannea - 22.05.11 - 22:43 Uhr
DAs hat nichts mit Krankheit ansehen zu tun, in medizinischen Berufen dürfen Schwangere so gut wie ncihts mehr machen und bekommen deshalb oft ein BV!
Beitrag von susannea - 22.05.11 - 22:43 Uhr
Wäre es eine Krankheit gäbe es ja auch nur eine AU ;)
Beitrag von 123bhtrsfe456 - 22.05.11 - 23:11 Uhr
Da hier ja ursprünglich AlG I erschlichen werden sollte, glaube ich nicht, dass die TE jetzt irgendwelche Bedenken hätte sich auch grundlos ein Beschäftigungsverbot zu besorgen.
Beitrag von susannea - 22.05.11 - 23:50 Uhr
Wo erschleicht denn heir jemand ALGI?!?
Die TE wird evtl. arbeitslos auf Grund eines WOhnortwechsels, somit steht ihr ALGI zu!
DAs ist kein Erschleichen, warum auch?!?
Beitrag von gwenny_hh - 23.05.11 - 12:15 Uhr
richtig... und es ist auch nicht so, dass ich es unbedigt nötig hätte, denn mit dem Gehalt das mein Mann dann bekommt könnte ich selbst später zu Haus bleiben. Ob man das will ist dann wieder ne andere Sache
Beitrag von 123bhtrsfe456 - 24.05.11 - 06:35 Uhr
Dann frage ich mich, warum Du mit deinem Arbeitgeber es ursprünglich so regeln wolltest, dass nicht Du sondern dein Arbeitgeber kündigt?
Wäre doch viel einfacher wenn Du gekündigt hättest, wenn Du dann doch eh Anspruch auf ALG1 gehabt hättest.
Aber schön, dass mal wieder eine Mami hier voller stolz klar gemacht hat, dass sie es ja eigentlich nicht "nötig" hat zu arbeiten, weil sie ja so einen gut verdienenden Mann hat.
Dann tu uns doch den Gefallen und bleib zu hause und such nicht noch nach Mitteln und Wegen irgendwie staatliche Leistungen abzugreifen.
Beitrag von 123bhtrsfe456 - 24.05.11 - 06:39 Uhr
"Eigentlich war es geplant das mein Chef mich dann kündigt, damit ich keine Sperre bekomme, "
Warum wollte sie dann auf solche Deals zurückgreifen, wenn sie doch eh Anspruch gehabt hätte?
Die Info, dass sie aufgrund eines Wohnortwechsels AlG 1 erhalten hätte, hat sie erst hier bekommen.
Als sie noch nicht schwanger war und dachte sie würde eine Sperre bekommen, wenn sie selber kündigt, hat sie geschaut, dass sie es irgendwie anders regelt um doch noch an Alg1 zu kommen.
In meinen Augen ist das Erschleichen, sorry!
Und wenn ich dann noch höre, sie hätte das eigentlich nicht "nötig", denk ich mir halt meinen Teil.
Beitrag von susannea - 24.05.11 - 06:59 Uhr
Du hast irgendwie ncihts verstanden.
Sie hat nicht geschaut, dass sie doch daran kommt, denn der Anspruch blieb ja unberührt, sondern wenn nur sofort.
Das finde ich auch kein Erschleichen, denn sie wollte nur ihren eh vorhanden Anspruch sichern, finde ich korrekt.
Beitrag von gwenny_hh - 23.05.11 - 12:13 Uhr
Mit erschleichen hat das ganze gar nichts zu tun... Mein Chef weiß das mein Mann einen Job sucht und wir unter umständen umziehen müssen. Er hat selbst angeboten mir dann zu kündigen. Ich hab nicht drum gebettelt.
Und nein, soweit gehen und mir ein BV besorgen würde ich nicht... Ich bin schwanger, aber nicht krank, und solange ich mich in der Lage fühle zu arbeiten, werde ich das auch tun. Und falls du jetzt noch auf die Idee kommst das ich als Arzthelferin im medizinischen Bereich ja gar nicht mehr tätig werden darf: Auch das ist alles abgeklärt... ich mache halt nur noch die Dinge dich nicht "gefährlich sind" sprich: Anmeldung. Kein Labor, keine Blutentnahmen, keine Endoskopie ect....
Also bitte Ball flach halten.
LG Sandra
Beitrag von gwenny_hh - 23.05.11 - 12:17 Uhr
ja, ich darf noch weiter arbeiten. Ich darf zwar nicht mehr alles machen, aber die Anmeldung z.b., schrifkram und so, das wird dann die nächsten Monate mein Ding werden. Laborarbeiten, Blutentnahmen, Endoskopie ect. werd ich natürlich nicht mehr machen, aber das ist kein Problem, das übernehmen dann halt meine Kolleginnen...
LG Sandra
Beitrag von anna031977 - 23.05.11 - 08:56 Uhr
Alles Gute für Deine Schwangerschaft. Schau, dass du ein Berufsverbot bekommst. Bis September bist Du ja schon weit mit Deiner Schwangerschaft.
lg
