Ich hoffe es zwar nicht aber wenn ich gaaaaaanz viel Pech habe steht mir bald Harz 4 ins Haus. Schreckliche Vorstellung für mich.
Ich habe mich schon erkundigt...mein WHG kann ich behalten zu der Miete.
Mein Frage ist jetzt....wenn der Bedarf berechnet wird....kontrollieren sie auch alles auf Seiten meines Mannes?
Bin noch verheiratet, aber getrennt lebend und habe einen Sohn der 5 ist...was wollen die von ihm, abgesehen von Gehaltsabrechnungen sehen? Auch was ER an Miete zahlt? Ich finde das alles sehr verwirrend bis jetzt....
Was/wer wird beim ALG 2 Antrag alles kontrolliert?
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Beitrag von princess-sparkle - 23.05.11 - 16:25 Uhr
Beitrag von harveypet - 23.05.11 - 16:30 Uhr
von deinem getrenntlebenden Mann interessieren nur die Gehaltseingänge, von dir aber Alles. Vor Allem will das JobCenter die Unterhaltszahlungen sehen!
Beitrag von princess-sparkle - 23.05.11 - 16:34 Uhr
das dachte ich mir schon...hm...aber reichen da meine kontoauszüge wo drauf steht was ich an unterhalt bekomme oder wollen die auch den arbeitsvertrag u die lohnabrechnungen meines mannes sehen??
Beitrag von harveypet - 23.05.11 - 16:36 Uhr
die Lohnabrechnungen sicher damit sie selbst ausrechnen können ob der Unterhalt die richtige Höhe hat.
Beitrag von mel1983 - 23.05.11 - 17:35 Uhr
Mooooooooment, nicht so schnell!
Die JC hat nur ein Recht irgendetwas vom getrenntlebenden Mann zu sehen (was den Kindesunterhalt betrifft), wenn das Kind auch in die BG rutscht. Das ist nicht zwangsläufig so.
Bei Ehegattenunterhalt kann ich mir fast nicht vorstellen, dass der (wie Kindesunterhalt) Anspruch einfach mal eben aufs JC übergeht, denn, das entscheiden ja alles Anwälte und Gerichte. Darf sich da ein JC so einfach "reinhängen"?
Ich würde das Ganze mit Vorsicht genießen wollen.
@TE, steht die Scheidung schon ins Haus? Bist du diesbezüglich anwaltlich beraten? Wenn ja, besprich die Geschichte ALGII vllt auch mit dem Anwalt. Wenn dein Ehegattenunterhalt anwaltlich/gerichtlich geregelt wurde, und dein Kind durch Kindesunterhalt/KiGeld und Wohngeld nicht in die BG rutscht, sondern mit dir eine Hauhaltsgemeinschaft bildet, meine ich, dass das JC nichts in den Sachen deines Mannes zu suchen haben. Da würde ich mich dann erstmal beraten lassen. Zumal dein Mann sicherlich nicht all seine Unterlagen rausrückt, nur weil du liebsäuselnd und wimperklimpernd ankommst, würde ich zumindest nicht machen, wäre ich ein Mann 
LG
Beitrag von mel1983 - 23.05.11 - 17:36 Uhr
"Die JC hat nur ein Recht ..."
- Das JC
- Die JC haben
*arghs
Beitrag von harveypet - 23.05.11 - 17:40 Uhr
nur mal am Rande ihr Betreuungsunterhaltsanspruch geht an das JC über und jetzt rate mal wer sich garantiert reinhängt!!
Beitrag von mel1983 - 23.05.11 - 17:45 Uhr
Betreuungsunterhalt?
Ich meine gelesen zu haben, dass das Kind 5 Jahre alt ist. Damit hinfällig (regulär).
Ansonsten klar, dass JC hängt sich gern rein, leider aber oftmals auch zu weit!
Grüße
Beitrag von harveypet - 23.05.11 - 17:47 Uhr
was meiunst du was ich über die JC in meinen "Wiedereingliederungskursen" höre... da legst du die Ohren an!!
Beitrag von mel1983 - 23.05.11 - 18:01 Uhr
Nun,
ich erlebe es selbst sehr oft 
Habe aber einen Ex, der sich ungern unrechtmäßig in die Karten schauen lässt. Er besuchte des Öfteren seine Anwältin - meiner Meinung nach auch zu Recht. Er will sich um keinerlei Zahlungen drücken, wollte er nie.
Aber er lässt sich auch nicht vom JC zum Kasper machen!
Ich im Übrigen auch nicht. Viele "einfache" Leute aber doch.
Und um es nicht ganz zu unterschlagen - das JC wird von einigen wenigen auch zum Kasper gemacht *gg
Beitrag von harveypet - 23.05.11 - 18:04 Uhr
die Erfahrung kann ich teilen 98% sind garantiert ehrlich denn diese 2 % fallen auch in den Kursen auf!!
Beitrag von windsbraut69 - 23.05.11 - 22:39 Uhr
Es ist ja nachvollziehbar, dass das nicht angenehm ist aber wie soll die ARGE denn nachvollziehen können, ob der Unterhalt lt. Kontoauszug auch ihrem Anspruch entspricht?
LG
Beitrag von mel1983 - 24.05.11 - 19:45 Uhr
Ach Winds,
diesen habe ich direkt übersehen.
Wie sie das nachvollziehen sollen? In dem sie auf die Berechnung des Jugendamtes schauen oder ggf. zu einer solchen auffordern.
Aber wenn sich die Ämter nichteinmal mehr untereinander vertrauen, weiß ich auch nicht weiter.
Niemand muss, auch dem JC gegenüber sich UNRECHTMÄSZIG in die Karten schauen lassen. Und um prüfen zulassen, ob deren Gesuch rechtmäßig ist, hat zB mein Ex einen Anwalt aufgesucht.
Alles legitim, ist es nicht?!
Grüße
Beitrag von king.with.deckchair - 23.05.11 - 18:16 Uhr
"Bei Ehegattenunterhalt kann ich mir fast nicht vorstellen, dass der (wie Kindesunterhalt) Anspruch einfach mal eben aufs JC übergeht, denn, das entscheiden ja alles Anwälte und Gerichte. Darf sich da ein JC so einfach "reinhängen"? "
Ja. Darf es:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__33.html
Beitrag von mel1983 - 23.05.11 - 19:10 Uhr
erstmal für den Link.
Beamtendeutsch ist nun nicht so meine Stärke.
Es sei mir deswegen eine Frage erlaubt.
Ist es dann bei Ehegattenunterhalt auch so, dass es nach gewisser Anzahl der Jahre erneut (/erstmals) durch das JC geprüft wird/werden darf, wenn es bereits jetzt (sagen wir vor 4 Monaten) gerichtlich/anwaltlich festgelegt wurde?
Oder direkt und die gerichtliche/anwaltliche Feststellung ist direkt absolut hinfällig?
Also ich bin weder verheiratet noch geschieden noch sonstwas, aber relevant für diesen Thread und außerdem interessant finde ich es.
Danke schonmal.
LG, M.
Beitrag von windsbraut69 - 23.05.11 - 22:38 Uhr
Ihr steht doch Trennungsunterhalt zu, der genau so Vorrang vor ALGII hat wie Kindes- oder Betreuungsunterhalt!
Gruß,
W
Beitrag von mel1983 - 23.05.11 - 22:39 Uhr
Ja, natürlich.
Hab ich irgendwo etwas gegenteiliges behauptet?
Gruß
Beitrag von windsbraut69 - 23.05.11 - 22:42 Uhr
Warum sollte der Unterhalt denn dann anders behandelt werden als Kindes- oder Betreuungsunterhalt?
Ein Kontoauszug, aus dem irgendwelche Zahlungen hervorgehen, wird nicht reichen.
Gruß,
W
Beitrag von mel1983 - 23.05.11 - 23:05 Uhr
Genau das war meine Frage, die KwD ja schon beantwortete.
Es hätte ja sein können, dass scih die wasserköpfige Verwaltung zB mit gerichtlich festgesetztem Titel zufrieden gäbe.
Wer weiß.
Dein Einhaken an dieser Stelle aber unnötig. Denn ich hab einfach nichts behauptet, sondern in Frage gestellt.
KwD hats beantwortet.
Alles gut!
