Hallo,
brauche schnell Hilfe! Eben ruft mein Arbeitgeber an (bin noch bis Ende Dez. im Eltertnzeit) und teilt mir mit, dass der Standort in dem ich gearbeitet habe geschlossen wird. Ich soll jetzt morgen vorbei kommen und einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Man gibt mir noch die Möglichkeit in einen Standort 300 km weit weg zu wechseln, was für mich nicht in Frage kommt.
Sollte ich den Aufhebungsvertrag bis Mittwoch unterschrieben haben gibt es noch eine "Schnellentscheiderprämie" von 2000€.
Ich war jetzt 6 Jahre in Elternzeit und war davor 6 Jahre in der Firma.
Wie soll ich mich verhalten? Was sind meine Möglichkeiten? Ich will mich nur ungerne über den Tisch ziehen lassen.
Wäre über Antworten dankbar!!!!
Habe ich das Recht auf eine Abfindung?
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Beitrag von isis200278 - 23.05.11 - 19:48 Uhr
Beitrag von kaktuszahn - 23.05.11 - 20:06 Uhr
hallo,
unmöglich wie ich finde- sowas vorn kopp geknallt zu kriegen- die wissen das ja sicherlich schon länger.
ich würde sofort zum anwalt gehen!
lg
Beitrag von isis200278 - 23.05.11 - 20:13 Uhr
Ja, hab ich auch schon überlegt. Nur würde ich halt mal gene wissen wie meine Möglichkeiten aussehen.
Beitrag von vwpassat - 23.05.11 - 20:13 Uhr
Und was soll das bringen?
Sie war die letzten 6 Jahre nicht arbeiten, klar gibt es auch mal Veränderungen.
Je nachdem, was im Arbeitsvertrag steht, kann sie natürlich auch auf die 300 km entfernte Stelle gesetzt werden. Erfüllt sie es nicht, muss sie kündigen.
In dem Falle sollte man wohl den Spatz nehmen.
Beitrag von kaktuszahn - 23.05.11 - 20:16 Uhr
genau deswegen würde ich immer zu einem anwalt gehen- um zu sehen was für chancen man hat.
ist ja einfach nur meine meinung lieber vwpassat innerhalb zwei tagen- so unter druck gesetzt iwas unterschreiben wäre ncht meins
Beitrag von windsbraut69 - 23.05.11 - 22:23 Uhr
Sie muß doch nicht unterschreiben.
Dann wird sie eine Kündigung bekommen und keine Abfindung.
Gruß,
W
Beitrag von kaktuszahn - 24.05.11 - 14:36 Uhr
ich sag nicht - unterschreib nicht- ich sage- lass das prüfen was du unterschreiben sollst 
ist einfach meine eigene erfahrung und mit der bin ich bisher gut gefahren.
Beitrag von windsbraut69 - 24.05.11 - 16:00 Uhr
Schon klar aber ich denke nicht, dass da mit Beratung mehr herauszuholen ist. Der AG hat doch gar kein Interesse, Ihr eine Abfindung zu zahlen, wenn ihm klar ist, dass sie den anderen Job nicht nehmen wird.
Beitrag von baerchi1981 - 23.05.11 - 20:29 Uhr
Hallo,
ich denke deine Chancen auf Abfindungen stehen schlecht. Da der Standort ja schließlich geschlossen wird und man dir die Möglichkeit geboten wird, wenn auch entfernt in einem anderen Standort anzufangen. Sei froh über die 2.000 Euro und unterschreibe.
Beitrag von windsbraut69 - 23.05.11 - 22:25 Uhr
Wenn der Standort geschlossen wird und der andere Einsatzort für Dich nicht in Frage kommt, hast Du keine anderen Möglichkeiten als entweder jetzt die 2000 Euro mitzunehmen oder es auf eine Kündigung des AG ankommen zu lassen, die mit Sicherheit nicht mit einer Abfindung einhergeht.
LG,
W
Beitrag von bi_di - 24.05.11 - 05:19 Uhr
Ich würde schleunigst ein paar Kollegen anrufen und bei denen nachfragen, ob sie schon was über die Standortschliessung gehört haben.
Dann würde ich einen Blick in den Arbeitsvertrag werfen. Steht dort irgendwas vom 'Arbeitsort'? Wenn ja, kannst Du (soweit ich weiss) nur per Änderungskündigung der anderen Filiale zugewiesen werden. Da Du aber momentan Kündigungsschutz hast, haut das mit der Änderungskündigung so ohne Weiteres nicht hin. Komplett abwickeln können sie die Filiale aber auch nicht, solange dort noch Menschen angestellt sind - ergo sind die Chancen gut, das sie Dir ein erheblich besseres Angebot unterbreiten. Aber solltest Du diesen Weg beschreiten, rückversichere Dich besser bei einem Anwalt.
Auf jeden Fall solltest Du bedenken, das 2000€ nur dann ein nettes Handgeld sind, wenn Du im Januar einen neuen Job hast - ich weiss nicht, wie gut die Chancen bei Dir sind.
Grüsse
BiDi
Beitrag von windsbraut69 - 24.05.11 - 07:02 Uhr
Bei Schließung der Niederlassung und Ablehnung des Alternativarbeitsplatzes gibt es mit Sicherheit die Zustimmung der Aufsichtsbehörde zur Kündigung auch während der Elternzeit.
LG
Beitrag von goldie99999 - 24.05.11 - 10:58 Uhr
natürlich nicht- es gibt während der elternzeit hierfür ja auch gar keinen anlaß.
ohne den arbeitsvertrag zu kennen sind pauschale aussagen hier grober unfug.
Beitrag von windsbraut69 - 24.05.11 - 13:15 Uhr
Ja, dann eben zum Ende der Elternzeit, womit Ihr aber auch nicht geholfen ist und die 2000 Euro entgehen!
Beitrag von vwpassat - 24.05.11 - 13:31 Uhr
Lass sie.
In der Gier machen die meisten Menschen Fehler, die nicht rückgängig gemacht werden können.
Hinterher heulen toleriere ich nicht mehr.
Beitrag von c.l.e.o. - 25.05.11 - 08:43 Uhr
Hallo,
ich war vor ein paar Jahren in der gleichen Situation: Standortschließung während meiner Elternzeit. Mir wurde angeboten, in England zu arbeiten, was ich ablehnte. Da ich in EZ war, musste das Gewerbeaufsichtsamt die Kündigung überprüfen und ich wurde vorgeladen um meine Sicht der Dinge zu schildern. Der Beamte hat mir ganz klar gesagt, dass er wohl nicht anders könnte als einer Kündigung zuzustimmen, da hier betriebswirtschaftliche Gründe vorliegen würden. Eine Abfindung, die ich gefordert hatte, wurde nicht gezahlt - aus verständlichen Gründen und zu meinem Leidwesen.
An Deiner Stelle würde ich mich informieren, ob es tatsächlich eine Standortschließung gibt und falls ja, würde ich den Aufhebungsvertrag unterzeichnen und die 2000 € nehmen.
LG,
C.
