Hallo,
vor ca. 4 Wochen gab es in der Wohnung über mir einen Rohrbruch.
Die Versicherung des Verursachers beauftragte mich mir doch einige kostenlose Kostenvoranschläge (von Malerfimen) einzuholen und diese an sie weiterzureichen.
Ich fragte bei jeder Terminvereinbarung ausdrücklich ob Kosten für den Kostenvoranschlag auf mich zukämen, das wurde verneint.
Gestern erhalte ich dann einen Kostenvoranschlag.
Auf diesem steht nach der Kostenaufstellung "bei nicht Auftragserteilung betragen die Kosten für den Kostenvoranschlag 45€"...... ist das zulässig ohne mich VORHER darüber zu informieren?
Gerade diese Firma habe ich GARANTIERT nicht vor zu beauftragen, der Herr hat eine Hundeallergie und ich habe zwei Hunde, er war der Meinung mit Toilettenwasser getränkte Tapeten müssen garnicht entfernt sondern nur neu angeklebt werden und und und........
Kann ich irgendwie Einspruch einlegen?
Kosten für Kostenvoranschlag
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Beitrag von 1987julia - 24.05.11 - 06:28 Uhr
Beitrag von ppg - 24.05.11 - 08:20 Uhr
Ein Kostenvoranschlag ist kostenlos, wenn der Auftrag erteilt wird.
Bekommt eine andere Firma den Auftrag ist es natürlich richtig, wenn die bnicht berücksichtigte Firma ihre real entstandenen Kosten in Rechnung stellt. Ein Kostenvoranschlag ist ja schließlich mit Arbeitzeit und mit Fahrkosten verbunden.
Ich kenne das nun seit mindestens 10 Jahren so, das es keine kostenlosen Kostenvoranschläge gibt. Das müßte eigentlich auch die Versicherung wissen.
Ute
Beitrag von sunny993 - 24.05.11 - 08:26 Uhr
Hallo,
ein Kostenvoranschlag ist nur dann kostenpflichtig...wenn es vorher vereinbart wurde.
Sunny
Beitrag von ppg - 24.05.11 - 09:16 Uhr
Nein stimmt nicht, zumeist sind die Kosten für den KVA in den AGB `s festgelegt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Kostenvoranschlag
Ute
Beitrag von sarahg0709 - 24.05.11 - 10:50 Uhr
Hallo,
ein Handwerker ist berechtigt, Dir für einen Kostenvoranschlag etwas in Rechnung zu stellen.
Der Handwerker, der den Auftrag bekommt, verrechnet das dann mit der Endsumme.
Deswegen beauftrage ich meistens Handwerker, die ich schon kenne. Die berechnen nämlich nix für einen Voranschlag.
LG
Beitrag von harveypet - 24.05.11 - 11:01 Uhr
genau so, ich arbeite seit Jahren mit einem Elektroheinz und einem Gas-Wasser-Scheiße zusammen und wir haben Vereinbarungen getroffen mit denen wir alle gut leben können. Jetzt suche ich nur noch einen guten Balkonbauer (und weiß das ich für Kostenvoranschläge zahlen muß)
Beitrag von 1987julia - 24.05.11 - 13:29 Uhr
Aber wenn mir doch vorher die Frage nach dem Kostenvoranschlag und anfallenden Kosten verneint wird?
Dann darf es doch auch nichts kosten!?
Beitrag von ppg - 24.05.11 - 19:37 Uhr
In einer perfekten Welt wäre das so, sicherlich!
In der realen Welt, wo Handwerker A beim termin schon merkt, das er den Auftrag nicht bekommen wird, wird er auf seine AGB `s verweisen und ein rechnung schreiben?
Warum? Viele Handwerksbetriebe stehen mit dem Rücken zur Wand, sie können gar keine Arbeit verschenken, selbst wenn sie wollen würden.
Denn in einer perfekten Welt würde ja auch kein Mensch schwarz streichen lassen .
Ute
Beitrag von nobility - 24.05.11 - 13:49 Uhr
Hallo,
Grundsätzlich sind Kostenangebote kostenlos, falls nichts anderes vereinbart wurde.
Natürlich gibt es Kostenangebote, die eine derartige Arbeit machen, dass tatsächlich sehr hohe Kosten entstehen.
Fair wäre es, wenn bei einem Wasserschaden, in unserem Fall ein Rohrschaden, die betreffenden Handwerksfirmen nicht allein vorher zu fragen ob ein schriftlicher Kostenvoranschlag kosten los ist, sondern auch dass es sich um einen Versicherungsschaden handelt und der Kostenvoranschlag für die Versicherung ist. Warum ?
Reales Beispiel:
Eine Reihe von Versicherungen holen sich auf diese weise ein paar Kostenvoranschläge von Fachfirmen ein. Vergleichen diese, nehmen im günstigsten Fall einen Mittelwert davon und bieten diesen dem Geschädigten voraus in bar an wenn er den Schaden fachgerecht selbst beseitigt. Eine entsprechende Erklärung zur Unterschrift ist beigefügt. Sowie diese Einverständniserklärung der Versicherung vorliegt überweist diese den Geldbetrag an den Geschädigten und die Firmen die sich die Mühe mit dem Kostenvoranschlag gemacht haben gehen leer aus.
Das ist mit ein Grund warum viele Handwerksfirmen kein großes Interesse daran haben, in so einem Fall sich ins Auto zu setzen, zu dem Geschädigten hin zu fahren, sich alles erklären zu lassen, sich alles anzusehen, alles aufzumessen und im Büro alles zu Papier zu bringen, in Kuvert einzutüten, Briefmarke rauf zu kleben und zum nächsten Briefkasten zu bringen. Und das alles für ... niemand.
Hier hast du weitere Infos zu diesem Thema;
http://www.google.de/#hl=de&xhr=t&q=http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/kostenvoranschlag/index.html&cp=88&pf=p&sclient=psy&site=&source=hp&rlz=1R2ADFA_deDE393&aq=f&aqi=&aql=&oq=http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/kostenvoranschlag/index.html&pbx=1&bav=on.2,or.r_gc.r_pw.&fp=aec891d96f5f8a5e
Beitrag von 1987julia - 24.05.11 - 15:23 Uhr
Ich hab bei allen Firmen gesagt dass es um einen Versicherungsschaden geht. Viele haben dann eben von vornherein abgelehnt was ich auch verstehe.
Beitrag von nobility - 24.05.11 - 17:32 Uhr
na siehste
Beitrag von traumkinder - 24.05.11 - 18:43 Uhr
tja, sowas zu unserem staat!!
wirst du wohl zahlen müssen, ausser du kannst beweisen was dir gesagt wurde....
finde sowas unter aller s** jeder bildet sich ein alles mit einem machen zu können!!! wir greifen auch immer ins klo
