Hallo, habe eine Zusage für eine Arbeitsstelle bekommen.
Nun meine Frage: Was bedeutet im AV folgende Klausel:
"Eine Erhöhung der Arbeitszeit kann, nach Absprache und Bedarf durch die Genehmigung der Gesschäftsleitung, auf Grundlage der vereinbarten Vergütung erhöht werden".
Heißt das so viel, wenn mein Chef anordnet, dass ich statts 20 Stunden 40 Stunden arbeiten muss, dass ich dann trotzdem noch das gleiche Gehalt erhalte?
LG
Frage bezüglich Arbeitsvertrag
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Beitrag von diana1608 - 24.05.11 - 18:25 Uhr
Beitrag von thea21 - 24.05.11 - 20:15 Uhr
Ich deute das ähnlich dem Satz:
"Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten"
Beitrag von susannea - 24.05.11 - 20:47 Uhr
Auf Grundlagfe der vereinbarten Vergütung würde für mcih bedeuten, je nachdem wie die berechnet ist dann hochrechnen, es sei denn es gibt einen Monatslohn!
Beitrag von parzifal - 25.05.11 - 10:10 Uhr
Zunächst mal ist der Satz blöd formuliert.
Zumindest ist sprachlich eine "Erhöhung" zu viel darin.
Gemeint ist:
Bei Erhöhung der Stunden wird auch der Lohn im Verhältnis zur vereinbarten Vergütung erhöht.
Da dies aber sowieso "in Absprache" erfolgt ist der Satz so überflüssig wie ein Kropf.
