kein Gehalt für 2 Kranktage?

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Beitrag von parom - 25.05.11 - 14:49 Uhr

Hallo liebe Urbianer!

Ich habe folgendes Problem und hoffe auf eure Hilfe:

Ich bin noch in der Probezeit angestellt, habe aber leider meine Kündigung zum Monatsende bereits erhalten. Nun war ich 2 Tage krank. Ich hatte mich frühs telefonisch krankgemeldet und am selben Tag den Krankenschein gefaxt. Am nächsten Tag ging er nachweislich per Post an meinen AG.

Nun bekam ich die Gehaltsabrechnung. In dieser steht mit der Lohnart 10 Gehalt und mit der Lohnart 709 Kranktage (erstellt mit SBS Lohn plus).

Diese 2 Tage wurden nicht bezahlt und fehlen beim Brutto.

Ehe ich mich dort beschwere, möchte ich euch fragen, ob es dafür eine gesetztliche Grundlage gibt. Ich bin der Meinung, dass der AG 6 Wochen Krankheit zu bezahlen hat. In meinem Arbeitsvertrag steht dazu nichts dergleichen.

Danke schon mal für eure Hilfe!

LG

Parom

Beitrag von vwpassat - 25.05.11 - 14:51 Uhr

Wie lange arbeitest Du denn bereits da?





Auszug aus dem dazugehörigem Gesetz:

Voraussetzung für den Anspruch im Krankheitsfall ist, dass das Arbeitsverhältnis vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit mindestens 4 Wochen ununterbrochen besteht.

Beitrag von parom - 25.05.11 - 14:55 Uhr

Ehrlich? Das wär mir ja neu. Bin erst seit Mitte April da.

Beitrag von hippogreif - 25.05.11 - 15:01 Uhr

Das ist nicht neu, sondern steht nachweislich im Gesetz. Du bekommst das Geld jedoch von der Krankenkasse erstatet, vorausgesetzt, Du kümmerst Dich darum.

Beitrag von catch-up - 25.05.11 - 17:22 Uhr

Er hat Recht! Du hast für die zwei Tage Anspruch auf Krankengeld!

Beitrag von nick71 - 25.05.11 - 14:53 Uhr

M.W. hast du im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ich würde an deiner Stelle mal im Personalbüro nachfragen, aus welchem Grund man dir die zwei Tage abgezogen hat...

Beitrag von windsbraut69 - 25.05.11 - 15:06 Uhr

Nicht vor Ablauf der 4-Wochen-Frist

Beitrag von demy - 25.05.11 - 15:07 Uhr

Hallo,
einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber hat man nicht in den ersten 4 Wochen der Beschäftigung.

Die TE muss also prüfen, ob die Krankheitstage in diese ersten 4 Wochen der Beschäftigung fallen.

Gruß
Demy

Beitrag von goldtaube - 25.05.11 - 15:06 Uhr

Zitat:
§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn

1.
er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
2.
seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
...
(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html

Die Frage ist natürlich wie lange du dort genau angestellt bist und wann genau du krank warst.

Beitrag von parom - 25.05.11 - 15:11 Uhr

Danke sehr, ihr habt mir sehr geholfen!

Beitrag von ichbins04 - 25.05.11 - 19:23 Uhr

hallo,

ich hatte das auch einmal. ich bekam für diese k tage krankengeld von meiner kk

gruß

Beitrag von munre - 26.05.11 - 08:29 Uhr

Guten Morgen,

solltest du in den ersten 4 Wochen deiner Antellung Krankgeschrieben sien muss dein Arbeitergeber keine Lohnfortzahlung vornehmen du musst dir das Geld dann von der Krankenkasse holen und das ist auch rechtens.

Lg munre