Hallo, ich möchte ab Juni gerne wieder in Teilzeit arbeiten gehen zur Überbrückung bis ich evtl im September eine Ausbildung anfange.
Nun habe ich mal im Internet nach einem Wohngeldrechner geschaut und mir ausrechnen lassen was ich so in etwas an Wohngeld und Kinderzuschlag auf 400€ Basis bekommen würde.
Ausgerechnet wurde das 25€ fehlen und ich somit diese 25€ bei der Arge beantragen muss da sonst weder Wohngeld noch Kinderzuschlag bewilligt werden.
Kann ich diesen Berechnungen trauen? Und ist es wirklich so das Anträge wegen 25€ die man weniger hat abgelehnt werden? Denn mit der Arge will ich eig nichtsmehr zu tun haben.
Danke für eure Hilfe :)
Frage zu Wohngeld und Kinderzuschlag
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Beitrag von 28032009 - 25.05.11 - 18:07 Uhr
Beitrag von montana82 - 25.05.11 - 18:30 Uhr
Hallo,
hast Du bei dem Wohngeldrechner die Heizkosten abgezogen? Diese werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Du musst also Kaltmiete + sonsitge Nebenkosten eingeben.
Wenn Du Kinderzuschlag beantragst, rechnen sie aus, ob Du mehr durch ALG II oder Kinderzuschlag und Wohngeld bekommen würdest. Und wenn durch ALG II nur 1,00 EUR mehr gäbe, wird der Kinderzuschlag abgelehnt.
LG
Beitrag von windsbraut69 - 25.05.11 - 19:51 Uhr
Ja, es gibt Grenzen und ein Mindesteinkommen, um Wohngeld/Kinderzuschlag zu bekommen.
Liegt man darunter, kommt nur ALGII in Frage, eine Wahlmöglichkeit hat man nicht.
Gruß,
W
Beitrag von 28032009 - 25.05.11 - 20:45 Uhr
Also nehmen wir an ich habe 400€ Einkommen aus dem Nebenjob, 205 Landeserziehungsgeld, eine Kaltmiete von 389€ + 201€ Nebenkosten und habe noch 2* 184€ Kindergeld wäre das dann zu wenig um den Kinderzuschlag bzw Wohngeld zu bekommen?
Oder ist es besser einfach mal auf dem Rathaus nachzufragen und die das rechnen zu lassen?
Beitrag von jenny-79 - 25.05.11 - 22:48 Uhr
Hi,
so pauschal kann Dir hier das keiner sagen.
Geh zu Deiner Kindergeldkasse und beantrage dort den Kinderzuschlag, ist Dein Einkommen zu niedrig, bekommst Du keinen Kinderzuschlag. Dann müßtest Du einen Antrag für ALG2 stellen. Du kannst entweder den Kinderzuschlag und Wohngeld bekommen oder aber ALG2.
Wohngeld kannst Du gleichzeitig zum Kinderzuschlag bei Deiner Stadt/ Bürgerbüro/ Wohngeldstelle beantragen.
Vordrucke/ Formulare findest Du im Netz.
LG
Jenny
Beitrag von montana82 - 25.05.11 - 23:02 Uhr
Hallo,
ich weiß nicht, ob Landeserziehungsgeld als Einkommen berücksichtigt wird. Wenn nicht, wird Dir kein Kinderzuschlag zu stehen.
Wenn es auf Einkommen angerechnet wird, würdest Du EUR 349,00 Wohngeld erhalten und EUR 280,00 Kinderzuschlag. ALG II wären 708,00 EUR. Ca. EUR 80,00 mehr. Hier wird der Kinderzuschlag abgelehnt mit dem Hinweis, dass der Kinderzuschlag und Wohngeld den Bedarf nicht decken werden.
Es gibt aber lt. dem Sachbearbeiter vom Jobcenter trotzdem die Möglichkeit Kinderzuschlag und Wohngeld zu beziehen und auf ALG II zu verzichten.
Wie das geht, weiß ich leider nicht.
LG
