Elternzeit und Elterngeld so möglich?

Hallo,

wir bekommen voraussichtlich im Juli unser erstes Kind. Bezüglich der Elternzeit wollen wir es so machen, dass meine Frau auf jeden Fall bis zum 12 Monat Elternzeit nimmt und ich dann vom 14 bis 15 Monat. Für den 13. Monaten wollen wir uns, je nach finanzieller Lage, offenhalten, ob meine Frau für diesen Monat auch noch einen Monat Elternzeit nimmt oder ich für die 4 Wochen Urlaub beantrage.

Option 1
0 - 12 Monat: sie = Elternzeit, ich = Arbeit
12 - 13 Monat: sie = Elternzeit, ich = Arbeit
14 - 15 Monat: sie = Arbeit, ich = Elternzeit

Option 2
0 - 12 Monat: sie = Elternzeit, ich = Arbeit
12 - 13 Monat: sie = Arbeit, ich = Urlaub
14 - 15 Monat: sie = Arbeit, ich = Elternzeit

Hierzu habe ich nun folgende Fragen.

1. Sind beide Optionen grundsätzlich möglich
2. Was ist bei beiden Optionen beim Elterngeldantrag zu beachten?

Gruß
Jochen

1

Für den 15. Monat gibt es kein Elterngeld mehr, ansonsten geht das so. ElternZEIT kannst Du übrigens auch länger als zwei Monate nehmen.

2

Das uns nur 14. Monate Elterngeld zustehen ist natürlich klar, aber ist es nicht möglich, dass meine Frau vom 0. bis 12. und ich vom 14. bis 15. Elterngeld beziehe. Insgesamt sind es ja auch nur 14. Monate.

Gruß
Jochen

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Nein - Elterngeld gibt es nur bis zum 14. Monat.

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Hi Jochen,

also grundsätzlich wäre beides möglich.

bei der ersten Option müssen aber von Anfang an 13 Monate für deine Frau beantragt werden (bzw Elternzeit bis zum vollendeten 13. Lebensmonat des Kindes) und Geld gibt es nur bis zum 12. Monat.

Bei der zweiten Option bekommt ihr mehr Geld.

Die Anträge müssen mindestens 7 Wochen vor ANTRITT der Elternzeit eingereicht werden und in deinem Fall ist anzuraten es frühestens 8 Wochen vor Antritt einzureichen, weil du erst dann Kündigungsschutz genießt.
Am besten Formuliert man den Antrag mit festen Daten, es muss klar ersichtich sein bis zu welchem Zeitpunkt Elternzeit genommen werden soll.

ich hoffe ich konnte helfen, hab das auch noch nie gemacht und erst noch vor mir.

LG Jey

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Beide Versionen sind nicht möglich, da ihr nur 14 Monate Eltergeld bekommt, wenn beide Elterteile min. 2 Monate Elterzeit nehmen und das Eltergeld nicht "pausiert" werden kann, also nur bis zum 14. Lebensmonat genommen werden kann

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mit dem 14 monaten das ist ein trugschluss, für die ersten 2 monate bekommt deine frau ja kein elterngeld sondern MuSchu-geld oder bei beamten noch gehalt, und dann elterngeld bis zum 1. geburtstag und du kannst dann noch 2 monate kriegen...egal wann...ggfs. auch gleichzeitig...