juhu, nun hab ich hier auch mal eine frage. betrifft zwar meine freundin, mich würde das aber auch mal interessieren.
meine freundin ist momentan in der probezeit mit anschließenden festvertrag. sie ist nun der meinung, dass auch in der probezeit das kündigungsschutzgesetz gilt und man sie gar nicht entlassen kann ohne weitere gründe, wie es sonst in der probezeit möglich ist.. stimmt das ???
sonst könnte man doch beabsichtigt in der probezeit schwän.. nee falscher ausdruck, also in der probezeit schwanger sein und hat dann automatisch einen festvertrag..
nach meiner meinung können die trotz schwangerschaft in der probezeit entlassene.. naja vielleicht weiß dies hier ja jemand
wäre jedenfalls dankbar
liebe grüße
probezeit und schwangerschaft ``???
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Beitrag von mylittleangel - 25.05.11 - 21:15 Uhr
Beitrag von thea21 - 25.05.11 - 21:39 Uhr
Hallo,
die richtige Formulierung des Arbeitsvertrages ist hier wichtig.
Beitrag von susannea - 25.05.11 - 23:29 Uhr
Nein, kommt es nciht. Entlassen kann man nicht.
Beitrag von thea21 - 26.05.11 - 09:18 Uhr
Was ist mit einer Befristung auf die Probezeit und bei Bewährung DANN einem Arbeitsverhältniss in Festanstellung?
Dann gäbe es doch eine Befristung innerhalb der Probezeit!?
Oder irre ich da?
Beitrag von susannea - 26.05.11 - 13:57 Uhr
Die Befristung läuft dann einfach aus, eine Kündigung bedarf es in dem Falle nicht, denn gekündigt werden kann nicht.
Was also nur vom vertrag abhängt, ob sie damit nun einen unbefristeten Vertrag hat, nicht aber, ob ihr gekündigt werden kann!
Beitrag von susannea - 25.05.11 - 23:28 Uhr
IN der Probezeit geht sie nicht zuentlassen, sollte der Arbeitsvertrag aber enden (einige tun das mit Ende der Probezeite9, dann tut er dies hier auch.
