befristeter vertrag und schwangerschaft

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Beitrag von bobbelbuzz1 - 25.05.11 - 22:47 Uhr

hallöchen zusammen!

mein arbeitsvertrag endet am 31.12.2011.
Wenn ich heuer noch schwanger werde, wie ist das dann mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld???

Danke

Beitrag von susannea - 25.05.11 - 23:27 Uhr

Mutterschaftsgeld gibts nur mit Anspruch auf ALGI dann.

Beitrag von amory - 26.05.11 - 07:57 Uhr

Hallo,

Elterngeld wird aus den 12 Monaten vor der Geburt berechnet.
Monate mit Lohnersatzlesitung (ALG1/2) zählen dazu, werden aber mit 0 Einkommen gewertet und schmälern so dein Elterngeld beträchtlich.

Wenn du Aussicht auf eine Verlängerung hast würde ich deshalb noch ein halbes Jahr warten.....

Grüße, Amory

Beitrag von brynlie - 26.05.11 - 16:04 Uhr

Hallo,

so lange Du noch angestellt bist, bekommst Du zum Mutterschaftsgeld der Krankenkasse (10 Euro(?) pro Tag) noch Geld vom Arbeitgeber (Aufstockung auf 60% des Einkommens, wenn mich nicht alle täuscht). Wenn Du zum Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes schon arbeitslos bist, nur von der Krankenkasse.

Das Elterngeld errechnet sich aus dem Einkommen der vorgeburtlichen 12 Monate (wobei hier Monate ohne Erwerbseinkommen heraugenommen werden können und die Berechnungsgrundlage dann zeitlich weiter in die Vergangeheit zurückgreift.)

Wenn Du nicht schon schwanger bist, würdest Du also Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse bekommen und hättest anschließend den an Deinem bisherigen Einkommen orientierten Anspruch auf Elterngeld.

LG,
brynlie