Hallo heute stell ich auch mal eine Frage 
Situation ist wie folgt:
Bin derzeit angestellt bei einer Zeitarbeitsfirma in Teilzeit, jetzt ist es so, das ich eine neue Stelle in Aussicht habe bzw. gestern die Zusage kam und die mich dringend brauchen zum 1.6. wirklich gut bezahlt und Vollzeit 
Heute früh rief ich in meiner Zeitarbeitsfirma an und fragte wie es aussieht mit einem Aufhebungsvertrag
Mein Chef in dem Sinne meinte: macht er nicht gerne, wenn es dort nicht klappt und ich vielleicht 2 Wochen später dort gekündigt werde, ich dann kein Arbeitslosengeld bekommen würde bzw. eine 3monatige Sperre.
Ich solle doch regulär zum 30.06. kündigen damit ich am 1.7. in der neuen Firma starten kann.
Meine Fragen:
1. stimmt das mit der Sperre, für den Fall der Fälle es funktioniert in der neuen Firma nicht?
2. kann ich auf den Aufhebungsvertrag bestehen und mir den Urlaub vom 01.01.2011 - 31.05. 2011 auszahlen lassen?
3. wie würdet ihr entscheiden? Bin ein wenig hin und hergerissen was ich tun soll, normal kündigen oder Aufhebungsvertrag 
Momentan bin ich in einer unbefristeten Anstellung und wechsel dann Vollzeit in ein 18 monatiges befristetes Verhältnis aber im Längen besser bezahlt.
LG vivi
bin auf eure Antworten gespannt
Aufhebungsvertrag oder nicht?
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Beitrag von vivi0305 - 26.05.11 - 11:03 Uhr
Beitrag von tina1411 - 26.05.11 - 11:26 Uhr
Juhu,
ruf doch einfach bei der Bundesagentur für Arbeit an. Die werden dir schon erklären, was sinnvoll ist.
Liebe Grüße
Tina
Beitrag von windsbraut69 - 26.05.11 - 12:00 Uhr
Die Kündigung an sich würde ich mit dem Jobcenter vorab klären, um eine Sperre im schlimmsten Fall zu vermeiden.
Wenn der AG Dich aber nicht sofort per Aufhebungsvertrag aus dem AV entläßt, kannst Du nichts machen. Einen Anspruch auf einen Aufhebungsvertrag hast Du natürlich nicht.
Genau so wenig hast Du Anspruch auf Auszahlung des Urlaubes, wenn der AG verlangt, dass Du ihn entnimmst.
Gruß,
W
Beitrag von vivi0305 - 26.05.11 - 13:14 Uhr
Danke euch 
hilft mir schon weiter
Beitrag von susannea - 26.05.11 - 14:08 Uhr
Ob du nun einen Aufhebungsvertrag machst oder kündigst macht bei einer Sperre keinen UNterschied!
Beitrag von vivi0305 - 26.05.11 - 14:28 Uhr
das kam mir doch nicht ganz koscher vor dem seine Aussage das ich eine Sperre bekommen sollte ist doch egal, ich hab ja in jedem Fall gekündigt
Danke dir
Beitrag von musterli70 - 26.05.11 - 15:35 Uhr
Ja, das stimmt mit der Sperre und zwar für 3 Monate.
Beitrag von susannea - 26.05.11 - 18:28 Uhr
Aber die gibts doch egal ob man kündigt oder einen Aufhebungsvertrag macht!
