Kann mir jemand den Unterschied erklären?
Danke 
Keiki
P.S. Wird Freiberuflichkeit eigentlich auch vom Arbeitsamt gefördert? Selbstständigkeit so viel ich weiß ja schon...
Unterschied zwischen Freiberuflichkeit und Selbstständigkeit?
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Beitrag von keikidira - 26.05.11 - 19:05 Uhr
Beitrag von jogiyoda - 26.05.11 - 19:12 Uhr
Als Freiberuf oder freier Beruf werden – im deutschen Recht – Tätigkeiten bezeichnet, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Sie betreffen nach § 18 EStG und § 1 PartGG selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten. Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt (§ 1 Abs. 2 PartGG).
bei allen anderen selbstständigen Tätigkeiten bist du Gewerbetreibender.
Beitrag von querulantin123 - 26.05.11 - 19:16 Uhr
Wer automatisch mit Berufsbeginn Freiberufler ist, ist klar definiert. Das sind z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, Journalisten, Architekten. Man kann sich nicht selbst "freiberuflich machen"...
Beitrag von jogiyoda - 26.05.11 - 19:32 Uhr
Ergänzung: Freiberuflich hängt schlicht an der Ausbildung die jemand hat.
Beitrag von amory - 26.05.11 - 21:58 Uhr
Hallo,
auch Freiberufler können ovm Arbeitsamt gefördert werden, wenn sie mit ihrer Tätigkeit beginnen.
grüße, amory
