Hi,
wenn ich meinen Job selbst kündige, wie lange werde ich dann gesperrt beim Arbeitsamt?? Und wie sieht's dann aus mit der Krankenversicherung & Co??
Mein Mann möchte arbeiten gehen, so dass ich bei den Kids bleibe, bisher war's umgekehrt. Aber ich weiß ja nicht genau, ob das so glatt aufgeht von der Zeitrechnung her... kann ja sein, dass er nicht gleich 'ne Anstellung bekommt. Bin mir sicher, dass es nicht lange dauert, aber selbst wenn's nur 2 Wochen später ist als meine Kündigung eben, haben wir ja schon ein Problem!!
Wird man denn trotz Sperre wenigstens krankenversichert über's Amt??
Den ersten Monat der Arbeitslosigkeit hab ich ja dann noch mein letztes Gehalt...
LG
Selbst gekündigt! Sperre wie lange?
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Beitrag von snjd - 26.05.11 - 19:58 Uhr
Beitrag von jogiyoda - 26.05.11 - 20:01 Uhr
Sperrzeit bei Eigenkündigung grundsätzlich 12 Wochen aber es gibt gem. §144 wenige Gründung für Verkürzung.
Beitrag von smokinaces - 27.05.11 - 08:19 Uhr
Hey,
es gibt nur die Sperrzeit nach §144 wg. Arbeitsaufgabe, der Anspruch mindert sich auch noch um die Wochen der Sperrzeit.
was die KV betrifft, ist es so, dass 1 Monate nachversicherungspflicht durch den AG besteht und selbst wenn eine SZ eintritt wird ab Beginn des 2 Monats der SZ die KV von amtswegen aus gezahlt.
Beitrag von windsbraut69 - 27.05.11 - 09:11 Uhr
Wenn sie kündigt, um100% Zuhause zu bleiben, hat sie gar keinen Anspruch auf ALGI und danach klingt Ihr Beitrag.
Gruß,
W
Beitrag von mirakulix - 26.05.11 - 20:29 Uhr
willst Du denn dann TEilzeit arbeiten?
Beitrag von jogiyoda - 26.05.11 - 20:32 Uhr
Vor Allem wird dann auch das zu erwartende AlG1 auf Teilzeitanspruch runtergekürzt.
Beitrag von mirakulix - 26.05.11 - 20:35 Uhr
schon klar.
Ich meinte eher, ob sie dann "offiziell" überhaupt noch arbeiten gehen will. Hört sich ja nicht so an. Aber man muss sich ja arbeitsSUCHEND melden um überhaupt Geld zu bekommen, nicht arbeitsLOS
Beitrag von snjd - 27.05.11 - 09:33 Uhr
Nein, ich möchte nicht arbeitsLOS sein - werde ich auch mit Sicherheit nicht!
Aber in dem Job, wo ich jetzt bin, is nix mit Teilzeit....
muss nur eben warten, bis mein Mann eine Anstellung hat , um dann zu wissen, wie ich denn arbeiten gehen kann zeitmäßig und dann dementsprechend mich umsehen! Ich WEISS, dass ich wieder Arbeit finden werde und ich bin auch sicher, dass mein Mann schnell eine Arbeit findet.... die Frage war ja nur wegen der kurzen Übergangsphase, die wir dann doch evtl. haben werden. Aber wenn es ja so ist, dass der alte AG noch übergangsweise 4 Wochen weiter krankenversichert, dann ist doch schon alles gut denke ich!
Danke für eure Antworten!
Beitrag von mirakulix - 27.05.11 - 17:59 Uhr
Du hast meine Frage, glaube ich, nicht richtig verstanden.
Wenn Du Dich arbeitslos meldest, bekommst Du KEIN Geld. Nicht jetzt, und auch nicht in 3 Monaten. NIe nicht.
Du musst Dich gleichzeitig arbeitssuchend melden, sprich: dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, aktiv nen neuen Job suchen. Nur DANN bekommst Du Arbeitslosengeld.
Und wenn Du jetzt kündigen möchtest zwecks Kinderbetreuen, funzt das wohl nicht. Die Kinderbetreuung musst Du nämlich auch geklärt haben, sonst stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.
Hoffe, wir haben jetzt nicht aneinander vorbeigeredet.
Beitrag von snjd - 27.05.11 - 20:36 Uhr

Ja, hab ich ja verstanden!!
Ich stehe aber dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, denn unser Kleiner geht jetzt in den Kindergarten!! Und je nachdem wie's benötigt wird, kann er sogar ganztags gehen!!
Zur Zeit arbeite ich aber zwischen 6 und 20 Uhr + halbe Stunde Fahrzeit... sooo lange geht der Kindergarten dann doch nicht!
Hey, ich gehör nicht zu denen, die sagen, ich hab Kinder, ich muss meinen Hintern zu Hause parken!! Wenn die Kinder gut versorgt sind, kann ich durchaus was für's Familieneinkommen tun!!
Beitrag von windsbraut69 - 27.05.11 - 07:33 Uhr
Wenn Du ohne triftigen Grund kündigst (die Kinder sind momentan ja versorgt), wird das mit Sicherheit eine Sperre nach sich ziehen.
Ich verstehe auch den Sinn Deiner Kündigung nicht, wenn Du gleichzeitig von ALGI sprichst. Das bekommst Du ja nur, wenn Du Dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst und eine Betreuung für die Kinder nachweisen kannst.
Genau so wenig kann ich aber verstehen, dass Du bewußt in die Arbeitslosigkeit steuerst, obwohl Dein Mann schon keinen Job hat...
Gruß,
W
