Hallo,
seid 4 Wochen ist mein Mann in einer neuen Firma. Hier passieren wirklich seltsame Dinge.
Gestern haben er und sein Arbeitskollege UMSONST gearbeitet, da der Chef meinte, sein Vorarbeiter hätte in der Woche vorher auf der Baustelle "schlampig" gearbeitet und deshalb hätte er Mehrkosten gehabt.
Auf Nachfragen meines Mannes, ob das sein Ernst sei, antwortete er mit: Wie soll ich euch denn sonst erziehen? Abmahnungen gehen ja eine Seite rein und andere raus und wenn er sein Geld haben wolle, dann solle er sich an den Vorarbeiter wenden, ob er ihm das nicht geben möchte.??????!!!! Laut Vorarbeiter hat er das schon 3 Mal gemacht, also den Vorarbeiter umsonst "schlechte" Arbeit ausbügeln lassen.
Dann soll er 200 € von seinem ersten Lohn für Arbeitskleidung abgezogen bekommen. Für 1 Jacke, 1 Pulli und 2 T-shirts (natürlich mit Firmenlogo drauf) Im Arbeitsvertrag stand davon nichts.
Aber im Arbeitsvertrag stand aber, dass sich mein Mann verpflichtet für 6 Monate in dem Betrieb zu bleiben, da der AG ihm den Anhängerführerschein bezahlt.
Dieses stellte sich aber nun auch als geloger heraus, da wir Post vom ZfA bekommen haben in dem stand, dass sein Ag vom ZfA für meinen Mann einen Betrag von 800€ für 3 Monate als Wiedereingliederungsmaßnahme erhält, sowie den Betrag für den Führerschein. 
Na ja, dieser Betrag wird dem AG nur komplett gestellt, wenn der AN bis zum 1.11 im Betrieb beschäftigt ist. ALso die 6 Monate, ansonsten muss der AG die hälfte des geförderten Betrags zurückzahlen.
Dann soll sich mein Mann eine Fahrerkarte vom Landkreis besorgen, die auch wieder Geld kostet...
...ich bin mir unsicher, ob der Mann sich nicht auf Kosten des ZfA bereichert und die Not der AN ausnutzt.
Was denkt ihr???
Kein Lohn als Erziehungsmethode?? -und andere Fragen.
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Beitrag von sandy0509 - 27.05.11 - 07:41 Uhr
Beitrag von ninnifee2000 - 27.05.11 - 08:19 Uhr
Dass mit der Arbeitskleidung ist nicht unüblich. Aber die Lohnkürzung ist nicht zulässig.
Auch die Verpflichtung, für gewisse Zeit beim AG zu bleiben, wenn dieser was bezahlt, ist durchaus normal. Aber ich weiß nicht wie das in eurem Fall aussieht.
Ich würde mich bei einem ANwalt informieren, falls ihr eine Rechtsschutz habt. Vielleicht können euch aber auch die zuständige Berufsgenossenschaft oder auch die Gwerkschaft weiterhelfen.
Beitrag von sandy0509 - 27.05.11 - 08:31 Uhr
Danke für die Antwort.
Ja, dass mit der Kleidung war auch nicht so der Punkt, wobei wir auch im Internet Texte gefunden haben, dass der AG einen nicht zwingen kann seine Kleidung zu tragen, wenn es nicht notwendig ist (Hygiene, Sicherheit)
Der AG zahlt ja nicht wirklich, sondern das ZfA. Frag mich sowieso, wie die das durch bekommen haben, da mein Mann nur 2 Monate ohne Arbeit war. Von Wiedereingliederung ist da ja noch nicht zu sprechen 
Leider haben wir keinen Rechtschutz.
Nächste Woche hat mein Mann ein Vorstellungsgespräch in einem anderen Unternehmen bei dem er sich während der Arbeitslosigkeit beworben hat. Hoffe das wird was.
Beitrag von koqu - 27.05.11 - 10:28 Uhr
Doch, das mit der Kleidung ist auch ein Punkt denn die Regelung (und vor allem die bezahlung) der Berufskleidung wenn sie eingefordert wird muss im Vertrag festgehalten sein.
Und zu dem anderen Punkt: der Arbeitgeber zahlt das vereinbarte Gehalt nicht und begeht damit Vertragsbruch.
Ich würde mich an eurer Stelle mal dahinter kelmmen, Gewerkschaft, Berufsgenossenschaft und wenn dein Mann einen anderen Job hat sicher auch die lokale Presse.
Ein solches Ausnutzen von Arbeitnehmern UND stastlichen Leistungen finde ich unter aller KAnone.
LG Luise
Beitrag von catch-up - 27.05.11 - 08:29 Uhr
Ich würd den mal dem ZfA melden und mir sofort ne neue Stelle suchen! Also sowas muss man sich wohl wirklich nicht geben!
Beitrag von sandy0509 - 27.05.11 - 08:35 Uhr
Ja, nächste Woche hat er ein Bewerbungsgespräch, wo sich wieder die Frage auftut, ob er jetzt 6 Monate im derzeigigen Betrieb bleiben muss??
Den Führerschein hat er noch nicht gemacht und will es auch nicht mehr über den Betrieb machen, sondern den einfach selbst zahlen.
Oh man, dabei klang es wirklich sehr gut am Anfang.
Beitrag von windsbraut69 - 27.05.11 - 10:23 Uhr
Was soll der AG ihm denn tun, wenn er kündigt und nicht 6 Monate bleibt?
Ihr solltet die Vorgehensweise der Firma der ZfA, also der fördernden Stelle umgehend melden. Die werden sich sicher dafür interessieren, welcher Schindluder mit ihrem Geld getrieben wird.
Gruß,
W
Beitrag von tortenliesel - 27.05.11 - 08:35 Uhr
hallo,
also, bei uns war die Sache ähnlich. Mein LG hatte sich in seiner "alten fa." (seit 03.01.2011 da). beworben, zum 30.04. gekündigt und hat jetzt zum 01.05. eine neue Stelle angetreten, weil die Zustände in der alten Fa. unter aller Sau waren.
Die Klage ans Arbeitsgericht habe ich gestern nach zahlreichen Schriftwechseln eingeworfen, da der gute Herr uns noch 2.500,00 € schuldet (unter tarif, einfach Stunden abgezogen, etc).
Da mach ich kurzen Prozess.
LG, Sandra
Beitrag von manavgat - 27.05.11 - 11:18 Uhr
Lohnkürzung ist unzulässig, ebenso der Abzug für Arbeitskleidung.
Ich würde den AG schriftlich per Einwurfeinschreiben darauf aufmerksam machen, dass ihm hier wohl ein Fehler unterlaufen ist und eine Frist (2 Wochen nach Erhalt des Schreibens) setzen, bis dahin dieses Geld nachzuzahlen ist.
Der AG wird sich schwer überlegen ob er ihn kündigt. Falls ja, Kopie des Nachforderungschreibens an die Arbeitsagentur, damit es nicht heißt: selbstverschuldet.
Man sollte sich nicht so behandeln lassen. Ist Dein Mann in der Gewerkschaft?
Gruß
Manavgat
