Hallo,
ich heirate am 03.09. Wir würden gerne die Steuerklassen III und V nehmen. Kann man, wenn man am Ende des Jahres bei der Steuererklärung merkt, ups, das war ungünstig, doch noch die Lohnsteuererklärung nach IV und IV machen?
LG, Sandra
Steuerfrage... kann man Steuerklasse nachträglich wechseln?
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Beitrag von tortenliesel - 27.05.11 - 08:57 Uhr
Beitrag von jsteinba - 27.05.11 - 09:19 Uhr
Was soll das bringen? Die Lohnsteuerklasse hat doch keine Auswirkung auf die wirklich zu zahlenden Steuern sondern nur auf die monatliche Steuervorauszahlung.
Am Ende des Jahres wird die Jahressteuer errechnet und von der Lohnsteuerklasse ist dann nur evtl. abhängig ob ihr eine Nachzahlung/Rückerstattung bekommt.
Gruß Julia
Beitrag von tortenliesel - 27.05.11 - 09:35 Uhr
Zur Erklärung:
Mein LG hat bis vor einigen Wochen SEHR hohe Werbungskosten gehabt, die ja in der Steuererklärung zu tragen kämen.
Ich beziehe Elterngeld. Normal wollte wir dieses Jahr IV und IV, weil sonst eine Nachzahlung in Höhe von ca. 3.500,00 € auf uns zukommt. Allerdings wäre es eine nette Sache, bereits ab Oktober mehr Geld zur Verfügung zu haben, sprich, wir würden für 3 Monate III und V nehmen und dann im Ausgleich IV und IV und die Steuererstattung würde dafür dann geringer ausfallen (besser als eine Nachzahlung in III und V).
Das hat schon alles seinen Grund, wenn das klappt, wäre das optimal.
ich hoffe, ich hbas gut genug erklärt.
Ist nur die Frage, ob das geht.
LG, Sandra
Beitrag von kajulju - 27.05.11 - 10:26 Uhr
Hallo, bei der Lohnsteuererklärung zum Jahresende sind die Kohnsteuerklassen nicht mehr wichtig und nicht änderbar; die Steuerklassen sind nur für den laufenden Monat wichtig. Zum Jahresabschluss beim Finanzamt geht alles in einen Topf, die "richtige" Steuer wird berechnet und das von euch beiden gezahlte davon abgezogen. Entweder es entsteht Guthaben oder halt eine Nachzahlung. Ihr könnt aber natürlich die Steuerklassen jederzeit wieder wechseln.
Ich verstehe deine Frage nicht so richtig fürchte ich.
LG,
Kathi
Beitrag von tortenliesel - 27.05.11 - 10:28 Uhr
Okay, stimmt, danke, du hast mich auf den richtigen Weg gebarcht, ich muss mal meine Frage umformulieren:
Kann man nachträglich statt der Zusammenveranlagung (III und V) die getrennte veranlagung durchführen?
LG, Sandra
Beitrag von babsi1974 - 27.05.11 - 10:32 Uhr
Ja im Rahmen des Einspruchsverfahrens.
Das kannst du dir doch aber vorher ausrechnen lassen, was besser ist.
LG Babsi
Beitrag von tortenliesel - 27.05.11 - 10:41 Uhr
hallo,
ich habs selber ausgerechnet und für 2011 ist getrennte Veranlagung besser. Wegen meinem Elterngeld. Aber wir würden trotzdem gerne ab Oktober mehr netto haben, deshalb die Frage, ob man erst die Steuerklasse in III und V ändern lassen kann nach der Hochzeit, um dann doch am Ende getrennt veranlagt.
Das wäre eine Art vorgezogener Lohnsteuerjahresausgleich sozusagen.
LG, Sandra
Beitrag von kajulju - 27.05.11 - 11:47 Uhr
ja klar, ihr könnt trotz 3 und 5 später getrennt veranlagt werden. haben wir auch schon so gemacht. Meintest du das?
Beitrag von tortenliesel - 27.05.11 - 12:08 Uhr
Ja genau.
Vielen lieben Dank!!!!! Steht das irgendwo?
LG, Sandra
Beitrag von kajulju - 27.05.11 - 12:11 Uhr
bestimmt, aber ich weiß nicht wo. Du kannst das immer wählen und zwar auch jedes Jahr anders.
LG
Beitrag von tortenliesel - 27.05.11 - 12:22 Uhr
Danke!
Beitrag von watru123 - 27.05.11 - 23:24 Uhr
Hallo Sandra,
noch einen Nachtrag zu dem, was hier schon geschrieben wurde.
Als Verheiratete könnt Ihr jedes Jahr aufs neue zwischen getrennter und gemeinsamer Veranlagung wählen, man legt sich dadurch auch nicht für die Folgejahre fest.
Zusätzlich bietet § 26c EStG eine dritte Möglichkeit, die sog. gesonderte Veranlagung, die der getrennten Veranlagung ähnlich ist und die frisch Verheirateten wie Ledige behandelt. Diese Veranlagungsart gibt es nur im Jahr der Eheschließung.
Gute Lohnsteuerprogramme berechnen alle drei Möglichkeiten und geben an, was für die eigene Situation die günstigste Veranlagung ist.
LG
