Hallo ihr Lieben,
jetzt lacht nicht, aber wir sind unheimlich lieb und bezahlen unsere Rechnungen immer direkt
aus diesem Grund habe ich da überhaupt keine Ahnung! Jetzt zu der Situation:
Wir sind vor ca. 8 Wochen in ein Mietshaus eingezogen. Heute stand der Gerichtsvollzieher vor der Tür und hat den Vermieter verlangt. Hmmm
ich sagte er wohnt nicht hier, wir sind die Mieter, er fragte dann nach der Adresse.....
Und nun? Haben die Vermieter die Raten nicht bezahlt oder ab welcher Situation/Fall kümmern die sich um die Sachen...
Ich hoffe ihr versteht mich was ich erfahren möchte. Ich habe einfach angst, dass das Haus plötzlich verkauft werden muss.... Die Kinder haben sich gerade hier eingelebt, ein Umzug wäre für sie furchtbar 
Was anderes zur Miete bekommt man leider hier in dem kleinen süßen Dorf leider nicht...
Irgend wie bin ich geschockt
Danke schon mal fürs lesen
liebe grüße
Der Gerichtsvollzieher stand vor der Tür???
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Beitrag von anette79 - 27.05.11 - 09:57 Uhr
Beitrag von claudia_1984 - 27.05.11 - 10:12 Uhr
hallo
ja da scheint dein vermieter rechnungen nicht bezahlt zu haben, und nihct auf post zureagieren.
er müsste ja sogar mahnung und post vom gericht (vollstreckungsauftrag) bekommen haben.
nur wundert es mich das der GV zu euch bzw. zum haus kommt obwohl der mann dort gar nicht wohnt.
wie das mit dem haus ist weiss ich nicht, hängt aber glaub ich immer mit der höhe der schulden ab, wenn er arbeiten geht wird wahrscheinlich ne lohnpfändung geamcht oder er zahlt in bar oder in raten
lg
Beitrag von dany2308 - 27.05.11 - 10:32 Uhr
Hallo Anette,
nicht erschrecken, vielleicht ist da nur eine alte Rechnung offen, die übersehen wurde und seine jetzige Adresse ist nicht bekannt. Das heißt nicht gleich, dass jetzt euer Haus verkauft wird 
Aber selbst im schlimmsten Fall:
- Kauf bricht nicht Miete, d.h. im Falle eines regulären Verkaufs würde euer Mietvertrag fortbestehen
- Bei Zwangsversteigerung ist ein Sonderkündigungsrecht bei Eigenbedarf möglich, aber wenn es sich um ein Mietshaus mit mehreren Parteien handelt, ist es eher unwahrscheinlich, dass der neue Besitzer selbst einziehen möchte
Liebe Grüße,
Dany
Beitrag von anette79 - 27.05.11 - 11:01 Uhr
Hallo Dany,
das ist ein Einfamilienhaus den sie bis vor kurzem selbst bewohnt haben. Sie haben sich noch ein Haus gekauft....
Was heisst eigentlich Sonderkünigung bei Zwangsversteigerung??
Beitrag von anarchie - 27.05.11 - 11:03 Uhr
das heisst, dass der neue Käufer Eigenbedarf geltend machen kann, wenn er Bedarf hat...
lg
melanie
Beitrag von jogiyoda - 27.05.11 - 11:12 Uhr
sie sollte einfach mal Eigenbedarf und Kündigungsfristen googlen.
Beitrag von werner1 - 27.05.11 - 14:50 Uhr
Bei einer Versteigerung sind es immer drei Monate.
Übrigens, in dem gelben Brief muss nicht unbedingt eine Mahnung sein, es könnte auch eine Kündigung sein.
Ein Gerichtsvollzieher ist auch so etwas ähnliches wie ein Briefträger.
freundliche Grüsse Werner
Beitrag von anette79 - 27.05.11 - 15:17 Uhr
Hallo Werner,
was meinst du mit dem gelben Brief?
Stehe ein wenig auf dem Schlauch... und was meinst du mit einer Kündigung?
Danke dir
Beitrag von werner1 - 27.05.11 - 19:15 Uhr
Die Briefe, die ein Gerichtsvollzieher bringt, haben immer einen gelben Umschlag.
Mit Kündigung meine ich, dass ein Mieter eine Kündigung auch von einem GV zustellen lassen kann. das ist 100% sicher, eben viel mehr als ein Einschreiben. So etwas ist nicht ungewöhnlich, nur selten.
freundliche Grüsse Werner
