Guten Morgen,
eigentlich erklärt sich meine Frage ja bereits aus der Überschrift
Wie viel darf man hinzuverdienen, ohne dass es einem hinzugerechnet bzw. abgezogen wird?
Ich bedanke mich jetzt schon einmal für die Antworten!
Zuverdienst bei Hartz IV
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Beitrag von aume - 27.05.11 - 11:07 Uhr
Beitrag von jogiyoda - 27.05.11 - 11:10 Uhr
du solltest zusehen das du mehr als 1200€ dazu verdienst denn dann fällst du aus dem Bezug
ohne dass es einem hinzugerechnet bzw. abgezogen wird?
zu diesen Teil des Postings sage ich Schmarotzer!
Beitrag von king.with.deckchair - 27.05.11 - 18:10 Uhr
"du solltest zusehen das du mehr als 1200€ dazu verdienst denn dann fällst du aus dem Bezug"
Soso. Wo steht das mit den 1.200,- € bitte?
Beitrag von jogiyoda - 27.05.11 - 20:28 Uhr
das ist nur eine Hausnummer ich hab eweiter unten 10.000 geschrieben, genauso hätte ich 2 oder 3tausend sagen können.
Auf jeden Fall "darf" sie soviel verdienen das sie aus dem Bezug fällt.
Beitrag von manavgat - 27.05.11 - 11:14 Uhr
Du siehst das völlig falsch.
Du darfst soviel verdienen wie es möglich ist.
Reicht es nicht, bekommst Du ergänzend ALG2 oder Wohngelt/Kindergeldzuschlag. Ist doch super, oder?
Gruß
Manavgat
Beitrag von blonde.engel - 27.05.11 - 11:16 Uhr
Guten Morgen!
Ich finde diese (deine) Sichtweise ziemlich *merkwürdig* 
Warum geht man denn nicht so viel arbeiten/Geld verdienen, wie es einem möglich ist und ist dann im Anschluss über jeden Euro *dankbar*, den man noch zusätzlich bekommt?!?
Jenny
Beitrag von silbermond65 - 27.05.11 - 11:20 Uhr
Warum willst du bzw. dein "Stinker" aus der VK denn nicht mehr arbeiten ?
Wär das nicht viel schöner?
Abgezogen wird übrigens gar nichts.Man ist nur auf weniger Hilfe angewiesen ,je mehr man selbst verdient.
Beitrag von aume - 27.05.11 - 11:21 Uhr
Ich finde ich es unmöglich, sofort "Schmarotzer" in den Raum zu werfen wenn man keine Hintergrundinformationen hat.. Es war eine normale Frage und wollte eine einfache Antwort, scheint hier wohl nicht möglich zu sein.
Beitrag von thea21 - 27.05.11 - 11:23 Uhr
Du hast Antworten bekommen, noch dazu konkret auf deine Frage.
Verdienen kannst du soviel du möchtest. Alles über einen bestimmten Freibetrag schmälert deine Bedürftigkeit, ist doch was tolles, oder?
Beitrag von jogiyoda - 27.05.11 - 11:28 Uhr
du "darfst" ganz ruhig 10.000€ im Monat verdienen, kein Problem
Beitrag von windsbraut69 - 27.05.11 - 12:05 Uhr
Eine sachliche Antwort hättest Du ergooglen können.
In einem Diskussionsforum mußt Du mit Meinungen und Diskussionen rechnen.
Die Frage ist auch völlig irrelevant, da ja jeder bestrebt sein solle, den Verpflichtungen im ALGII-Bezug nachzukommen und seine Bedürftigkeit so gering wie möglich zu halten.
Beitrag von king.with.deckchair - 27.05.11 - 18:13 Uhr
Nein, diese Frage ist nicht normal. Nur Menschen mit asozialer Abgrapsch-Mentalität fragen so.
"Wie verhält es sich mit den Freibeträgen bei ALG II?". wäre eine normale Frage gewesen. Aber nicht, wie man möglichst wenig verdient, damit der Staat (= wir alle) möglichst viel an Zuschuss abdrücken muss.
"Hartz IV" bekommt übrigens kein Mensch in Deutschland.
Beitrag von aume - 27.05.11 - 11:32 Uhr
Also bevor sich hier weiter "rumgehackt" wird:
Wir selber beziehen kein Hartz IV. Mein Partner geht volltags arbeiten und ich bin momentan in Elternzeit und gehe in einem Jahr auch wieder arbeiten. Soviel dazu..
Beitrag von vwpassat - 27.05.11 - 11:51 Uhr
Und wozu willst Du das dann wissen?
Beitrag von postrennmaus - 27.05.11 - 12:01 Uhr
Gegenfrage: Warum so neugierig???
Ich denke das geht niemanden was an... Abgesehen davon, was spielt das für eine Rolle? Seit wann muss man hier die Motivation für eine Fragestellung darlegen, damit man normale Antwort bekommt...
Beitrag von jogiyoda - 27.05.11 - 12:09 Uhr
das ist doch schön.
Meine Frage: wie funktioniert das Wisentzuchtprogramm?
Beitrag von kiara18 - 27.05.11 - 11:44 Uhr
Hallo aume
Ist ja echt krass was du hier für Antworten bekommen hast.
Lies mal hier, das dürfte deine Frage beamtworten:
http://www.sozialhilfe24.de/news/150/hartz-iv-alg-ii-zuverdienst/
liebe Grüsse
Sonja
Beitrag von aume - 27.05.11 - 11:51 Uhr
Ich danke dir!
Beitrag von goldtaube - 27.05.11 - 11:58 Uhr
100 Euro Grundfreibetrag + 20 % bis 1000 Euro + 10 % ab 1000 Euro bis 1200 Euro (mit Kinder) bzw. bis 1500 Euro mit Kinder.
Berechnet wird der Freibetrag vom Bruttoeinkommen und was dort rauskommt vom Nettoeinkommen abgezogen. Das was übrig bleibt wird angerechnet.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_549792/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Grundsicherung/Alg-II-Sozialgeld/Freibetraege/Freibetraege-Nav.html#d1.1
Man kann also 100 Euro aus Erwerbseinkommen haben, ohne das was angerechnet wird.
Beitrag von musterli70 - 28.05.11 - 08:07 Uhr
Da berechnet sich garnix vom Bruttolohn, außer vielleicht der Nettolohn, sagt übrigens auch Dein Link. ;)
Der Bruttolohn ist nur fürs Amt im Rahmen der amtlichen Datensammelwut interessant, am liebsten würden sie ja auch noch die Schuhgröße des Chefs abfragen, dafür haben sie aber noch keine Rechtsgrundlage gefunden.
Beitrag von gh1954 - 28.05.11 - 08:48 Uhr
>>>Da berechnet sich garnix vom Bruttolohn, außer vielleicht der Nettolohn, sagt übrigens auch Dein Link. ;) <<<
Was ist das für eine schwachsinnige Aussage?
>>>Für die Höhe Ihres Freibetrags ist das Bruttoeinkommen (Einkommen vor Steuern und Abgaben) entscheidend.<<<
Beitrag von musterli70 - 28.05.11 - 18:34 Uhr
Da träum weiter vielleicht solltest Dir mal das Beispiel dazu anschauen.
Beispiel:
Sie haben ein Bruttoeinkommen von 1.900 €. Angenommen, nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen würden 1500 € verbleiben, ergibt sich folgende Berechnung:
1500 €
davon bleiben anrechnungsfrei (Grundfreibetrag): 100 €
von 100,01 bis 1000 € bleiben 20 % anrechnungsfrei: 180 €
von 1000,01 bis 1200 € bleiben weitere 10 % anrechnungsfrei: 20 €
300 €
Und jetzt zeig mir, wo da mit den angeblichen 1900 € gerechnet wird.
Dyskalkulie, oder glaubst Du nur einfach alles was man Dir erzählt ?
Für die ganz Dummen Brutto = vor Abzug von Steuern und SV-Beiträgen - Netto = nach Abzug von Steuern und SV-Beiträgen.
Beitrag von gh1954 - 28.05.11 - 19:10 Uhr
Was faselst du so arrogant daher? Der Freibetrag wird vom Brutto berechnet.
In dem Beispel sind 1500 Euro genannt, das ist sowieso die Obergrenze, bis wohin Freibeträge gerechnet werden.
Beitrag von goldtaube - 28.05.11 - 21:38 Uhr
Du hast das falsch verstanden. Zufällig ist der höchste Bruttobetrag von dem der Freibetrag berechnet wird in dem Beispiel genauso hoch wie der Nettobetrag.
1500 Euro Brutto ist die Obergrenze von dem der Freibetrag berechnet wird, wenn man Kinder hat.
Beispiel:
Familie mit Kind hat 1900 Euro Brutto. Hier werden zur Freibetragsberechnung 1500 Euro Brutto genommen, da dies die Obergrenze ist.
Familie ohne Kind hat 1900 Euro Brutto. Hier werden zur Freibetragsberechnung 1200 Euro Brutto genommen, da dies die Obergrenze ist.
Wie gesagt in dem Beispiel der Arbeitsagentur ist der Nettolohn nur zufällig gleich hoch wie die Obergrenze für jemanden mit Kind.
Beitrag von musterli70 - 29.05.11 - 07:37 Uhr
Ich hab garnix falsch verstanden, ich hab nen gesamten Ordner voll mit Änderungsbescheiden und in keinem einen wurde irgendwas vom Brutto berechnet und das unabhängig davon ob ich 800, 1200, oder 1900 Brutto hatte.
Wenn ich 1800 € Brutto verdiene, Netto aber nur 1448 € raus habe, geht die Berechnung meines Freibetrages nämlich nicht bis 1500 €, sondern nur bis 1448 € sofern ich Kinder habe, macht rein rechnerisch nen Unterschied von 5,20 €.
