Hallo
nun hab eich auch mal eine Frage, wenn ich Glück habe kann ich bald das Arbeiten anfangen.
Zur Zeit sind wir leider vom Amt abhängig, da mein Partner keine arbeit gefunden hat, habe ich mich nun beworben.
Wir wollen endlich wieder unser eigenes Geld verdienen, udn nicht auf Kosten anderer Leben.
Jetzt meine eigentliche Meinung, ab wann fällt man aus den Bezug von Hartz4 raus, also wie viel müsste ich verdienen, das wir komplett weg vom Amt wären.
Weiß das vielleicht einer?
Danke für eure Antworten.
Lg
Auch mal ne Frage
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von blinki.bill - 27.05.11 - 19:25 Uhr
Beitrag von postrennmaus - 27.05.11 - 19:34 Uhr
Wenn man 1200€ Brutto verdient (mit Kind 1500€), hat man keinen Anspruch mehr.
Lg postrennmaus
Beitrag von thea21 - 27.05.11 - 20:44 Uhr
Wer hat dir denn sowas geflüstert?
Beitrag von babe2006 - 27.05.11 - 20:45 Uhr
wo steht das???
Beitrag von postrennmaus - 27.05.11 - 22:04 Uhr
Habs ausgerechnet. Natürlich nur ungefähre Angaben. Ganz genau muss man halt sehen. Aber das ist so ungefähr auch das, was ich für mich durchgerechnet habe, um vom Amt komplett unabhängig zu sein. Alles was unter 1500€ Brutto wäre, würde ich z.B. aufstockendes AlgII kriegen. Hab einen ähnlichen Fall in der Familie und da waren das auch so die ungefähren Werte.
Beitrag von hedda.gabler - 27.05.11 - 22:23 Uhr
Hallo.
Sei mir nicht böse, aber Deine individuelle Rechnung ist völlig irrelevant, da zwar die Regelsätze überall gleich sind, es aber auf die Kosten der Unterkunft ankommt, die überall unterschiedlich sind.
Und je mehr man verdient, umso höher ist der Freibetrag aufs Einkommen.
Gruß von der Hedda.
Beitrag von postrennmaus - 27.05.11 - 22:28 Uhr
Das ist mir schon klar. Es war ja auch nur ein Schätzwert, der aber ungefähr hinkommen müsste bei der Konstellation wie sie die TE beschrieben hat. Die Kosten der Unterkunft habe ich geschätzt, aber da die Familie in Bayern wohnt und beide ALG2 beziehen, werden sie wohl im Rahmen der "angemessenen" Wohnung Miete zahlen. Das kann man ja anhand von Listen nachschauen.
Beitrag von hedda.gabler - 27.05.11 - 22:36 Uhr
Schätzwerte finde ich existenziellen Fragen nicht ganz so günstig ...
Beitrag von postrennmaus - 27.05.11 - 22:42 Uhr
Jemand der hier existemzielle Fragen stellt, wird sich wohl nicht auf die Antworten verlassen, sondern sie nur als Anhaltspunkt nehmen. Es wurde nach Erfahrung und Hilfe gefragt, ich habe nach bestem Gewissen geantwortet, da ich zufällig dieselbe Frage vor kurzem hatte und den Kram durchgerechnet habe.
So what?
Beitrag von hedda.gabler - 27.05.11 - 22:49 Uhr
Stimmt ... "so what" trifft es bei Deiner Antwort ziemlich gut.
Beitrag von postrennmaus - 27.05.11 - 22:59 Uhr
Und mit deiner Antwort hast du der TE natürlich noch mehr Erkenntnis gebracht...
Beitrag von hedda.gabler - 27.05.11 - 23:07 Uhr
Ich habe der TE überhaupt nicht geantwortet ... eben weil ich die KDUs ihrer Kommune nicht kenne.
Beitrag von windsbraut69 - 28.05.11 - 09:13 Uhr
Du hättest zumindest erläutern sollen, dass es ein grober Anhaltspunkt ist, den Du aus Deiner persönlichen Konstellation errechnet hast.
Allein die Mietspiegel und damit auch die angemessenen Kosten der Unterkunft variien ja sehr stark - auch innerhalb Bayerns.
LG
Beitrag von seikon - 27.05.11 - 21:55 Uhr
Schwer zu sagen, da das ja immer von Einzelfall abhängt. Kommt drauf an, wie teuer eure Wohnung ist und ob die Miete angemessen ist. Dann hast du natürlich noch einen Freibetrag auf dein Einkommen.
Wenn ihr also einen Bedarf von ca. 1300 Euro habt als 3 köpfige Familie, dann müsstest du etwa 1500 Euro netto verdienen, damit du (abzüglich Freibetrag) tatsächlich keinen Anspruch auf Alg 2 mehr hast.
Wie gesagt, genau kann man das nicht pauschal sagen.
