Hilfe ich brauche mal jemanden der sich auskennt....
Ich bin noch in Elternzeit bis 21.12.2011.
Seit gestern weiss ich das ich zu 90% einen neuen Arbeitgeber habe.
In der Elternzeit darf ich mit erlaubnis des alten Arbeitgebers bis zu 30 Stunden arbeiten.
Ich würde vom 1.10.2011 - 21.12.2011 mit höchsten 30 Stunden arbeiten.
Würde dann um einen Auflösungsvertrag zum 21.12.2011 bitten.
So das ich ab dem 22.12.2011 beim neuen Arbeitgeber weiterarbeiten kann eventuell mit mehr als 30 Stunden die Woche.
Jetzt meine Frage : Ich habe noch alten Resturlaub von 2009 ca. 20 Tage - die ich vor dem Mutterschutz aus Krankheitsgründen nicht nehmen konnte. Verfällt mir der oder kann ich den mir auszuhalen lassen ?
Danke schon mal im vorraus.....
Petra
Frage zu Resturlaub....hilfe wer kennt sich aus...
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Beitrag von schlafgut - 27.05.11 - 20:49 Uhr
Beitrag von susannea - 27.05.11 - 21:29 Uhr
Wenn du in Elterzeit nicht bei deinem AG arbeitest, dann muss der zum Vertragsende ausgezahlt werden.
Warum um einen Aufhebungsvertrag zum 21.12.2011 bitten? Spätstens am 20.9.2011 einfach zum Endeder Elternzeit kündigen und dann am 22.12.2011 beim anderen anfangen.
Beitrag von schlafgut - 28.05.11 - 18:58 Uhr
danke für die Antwort.
Lg Petra
