Hallo,
ich habe einen Aushilfsjob auf 400€ Basis im Büro gefunden und kann dort eigentlich gleich anfangen.
Muss ich meinen Arbeitgeber um Erlaubnis fragen, oder reicht es wenn ich ihn darüber in Kenntnis setzte? Kann ich dies auch per Mail tun, oder muss dies schriftlich per Post geschehen?
Es ist kein Konkurrenzbetrieb und ich bin momentan noch in Elternzeit, allerdings wollte mich mein Hauptarbeitgeber nicht geringfügig beschäftigen jedenfalls nicht in der Elternzeit.
Dürfte mir diese Aushilfsarbeit verweigert werden?
Danke vorab für Eure Antworten
lg
400€ Job - Hauptarbeitgeber fragen oder informieren?!?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von traumzwerg78 - 28.05.11 - 14:43 Uhr
Beitrag von postrennmaus - 28.05.11 - 15:18 Uhr
Hallo!
Im BEEG steht in §15:
"Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin darf während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein. [...] Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständige Tätigkeit nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser kann sie nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen."
Aber warum sollte dein jetziger AG etwas dagegen haben, wenn er dich selbst nicht geringfügig beschäftigen kann?
Lg
Beitrag von susannea - 28.05.11 - 15:34 Uhr
Du musst ihn offiziell um Erlaubnis fragen, wenn er dich allerdigs selber nicht beschäfitgen konnte, kann er das eigentlich nicht ablehnen.
