Hallo!
Ich bräuchte mal Rat bzgl. einigen Fragen zur PI.
Mein Partner hat ziemlich viele Schulden und ist vor kurzem zu mir gezogen. Ich bin nicht gewillt seine Schulden ca. 25ooo Euro mit ab zu bezahlen. Er wird es auch eigener Kraft niemals können bei seinem Gehalt.
Nun überlegen wir das er die PI einreicht. Er verdient 1200 Euro netto. Wir haben ein gemeinsames Kind sind NICHT verheiratet.
Nun meine Frage:
-wird mein Elterngeld eingerechnet obwohl wir nicht verheiratet sind?
-wird der Satz durch das Kind erhöht (Restgeld das ihm nicht gepfändet werden darf)
-muss das dem Vermieter gemeldet werden? Also im Nachhinein?
Danke für Hilfe-bin ziemlich ratlos und traurig wegen der Situation. Weiss von der Situation erst seit kurzem 
Grüsse
angei
drohende Privatinsolvenz als einzige Lösung-Hilfe...
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Beitrag von angie-angel - 29.05.11 - 13:25 Uhr
Beitrag von jogiyoda - 29.05.11 - 13:29 Uhr
Dein Geld spielt keine Rolle egal ob verheiratet oder nicht. Für euer Kind muß er rund 200€ im Monat zahlen also bleibt ihm ein Pfändungsfreibetrag der dann in die PI läuft.
Beitrag von vwpassat - 29.05.11 - 13:38 Uhr
Wielange bist Du denn mit diesem Partner zusammen und seit wann weißt Du, dass er solch immense Schulden hat?
Beitrag von sassi31 - 29.05.11 - 14:58 Uhr
Was hat das mit den Fragen der TE zu tun?
Beitrag von vwpassat - 29.05.11 - 18:12 Uhr
Wenn eine Beziehung (aus der auch noch Kinder entstanden) auf solchen Lügen aufgebaut ist...................
Das hätte für mich keinerlei Zukunft.
Beitrag von sassi31 - 29.05.11 - 20:07 Uhr
Für mich auch nicht. Aber das ist doch in dem Fall hier Sache der TE und beantwortet ihre Fragen nicht.
Beitrag von pollypo - 29.05.11 - 15:42 Uhr
Geht dich das etwas an
und was hat es mit der Frage zu tun
Beitrag von jungsmami23 - 31.05.11 - 15:54 Uhr
Ich denke Sie will damit Sagen dass man einen Partner der Schulden hat nicht nehmen sollte herzliche Grüsse
Beitrag von duchovny - 29.05.11 - 13:47 Uhr
Nein, das EG von Dir wird nicht angerechnet!
Ja, der Pfändungsfreibetrag erhöht sich durch das Kind! Google mal Pfändungtabelle und schau mal unter 1 bzw. 2 unterhaltspflichtige Personen (du müsstest auch dazu zählen!) Dann weißt du wie hoch der pfändungsfreie Lohn ist!
Wenn dein Freund im Mietvertrag steht, dann wird der Vermieter von dem Treuhänder sowieso angeschrieben wg. evtl. Nk-Guthaben ect.
Hoffe ich konnte dir elfen!
LG Susanne
Beitrag von musterli70 - 29.05.11 - 15:34 Uhr
"Wenn dein Freund im Mietvertrag steht, dann wird der Vermieter von dem Treuhänder sowieso angeschrieben wg. evtl. Nk-Guthaben ect. "
Hängt aber auch stark vom jeweiligen Treuhänder ab, der eine macht sich den Streß und riskiert damit die Kündigung durch den Vermieter und der dem nächsten ist es schnuppe.
Beitrag von duchovny - 29.05.11 - 15:44 Uhr
Der kann die doch gar nicht kündigen wegen einer PI! Das wäre ja noch schöner! Wenn sie noch Mietrückstände haben dann ja, aber nicht weil jemand PI anmeldet! So lange die Miete weiterläuft kann der Vermieter nicht kündigen!
Soweit ich dies weiß wird der Vermieter immer angeschrieben! Eben ob Mietrückstände vorhanden sind und das Guthaben aus der Abrechnung an den Treuhänder geht! Notfalls nur anteilig, aber dass es dahin geht!
LG Susanne
Beitrag von musterli70 - 29.05.11 - 16:50 Uhr
Wegen der PI nicht, aber zum nächst möglichen Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen ganz regulär.
Da weißt Du was falsches, ich kenne beide Fälle, bei einem wurde angeschrieben, beim anderen nicht.
Beitrag von duchovny - 29.05.11 - 18:12 Uhr
Du bekommst als Vermieter kein Mietverhältnis so einfach gelöst! Du kannst es versuchen, aber da würde einfach einmal dagegen vorgehen reichen! Wir sprechen ja nicht von einem Arbeitsverhältnis in der Probezeit, da geht eine Kündigung ohne Angabe von Gründen! Wenn man es sich mit machen lässt, selbst schuld! Außer es steht noch Miete aus! Aber ansonsten No Way! Selbst mit Eigenbedarfsanmeldung wirds schwierig, weil du den wirklich nachweisen musst! Das wäre ja noch schöner, da müsste jeder ja dauernd Angst haben, dass er sich eine neue Bleibe suchen muss, weil der Vermieter vielleicht eine Laune hat! Nee! Gründe für eine Wohungskündigung von Vermieterseite müssen immer angegeben werden! So geht es nicht!
Dann revidiere ich, ich kenne nur Fälle wo der Vermieter informiert wurde!
LG
Beitrag von manavgat - 29.05.11 - 17:11 Uhr
ird mein Elterngeld eingerechnet obwohl wir nicht verheiratet sind?
nein
-wird der Satz durch das Kind erhöht (Restgeld das ihm nicht gepfändet werden darf)
er ist dir auch unterhaltsverpflichtet. Also 2 unterhaltspflichtige Personen
-muss das dem Vermieter gemeldet werden? Also im Nachhinein?
nein
Gruß
Manavgat
Beitrag von marion2 - 30.05.11 - 13:09 Uhr
Hallo,
warum eine Privatinsolvenz?
25.000 Euro kann man mit einem Gehalt von 1.200 Euro sehr wohl bezahlen. Das dauert dann eben einen Tag länger.
Ich finde es eine Frechheit, bewusst Schulden zu machen und die Gläubiger im Regen stehen zu lassen.
Gruß Marion
Beitrag von jogiyoda - 30.05.11 - 16:02 Uhr
das Problem ist ja das er erstmal Unterhalt zahlen muß bevor es an Schuldentilgung geht.
Beitrag von marion2 - 30.05.11 - 18:50 Uhr
Das Problem haben tausende andere Menschen auch.
Und viele - mich eingeschlossen - stellen etwas zu essen auf den Tisch UND zahlen brav ihre Schulden ab.
Beitrag von windsbraut69 - 30.05.11 - 16:07 Uhr
Wenn man ein, zwei oder mehr Kinder hat, bleibt NIX pfändbares, um die Schulden zu zahlen...
LG
Beitrag von marion2 - 30.05.11 - 18:49 Uhr
Auch wenn man ein, zwei oder mehr Kinder hat, kann man seine Gläubiger telefonisch kontaktieren und eine für beide Seiten befriedigende Lösung aushandeln.
LG
Beitrag von vwpassat - 30.05.11 - 19:02 Uhr
Dann erklär mir Blödie mal, wie Du von 1200 Euro Nettoverdienst 25000 Euro Schulden bezahlen willst.
Bei 100 Euro monatl. und ohne Einrechnung irgendwelcher Zinsen und Mahnkosten etc.. würde das 21 Jahre dauern.
Beitrag von marion2 - 30.05.11 - 21:30 Uhr
Das eine Einkommen gibt es nur begrenzt. Nach der Elternzeit werden sie zwei Einkommen haben.
Mahnkosten erspart man sich über die Telefonate, die man vorher führt.
Beitrag von windsbraut69 - 31.05.11 - 06:53 Uhr
"Nach der Elternzeit werden sie zwei Einkommen haben. "
Selbst wenn - sie schreibt, sie will dafür nicht aufkommen und muß es nicht.
Leider ist das juristisch völlig okay in Deutschland.
Gruß,
W
Beitrag von windsbraut69 - 31.05.11 - 06:52 Uhr
Welche denn?
Wärst Du als Gläubiger glücklich, wenn der Schuldner Dir sagt, seine Familienplanung ist so gut wie abgeschlossen und sobald er für diese keine Unterhaltsverpflichtungen mehr hat, würde er mit dem Abstottern beginnen?
LG
Beitrag von marion2 - 31.05.11 - 07:57 Uhr
Wenn mir der Schuldner sagt, er könne die volle Summe nicht zahlen, würde aber mit Summe X anfangen abzuzahlen, fände ich das deutlich besser, als ein Schreiben vom Insolvenzverwalter.
