hab mal ne frage an euch und zwar wie siet das aus mit dem unterhalt des kindes?????
ich bezieh hartz4.....hab eine kind bin jetzt mit dem zweiten ss bin aber mit dem kindesvater nicht zusammen vom zweiten baby!!!!!
wir leben ja auch nciht zusammen usw..
wie sieht das aus bei dem amt was wollen die alles wissen er erkennt aber die vaterschaft an........nach der geburt
er arbeit auch hat aber noch zwei andere kinder aus na anderen beziehung.............????!!!
muss er für mich auch auf kommen???nein oder??
skönnt mich hier jemand auf klären???hab gar keine ahnung
kann man das mit dem unterhalt selber einigen ohne jugendamt?
danke euch
unterhalt?????
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von pinklady0406 - 29.05.11 - 13:53 Uhr
Beitrag von jogiyoda - 29.05.11 - 13:58 Uhr
für den KU und den BU brauchst du kein JA das macht Alles das JobCenter! Die sollten eigentlich auch den KU von deinem Ex einfordern
Beitrag von pinklady0406 - 29.05.11 - 14:02 Uhr
ascho okay und wie sieht das bei mir aus????er muss aber nicht für mich zahlen oder??
will das amt sehen was er verdient monatlich???
danke dir schon mal
Beitrag von jogiyoda - 29.05.11 - 14:06 Uhr
2 mal natürlich. Ja das "Amt" prüft sein Einkommen und seine Unterhaltsverpflichtungen und Ja, er muß natürlich für dich zahlen wenn er kann oder sollen das wir Steuerzahler für ihn tun???
Beitrag von littleleo0602 - 29.05.11 - 14:09 Uhr
Sorry aber das stimmt nicht ganz, nur wenn du mit deinem Ex verheiratet bist muss er für dich zahlen, sonst nicht! LG
Beitrag von pinklady0406 - 29.05.11 - 14:11 Uhr
aha danke für deine antwort da wir ja nicht verj´heirtate sind muss er nur für das kind zahlen stimmt???
und für mich bekommen ich dann vom amt wie gewohnt weiter das geld???
Beitrag von littleleo0602 - 29.05.11 - 14:14 Uhr
ja genau, er muss nur für sein kind zahlen. und du kriegst natürlich wie gewohnt das geld vom amt.
Beitrag von windsbraut69 - 30.05.11 - 06:30 Uhr
Was schreibst Du denn für einen Unsinn?
Es ist völlig unerheblich für den Anspruch auf Betreuungsunterhalt, ob sie verheiratet sind oder waren oder nicht!
Gruß,
W
Beitrag von jogiyoda - 29.05.11 - 14:15 Uhr
da wir ja nicht verj´heirtate sind muss er nur für das kind zahlen
die Ehe ist sehr ernst aber auch für nur Spaß muß man zahlen, er hatte mit dir Spaß und zahlt dafür Betreuungsunterhalt denn weshalb soll ich dich dafür bezahlen das er dich geschwänger that?
Beitrag von pinklady0406 - 29.05.11 - 14:16 Uhr
na die meinung sind hier ja verschieden woher weist du das denn so ist???
hast du es gelesen oder wie??
Beitrag von carrie23 - 29.05.11 - 14:18 Uhr
Hier mal ein kurzer Auszug aus Wikipedia
Unterhalt für nicht verheiratete Mütter oder Väter [Bearbeiten]
Der schwangeren Mutter und dem ein nichteheliches Kind betreuenden Elternteil ist Unterhalt geschuldet, soweit diese wegen der Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung des Kindes keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können: Hierfür soll durch die Unterhaltsverpflichtung ein Ausgleich geschaffen werden (§ 1615l BGB).
Der BGH hat 2005 entschieden, dass dem unterhaltspflichtigen Elternteil gegenüber dem unterhaltsberechtigen ein Selbstbehalt zusteht, der zwischen 840 EUR und 1000 EUR liegt, und eine Höhe von 920 EUR vorgeschlagen. Der Selbstbehalt ist gleich hoch, unabhängig davon, ob die Eltern voneinander geschieden sind oder nie miteinander verheiratet waren.
Nach den seit 2008 fast gleich lautenden § 1570 und § 1615l BGB ist Betreuungsunterhalt bzw. Erziehungsunterhalt mindestens für die ersten drei Jahre zu gewähren, danach ist eine Einzelfallprüfung notwendig. Der Mindestbedarf des erziehenden Elternteils beträgt seit dem 1. Juli 2005 770 EUR.
Der Unterhaltspflichtige kann in seiner Steuererklärung einen Grundfreibetrag (2010: 8004 EUR) als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Dieser wirkt für den Teil, den die Unterhalt empfangende Person, ihn nicht selbst nutzt, steuermindernd.
Geschichtliches zur Höhe [Bearbeiten]
Entweder du gehst sofort wieder arbeiten oder er zahlt für dich
Beitrag von jogiyoda - 29.05.11 - 14:20 Uhr
du und nur DU hast eine andere Meinung!! aber leider keine Ahnung
Beitrag von pinklady0406 - 29.05.11 - 14:22 Uhr
genau ich habe keine ahnung deshalb farge ich ja auch hier aber das hätte ich mir hier sparen können
Beitrag von carrie23 - 29.05.11 - 14:23 Uhr
Lies den Auszug aus Wikipedia den ich dir gepostet habe, dann erübrigt sich deine Frage und auch deine Annahme es beruhe auf Meinungen einzelner User.
lg carrie
Beitrag von jogiyoda - 29.05.11 - 14:26 Uhr
Carrie wenn sie und Little nicht geschwängert worden wären hätten sie Anspruch auf Unterhalt durch ihre Eltern aber nicht vom JobCenter!
Beitrag von carrie23 - 29.05.11 - 14:32 Uhr
und vom kindesvater...sie können zwar verzichten aber nicht wenn sie stattdessen die Differenz von der ARGE wollen.
Auch wenn sie unter 25 sind...die Unterhaltspflicht geht dann auf den Vater der Kinder über weil dieser ja mitverantwortlich für die Schwangerschaft ist während die Eltern dies nicht sind
lg carrie
Beitrag von jogiyoda - 29.05.11 - 14:37 Uhr
sag ich doch. Aber bei den Kindsvätern dieser beiden ist es sagen wir mal....naja, der eine hat wohl schon ein paar Kinder oder er ist ein Ai und der Andere ..."mantel des Schweigens"
Beitrag von windsbraut69 - 30.05.11 - 06:33 Uhr
Du hast doch - mit einer Ausnahmen - völlig korrekte Antworten bekommen.
Was hast Du Dir denn sonst versprochen?
Gruß,
W
Beitrag von hedda.gabler - 29.05.11 - 15:08 Uhr
Das ist Gesetz:
http://www.gesetze.juris.de/bgb/__1615l.html
Beitrag von windsbraut69 - 30.05.11 - 06:32 Uhr
Warum zweifelst Du nur die eine Version an, die hier deutlich mehr Leute vertreten als die "muß nicht zahlen-Version"?
Beitrag von carrie23 - 29.05.11 - 14:16 Uhr
Doch er muss für dich zahlen, google mal.
Da er dir ein Kind angesetzt hat ist er für dich unterhaltspflichtig bis du wieder arbeiten gehst längstens bis das Kind 3 Jahre alt ist ( aber da gibt es Ausnahmen ).
Es ist egal ob ihr zusammen seid oder nicht, ob ihr verheiratet seid oder nicht-er ist dir unterhaltspflichtig.
Beitrag von hedda.gabler - 29.05.11 - 15:08 Uhr
Hallo.
Die Antwort der Userin ist falsch.
Das Gesetz macht beim Betreuungsunterhalt keinen Unterschied zwischen verheiratet und nicht-verheiratet:
http://www.gesetze.juris.de/bgb/__1615l.html
Zunächst sind die 3 Kinder gleichberechtigt dran ... und wenn dann noch was übrig ist, ist auch für Dich Unterhalt fällig.
Ist der KV nicht ausreichend leistungsfähig, springt die ARGE ein.
Gruß von der Hedda.
Beitrag von carrie23 - 29.05.11 - 14:15 Uhr
Sorry aber DAS stimmt nicht, sobald er ein Kind ansetzt -ob verheiratet oder nicht oder auch wenns nur ein One Night Stand ist-ist er der Mutter gegenüber genauso unterhaltspflichtig.
Glaubste nicht?
Dann google denn googlen hilft.
Beitrag von littleleo0602 - 29.05.11 - 14:16 Uhr
sorry.. aber ich spreche aus eigener erfahrung
Beitrag von pinklady0406 - 29.05.11 - 14:18 Uhr
und woher weist du das genau ????ist es bei dir so??
