Hallo zusammen,
ich habe zwar schon eine Tochter an die ist schon 5 da gab es das Elterngeld noch nicht 
Mein Arbeitsvertrag läuft zum 27.12.2011 aus. Mein ET ist der 29.01.2012
Also läuft mein Arbeitsvertrag während des Mutterschutzes aus.
Ist es richtig dass ich trotzdem die 65% meines Gehaltes bekomme und nicht "nur" die 300 EUR Elterngeld? Weil ich hab ja dann vorher 12 Monate gearbeitet...
Und wie schaut das mit dem Mutterschaftsgeld aus? Ich meine gelesen zu haben dass die KK in einem solchen Fall die Differenz für die insg. 14 Wochen vor und nach der Geburt zahlt. Stimmt das auch?
Ein bissl durcheinander ...
Danke für die hilfreichen Antworten
LG sSandra
Schwanger während eines beftristeten Vertrages, was ist mit Elterngeld
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Beitrag von traeumerin3008 - 29.05.11 - 14:34 Uhr
Beitrag von 19mia85 - 29.05.11 - 15:56 Uhr
Hallo,
ja, das ist richtig. Zur Berechnung werden die 12 Monate VOR der Geburt bzw. wenn Mutterschaftsgeld bezogen wird, die 12 Monate vor Mutterschaftsgeldbezug herangezogen. Da dein Mutterschutz Mitte Dezember beginnt, in deinem Fall also die Monate Dezember 2010 bis November 2011.
LG
Beitrag von anyca - 29.05.11 - 16:04 Uhr
Ist es richtig dass ich trotzdem die 65% meines Gehaltes bekomme und nicht "nur" die 300 EUR Elterngeld? Weil ich hab ja dann vorher 12 Monate gearbeitet...
Du mußt für's Elterngeld nicht 12 Monate gearbeitet haben, das verwechselst Du mit ALG I.
Es zählen die 12 Monate vor dem Mutterschutz, hast Du nicht in allen gearbeitet, gibt es zwar anteilig weniger Elterngeld, aber auf jeden Fall mehr als die 300 Euro.
Beitrag von diana1101 - 29.05.11 - 20:11 Uhr
Hi,
das hab ich im Internet gefunden.
Du bekommst nach Ablauf deines Vertrages nur noch 70% deines Nettolohns als Mutterschaftsgeld.. (Krankengeld)
http://www.nettolohn.de/lexikon/mutterschaftsgeld-130.html
LG Diana
