Errechnung Resturlaubsanspruch

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Beitrag von kruemlschen - 30.05.11 - 10:13 Uhr

Hallo Zusammen,

ich fange zum 1.9. einen neuen Job an und bin gerade am rumrechnen wie ich das mit meinem Resturlaub und den Krippenschließtagen auf die Reihe krieg.

Bitte sagt mir mal jemand ob das was ich rechne richtig ist, oder ob ich auf dem Holzweg bin.

Also, ich habe 30 Urlaubstage pro Jahr und kündige zum 31.08.2011.

Nach meiner Rechnung würden mir dann bis dahin 20 Urlaubstage zustehen (30/12*8)?

In der Perso nachfragen kann ich erst wenn ich gekündigt hab und das mach ich erst nächste Woche.

#danke
K.

Beitrag von swety.k - 30.05.11 - 10:24 Uhr

Ja, richtig.

Beitrag von kruemlschen - 30.05.11 - 10:30 Uhr

#danke

Beitrag von susannea - 30.05.11 - 10:27 Uhr

Theoretisch hast du den kompletten Jahresurlaub, darfst dann aber beim neuen AG nur weniger nehmen, denn du kommst über den 1.7. hinaus mit der Länge deines Arbeitsvertrages!

Beitrag von kruemlschen - 30.05.11 - 10:30 Uhr

Das wäre ja super!

Mir fehlen nämlich in meiner Planung 6 Tage und ich muss mir jetzt echt ein Bein ausreißen damit ich meinen Sohn untergebracht bekomme.

Hast Du zufällig gerade einen § dazu zur Hand?

Wenn nicht, dann google ich selbst ;-)

#danke
K.

Beitrag von susannea - 30.05.11 - 10:33 Uhr

http://www.gesetze.juris.de/burlg/index.html

Wenn du §4-6 anguckst sollte sich das daraus ergeben.

Beitrag von kruemlschen - 30.05.11 - 10:35 Uhr

#danke
:-D

Beitrag von parzifal - 30.05.11 - 11:53 Uhr

Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass ein Arbeitgeber nach Kündigung dies auch macht?

Dass ein AG also z.B. bis Ende August den vollen Jahresurlaub gewährt?

Um dem neuen AG zu entlasten?

Kein ökonomisch denkender AG wird so handeln.

Wie Du schreibst also nur "theoretisch" .

Beitrag von susannea - 30.05.11 - 13:54 Uhr

Es geht nicht darum, ob er es macht und ob er damit einen neuen AG entlastet, sondern das er dazu verpflichtet ist den Urlaub zu gewähren, er ist also sogar einklagbar.