Hallo!
Ich bin ganz neu hier und habe ein paar Fragen bezüglich einer Abfindung nach der Elterzeit.
Ich bin seit 2001 bei meinem Betrieb angestellt, 2004 kam das erste Kind, 2006 das 2., 2008 das 3. Jetzt endet meine Elterzeit am Ende des Jahres. Eigentlich möchte ich auch gerne wieder arbeiten, aber mein Arbeitgeber ist umgezogen, 40 km. Zwar machbar, aber schwierig mit 3 Kids.
Jetzt bietet der Arbeitgeber mir eine Abfindung an, da definitiv jemand im Betrieb gehen müsste, wenn ich wiederkomme. Jetzt habe ich während der Elternzeit 2005 kurzzeitig 3 Monate lang gearbeitet, allerdings nicht die 100% die ich vorher gearbeitet habe sondern nur die 19 STD die man währrend der Elterzeit arbeiten darf. Der Arbeitgeber rechnet jetzt die Abfindung ausgehend von diesen 19 Std (weil das das letzte Bruttogehalt war) und rechnet nur die Jahre, in denen ich auch gearbeitet habe, also 2001-2004, also keine Betriebszugehörigkeit, die ja 10 Jahre betragen würde.
Ich finde das nicht ok. Klar ist es super, dass er überhaupt etwas zahlen will, muss er ja nicht, aber ich fühle mich "abgezockt".
Wie seht ihr das?
Danke für die Antworten
katharina1974
Abfindung, Arbeitg. rechnet Elternzeit nicht als Betriebszugehörigkeit
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von katharina1974 - 30.05.11 - 12:39 Uhr
Beitrag von jennykannsauch - 30.05.11 - 12:42 Uhr
Also in der Elternzeit kann man 30 Stunden arbeiten!
Wieso beschwerst du dich? Du kannst auch mitgehen und pendeln, schaffen andere auch!!
Und ansonsten würd ich sagen, wenn DU nicht willst musste kündigen und kriegst nix.
Beitrag von katharina1974 - 30.05.11 - 13:51 Uhr
Hast Du auch 3 kleine Kinder und pendelst? Nur so ne Frage. Ich wollte nämlich meine Kinder nicht Ganztags betreuen lassen, weil ich wieder 60% arbeiten gehe.
Beitrag von baerchi1981 - 30.05.11 - 20:32 Uhr
Hallo,
finde deine Einstellung wirklich super
Ich habe zwar nur einen Sohn, aber genau so habe ich mich damals auch entschieden. Hätte auch jeden Tag 50 Km pendeln müssen um Teilzeit arbeiten gehen zu können und hätte dann meinen Sohn ganztags betreuen lassen müssen. Und ich vertrete einfach die Einstellung, dass man kein Kind kriegen bräuchte, wenn es den ganzen Tag in einen Kiga abgeschoben wird. Wenn es finanziell nicht anders geht bei manchen, ist nichts gegen zu sagen, aber nicht alleine für Luxus.
Aber jetzt zum Thema zurück. Also so wie ich das kenne, muß die Elternzeit mit angerechnet werden, kann dir jetzt nur nicht sagen, von welchen Gehalt die ausgehen müssen.
viele Grüße
Beitrag von schnecki82 - 30.05.11 - 21:35 Uhr
Hallo!
Solche Antworten finde ich ziemlich anmaßend !
Ich arbeite Vollzeit im öffentlich Dienst. Ich müsste nicht, aber für ein paar Extraausgaben bzw. ein wenig Luxus mache ich das sehr gerne.
Wir (und vor allem auch meine Tochter) fahren gern zwei mal im Jahr in den Urlaub und ganz ehrlich? Trotz meiner Vollzeitstelle habe ich genug Zeit für meine Tochter.
Weißt du aber, was mir richtig auf die Nerven geht ?
Das ist das Pseudogequatsche der Möchtegerneltern ! Tagtäglich sehe ich die Kinder bis 16 Uhr (die Zeit bis zur letzten Minuten ausschöpfend) im Hort abgeschoben von Eltern, die ihre Kinder nicht den ganzen Tag "abschieben" möchten. Das zumindest ist bei vielen dieselbe Begründung, wie bei deiner. DDas macht mich wirklich sauer. Und wenn ich dann Feierabend habe und ich mit meiner Tochter im Center ein Eis essen gehe, sehe ich hier und da die Eltern mit dem Lattebecher in der Hand mit der Begründung: "Heute wollte Hans-Wurst aber, dass ich ihn nicht so zeitig abhole." 
LG
Beitrag von katharina1974 - 31.05.11 - 12:56 Uhr
Du hast nur 1 Kind!
Beitrag von katharina1974 - 31.05.11 - 14:08 Uhr
... und was sind Möchtegerneltern? Irgendwie verstehe ich den letzten Absatz nicht. Meinst Du diese Eltern geben die Kinder im Hort ab um dann alleine Kaffeetrinken zu gehen? Solche Eltern kenn ich irgendwie nicht.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich genug Zeit hätte für 3 Kinder, wenn ich Vollzeit unterwegs wäre. Ich hätte das Gefühl, ich verpasse zuviel. Z.B. das Mittagessen, wenn die Kinder heimkommen und vor Erzählwahn nur so sprudeln. " Die Freizeitaktivitäten würd ich auch verpassen. Ich müsste sicher ständig frei nehmen um bei Hans beim Fussballspiel dabei zu sein, bei Peter zur Theateraufführung zu gehen und bei Ida zum Flötenvorspielen anwesend zu sein... Ich will einfach am Nachmittag für meine Kinder da sein. Das ist der Luxus, den wir uns leisten wollen. Sonst hätt ich auch nicht 3 kinder in die Welt setzen müssen. Ist aber nur meine Meinung und das muss jeder für sich selbst ausmachen, wie er glücklich ist.
Beitrag von windsbraut69 - 31.05.11 - 14:33 Uhr
Ja, solange all diese Langzeitmütter auch so abgesichert sind, dass sie bei Trennung/Ausfall des Versorgers nicht auf die Solidargemeinschaft angewiesen sind (schon die beitragsfreie KV ist nach der Elternzeit m. E. zuviel des Guten), sollen sie doch....
Sobald das aber nicht gewährleistet ist, habe ich kein Verständnis für diese riskante Planung.
LG
Beitrag von windsbraut69 - 31.05.11 - 14:30 Uhr
Der Witz ist, dass die GAR NICHTS müssen :)
Beitrag von katharina1974 - 01.06.11 - 13:16 Uhr
Wer muss was nicht?
Beitrag von mansojo - 30.05.11 - 12:48 Uhr
hallo,
wie es rechtlich aussieht weiß ich nicht
allerdings geb ich vom gefühl her dem arbeitgeber echt
da du in dieser zeit nichts erwirtschaftet hast
lg manja
Beitrag von windsbraut69 - 30.05.11 - 12:48 Uhr
Man kann in der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten.
Ich finde es okay, nur die tatsächlich gearbeiteten Zeiten zu berechnen, Du hast in den 10 Jahren ja nicht wirklich viel dort gearbeitet...
Da Du ohnehin keinen Anspruch auf eine Abfindung hast und dort auch nicht mehr arbeiten möchtest, hast Du auch keine große Handhabe.
Gruß,
W
Beitrag von katharina1974 - 30.05.11 - 13:43 Uhr
Arbeiten würde ich schon gerne, aber der Personaler legte mir nahe, mir das zu überlegen, da es einen Sozialplan gibt und er jemanden kündigen muss, wenn ich komme, sonst kann er mich nicht in meiner Abteilung einsetzen und hat auch sonst keinen Platz für mich.
Wenn er mich loswerden will, dann aber nicht für dieses Angebot, da ist mir mein Arbeitplatz mehr Wert. Ich sehe eben schon böses Blut, wenn jemand deswegen gekündigt werden muss.
Beitrag von windsbraut69 - 31.05.11 - 14:36 Uhr
Du willst doch eh keine 40 km fahren und das wird Deinem AG auch bewußt sein.
Du kannst nur pokern, wenn Du dann damit leben kannst, dort weiter zu arbeiten.
Beitrag von nini14 - 30.05.11 - 12:48 Uhr
Hallo Katharina,
ich würde mal bei der Stadt / Gemeinde / Landkreis / Familienkasse oder ähnliches nachfragen, ob die Elternzeit in die Betriebszugehörigkeit fällt. Ich glaube aber fast nicht, Elterngeld bekommt man nicht vom Betrieb, oder? Denke das dann dort eine Lücke entsteht.
Aber schön, das Dein AG Dir eine Abfindung zahlen möchte. Das ist ja heutzutage nicht selbstverständlich!
LG
Beitrag von katharina1974 - 30.05.11 - 13:49 Uhr
Laut Aussagen im Internet gehört die Elterzeit zur Betriebszugehörigkeit. Aber der Personaler meint eben, das er nur die Anzahl der Jahre bezahlt, die ich gearbeitet habe. Elterngeld hab ich übrigends nicht bekommen, das gabs damals (2004) in der Form wie Heute noch nicht. Man bekam nur Erziehungsgeld, wenn man ein geringes Einkommen hatte, das waren 200 EUR für 2 Jahre. Das kam nicht vom Arbeitgeber sondern von der Erziehungsgeldstelle. Für die anderen beiden Kinder bakam ich ach kein Elterngeld, da ich zwischendrin ja nicht gearbeitet habe
Beitrag von windsbraut69 - 30.05.11 - 14:07 Uhr
Ja klar zählt die Elternzeit zur Betriebszugehörigkeit.
Es gibt aber ein Gesetz, dass den AG zur Abfindungen verpflichtet und auch keins, dass eine bestimmte Berechnung vorschreibt.
Elterngeld kommt übrigens genau so wenig vom Arbeitgeber wie das frühere Erziehungsgeld und für das 2008 geborene Kind hättest Du Anspruch auf 300 Euro Elterngeld plus Geschwisterbonus gehabt.
Gruß,
W
Beitrag von katharina1974 - 31.05.11 - 12:59 Uhr
Egal wie hoch das Einkommen ist?
Beitrag von katharina1974 - 31.05.11 - 13:54 Uhr
Sorry, dass ich das frage, ich wohnte zu diesem Zeitpunkt im Ausland und wäre nicht mal auf die Idee gekommen, dann auch noch Elterngeld zu beantragegen, hätte mich eben nur interessiert
Beitrag von windsbraut69 - 31.05.11 - 14:38 Uhr
Welches Einkommen meinst Du denn?
Einkommen während der Eltenrzeit wird auf das Elterngeld angerechnet.
Den Sockelbetrag von 300 Euro bekommt jeder, unabhängig, ob er in den 12 Monaten vorher Einkommen hatte.
LG
Beitrag von katharina1974 - 01.06.11 - 13:06 Uhr
Das Einkommen meines Mannes... Bei unserem ersten Kind wurde das angerechnet damals beim Erziehungsgeld, mein Mann war damals Arbeitslos, also bekamen wir den vollen Satz
Beitrag von susannea - 31.05.11 - 21:18 Uhr
Ohne Wohnsitz in Deutschland hattest du natürlich auch keinen Anspruch aufs Elterngeld.
Beitrag von katharina1974 - 01.06.11 - 13:20 Uhr
Ich sag ja, dass ich mich da nicht drum gekümmert habe, da ich davon ausging, dass kein Anspruch besteht, mich hat es nur interessiert, wie das heutzutage geregelt ist.
Beitrag von ichbins04 - 30.05.11 - 14:30 Uhr
hallo,
also ich hab zwischen dem ersten und 2 . kind auch nicht gearbeitet, habe
aber beim 2. kind den sockelbetrag von 300 euro bekommen. beim ersten
kind nichts, da es noch kein elterngeld gab.
gruß
Beitrag von manavgat - 30.05.11 - 12:51 Uhr
Wenn es einen Betriebsrat gibt, dann solltest Du dringend da vorsprechen.
Im übrigen muss man sich nicht abfinden lassen, man kann auch weiter arbeiten....
Gruß
Manavgat
