Kinderwagen im Flur

Juhu ihr Lieben
Unser Mietvertrag in der neuen Wohnung läuft erst ab dem 1.6. und wir haben schon Ärger mit der Verwaltung. Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus in der 3.Etage. Daher stelle ich den Kinderwagen im Hausflur ab. Einen Keller haben wir noch nicht und selbst wenn ist das nicht möglich..jedes mal den Kinderwagen mit Kind hochzuschleppen. Die Stufen der Treppe haben nämlich so Absätze und damit kriege ich den Kinderwagen mit meinem Nabelbruch (auch wenn ich keinen Nabelbruch hätte) einfach nicht hoch. Es gibt auch noch ein Baby im Haus und so quetschen wir unsere beiden Kinderwagen in den Flur. Der Weg nach Draußen ist in keinster Weise verperrt und auch an die Briefkästen kommt man. Lediglich der Weg zum Keller runter ist ein wenig verperrt. Heute kamen welche von der Verwaltung um unseren zukünftigen Keller leer räumen zu lassen und fühlten sich wohl von den Kinderwagen genervt. Alle haben einen Brief bekommen, dass die Kinderwagen SOFORT wegzuräumen sind. Wenn sie Morgen nicht weg sind, werden sie entsorgt und wir müssen die Kosten tragen. Wir haben keinen Keller, da der vom Vormieter zugemüllt ist...den dürfen die angeblich nicht leer räumen...aber unsere teuren Kinderwagen entsorgen????
Ich bin so furchtbar wütend über diese unverschämte Art und Weise und hoffe ihr könnt mir weiter helfen was da so rechtens ist. Klar, es darf kein Fluchtweg verperrt sein. Der Weg nach Draußen ist ja frei, nur der zum Keller erschwert. Und selbst wenn...dürfen die einfach den Kinderwagen entsorgen??? Wie unfreundlich und ...... ist das denn!!!???

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es gibt wohl ein paar Gesetzte diesbezüglich.
der KiWa darf im Flur stehen bleiben sofern er keine Fluchtwege versperrt, und es keinen Keller gibt, und es der Frau unzumutbar ist den kiWa jedesmal mit in die Wohnung zu nehmen (was im 3. Stock unzumutbar ist)

ich schleppe seit gut 11 Monaten den Buggy (gott sei dank hatten wir die ersten 8 monaten keinen kinderwagen) jeden Tag die Treppe hoch und runter... meine nachbarin fühlt sich extrem von dem Ding gestört, obwohl er nicht im Weg steht, keine Fluchtwege versperrt etc pp... aber hier ist das wohl eher eine hexenjagt, denn sie kam mal raus aus der tür, und meinte ich würde den KiWa zu laut aufmachen (beim nächsten kind weiß ich das... einen leisen kiWa kaufen ist also angesagt)
echt übel....


nein darf die Verwlatung nicht und wenn sie die KiWas entsorgen so ist es wohl eine Straftat

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Ohje...das ist ja wirklich mies bei euch.
Ich habe mich schon gut informiert und bin mir ziemlich sicher, dass wir im Recht sind. Wir versperren absolut keinen Fluchtweg und haben keine andere Abstellmöglichkeit. Werde wohl den Weg schnellstens zum Anwalt machen, denn das ist eine Unverschämtheit. Dachte nur, vielleicht trifft man hier zufällig auf Jemanden der mir wirklich weiter helfen kann.
Danke dir aber für deine Antwort. :)

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Ich würde das so sehen: Ihr seid erst ab dem 01.06. Mieter dieser Wohnanlage, von daher hat euer Kinderwagen da gar nichts im Treppenhaus zu suchen.
Und "einfach so" entsorgen sie doch euren Kinderwagen gar nicht. Immerhin werdet ihr doch vorgewarnt.

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Ui da hat einer gaaanz viel Ahnung...

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Hallo

Wenn ihr einen Kellerraum habt, müsst ihr ihn da abstellen.

Bianca

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ich hab zwar keine mietwohnung, aber wenn ich meine schwester besuche ist das in der city, da kann ich den aber nicht stehen lassen im flur, erstens müsste man drübersteigen (also wäre definitiv was versperrt) und außerdem hätte ich sorge dass man ihn mir verdreckt oder klaut. also bringe ich erst das kind mit dem korb nach oben in die wohnung, dann die einkäufe, und zuletzt klappe ich das gestell zusammen und nehme es unter den arm. das geht ganz gut und wenn man keinen uralten stahlrohkinderwagen hat geht das auch recht gut.

ok, ich gehe da auch nur auf besuch, also alle par wochen mal, aber das ist zu schaffen.

wie oft gehst du denn mit wagen raus? also ich meine wenn du eh nur ab und an mal spazieren gehst würde das ja vielleicht auch irgendwie so gehen... oder kann man deinen wagen gut klappen? keklappt hochkant an der wand würde er ja deutlich weiger platz wegnehmen, oder?! so mache ich es zuhause mit meinem wagen, einfach weil mir den platz eben auch noch für anderes brauche ;-)

auch wenn es dein recht ist den kinderwagen im flur abzustellen (wobei man sicher auch aus dem keller flüchten können muss... denn brände brechen ja nicht nur aus, wenn man in der wohnung ist...) nur deswegen würde ich es mir jetzt nicht mit den mitmietern vermiesen wenn es irgendwie friedlich zu regeln ist...

ich würde mal beim vermieter anfragen wie das gehen könnte, dass ihr nen platz für den wagen bekommt. eine etage in den keller wäre ja sicher eher zu schaffen als drei nach oben... so rein von der theorie her... andererseits wenn ihr die wohnung im dritten stock ohne keller gemietet habt (weiß nicht: wusstet ihr das vorher?) hättet ihr euch denken können, dass das mit kinderwagen u.U. ein problem gibt. wenn ihr den keller zahlt und nicht nutzen könnt würde ich ganz klar sagen: vermieter räum den keller leer und ich stell das teil in den keller...

bei meiner tante standen immer zwei bretter im flur. fand ich komisch bis ich sah wozu die gut waren: da lebten mehrere familien mit kleinen kindern: die legten die bretter auf die kellertreppe und fuhren den wagen jeder in dseinen keller.... vielleicht ginge sowas bei euch ja auch?!

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Na ich würde mich bedanken wenn ich immer einen Kinderwagen hin und herschieben müßte um in den Keller zu kommen. Ich habe selber 2 Kinder und damals noch in einem Haus in Berlin gewohnt.
Ganz klar dass man den Wagen entweder so stellt dass er wirklich NIEMANDEN stören kann oder eben zusammenklappt und an die Seite stellt oder gleich in den Keller oder hoch.

Du könntest die Tragetasche doch rausnehmen und den Wagen zusammenklappen und seitlich hinstellen, dann ist der Weg zum Keller vielleiht nicht mehr versperrt.
Oder aber ihr legt Euch einen flotten Buggy zu, Deine KLeine ist ja schon ein Jahr alt und es ist Sommer, da kann ein Kind doch schon in einem guten Buggy sitzen. Den kannst Du locker hochbringen oder zusammengeklappt hinstellen. Und am 1.6. dann eben in den Keller bringen. Es sie denn Dir steht dann ein Kinderwagen im Weg.......

Mona

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Aber selbst der Zugang zum Keller darf nicht behindert sein.
Wir hatten hier im Haus auch die Diskussion. Das Nachbarskind ist ein halbes Jahr älter als unseres. Kaum war es da, stand der Wagen hinter der Tür (zum Keller sind es nur 8 Stufen und unter der Treppe ist Platz). Folge: Die Haustür lies sich nicht mehr aufstellen, der Weg in den Keller sehr schwierig. Aber die von oben hatte es bequem. Da stört es auch nicht, dass alle im Haus ganz umständlich die Tür halten müssen, wenn man etwas ins Haus tragen möchte, was beim Einkaufen durchaus mal vorkommt. Ich fand das immer sehr toll, wenn ich nach der Arbeit nach Hause kam und mir dann die Tür ins Kreuz gefallen ist.
Sie konnte den Wagen (geerbt und ziemlich schwer) nicht tragen; also hat mein Mann ihr eine Rampe gebaut. Es war jedes Mal ein Mordsgezeter wenn sie sich auf den Weg machte.
Wir hatten ihr dann angeboten, den Wagen da zu lassen (ironisch) und wenn unserer dann da ist, stellen wir den auch da hin. Es ist aber noch nicht mal Platz für einen.
Seit dem ging es und ihr Wagen stand unten, wobei sie sich dan relativ schnell einen Buggy zugelegt hatten, weil ihr Modell dann dich auseinanderfiel

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Ich glaube, Du steigerst Dich da in etwas rein, ohne Dich vorher mit der Gesetzeslage beschäftigt zu haben.
Es kommt ganz klar auf die örtliche Gegebenheit an. Kalr ist, dass z.B. wegen brandschutzrechtlichen Verordnungen der Fluchtweg im gesamten Treppenhaus (also auch vom Keller Richtung Hausausgang!!!) uneingeschränkt begehbar sein muß - und zwar so, dass eine Feuerwehrtruppe auch mit kompletter Ausrüstung uneingeschränkt durchkommt. Einen schmalen Weg frei zu lassen, reicht definitiv NICHT!
Ich verstehe auch irgendwie Deine Aufregung nicht so ganz. Wenn es bei euch brennt, möchtest Du ja auch die Möglichkeit haben, Dich und Deine Familie schnellstmöglich in Sicherheit bringen zu können und nicht auf der Flucht nach draußen erst noch über einen Kinderwagen zu stolpern. Und selbstverständlich muß auch der Zugang vom Keller zum Hausausgang frei sein. Dort könnten sich doch auch gerade Leute aufhalten, wenn ein Feuer ausbrechen sollte, oder meinst Du nicht?
Im Übrigen: ich wohne selbst im 2. Stock und mußte den Kinderwagen auch immer hoch und runter schleppen, weil wir den Wagen nicht im Treppenhaus abstellen durften.

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Hallo

http://www.urbia.de/magazin/recht-und-finanzen/abstellkammer-treppenhaus

LG Tweety

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wir wohnen auch im 2.og und dürfen laut mietvertrag unseren kinderwagen nicht im hausflur abstellen!
ich finde das zwar umständlich für uns,aber in ordnung!gut,stella braucht jetzt eh keinen kinderwagen mehr,aber wir bekommen ja in knapp 3 monaten das nächste baby.
sicherlich ist es nicht die feine art von der verwaltung euch so auf euer fehlverhalten aufmerksam zu machen.allerdings verstehe ich auch,dass sie euch klipp und klar sagen dass das so nicht geht!unabhängig davon ob ihr fluchtwege versperrt oder nicht: ihr blockiert laut deiner aussage den weg in den keller.selbst mich als mutter eines kleinkindes(die somit das kinderwagenproblem kennt)habe dafür kein verständnis und würde mich sogar beim vermieter beschweren wenn ich dich selber mehrmals gebeten hätte den kinderwagen woanders hinzustellen!

letztlich haben wir es so gemacht: kinderwagen im auto gelassen oder in die garage/keller gestellt.diesmal werden wir es,sollten wir bis dahin keine andere wohnung haben, genauso handhaben.

finde deine art und weise schon wirklich unverschämt.zumal ihr die wohnung erst ab heute gemietet habt?!