Hallo Zusammen,
ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma. Mein Vertrag ist befristet bis zum 31.12.2011.
Mein ET ist der 10.09.2011, dh Mutterschutz ab 29.07. 2011.
Nun ist es so, dass ich pro Monat 2 tage Urlaub erwerbe, welchen ich auch erst nehmen kann bzw. darf wenn der Monat rum ist. Bis zum Mutterschutz anfallenden Resturlaub habe ich bereits eingereicht, so dass ich etwas früher in MuSchu gehen kann.
Nun ist es aber so, dass ich im MuSchu 10 Tage Urlaub erwerbe, da lt. MuSchuGesetzt angefangene Monate im Mutterschutz mit vollen Urlaub angerechnet werden.
Ende MuSchu wäre ca. 5-6. November.
Wie kann ich das denn jetzt mit dem Urlaub machen? Wenn ich nach dem Mutterschutz mir die 10 Tage auszahlen lasse + die Überstunden welche bis dahin auch noch anfallen, dann wäre ich bestimmt noch den ganzen November "voll beschäftigt". Kann ich dann das Elterngeld erst zum 1.12. auszahlen lassen? Oder sollte ich lieber den Urlaub so auszahlen lassen, wie er anfällt, dh. mtl. die Tage die anfallen.
Zuviele Fragen..
Was würde passieren, wenn mir der Urlaub + Überstunden mit Vertragsablauf ausgezahlt werden würden? Ich nehme an, dass würde direkt mit dem Elterngeld verrechnet werden oder?? Dh. das würde dann mein Elterngeld wieder mindern.
Da ich ja in "Elternzeit" "arbeitslos" werde, muss ich mich ja auch beim ArbeitsAmt melden oder?
Danke für eure Antworten!
Elterngeld, Befristeter Vertrag, Resturlaubstage....lang...
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Beitrag von femme84 - 31.05.11 - 09:19 Uhr
Beitrag von susannea - 31.05.11 - 11:39 Uhr
Da Urlaubsauszahlung und Überstunden Einmalzahlungen sind, sollten die nicht angerechnet werden. Ja, man kann später mit der Zahlung des Elterngeldes beginnen, aber am besten zu den Lebensmonaten (sonst bringts nichts).
Der Agentur für Arbeit musst du das spätestens im September melden, manchmal ist dies ihnen egal, manchmal machen sie sonst hinterher Ärger.
