Kleingewerbe?

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Beitrag von darkblue81 - 31.05.11 - 10:52 Uhr

Hallo,

da ich nicht so wirklich durchblicke, frage ich mal hier:

Ich habe als Hobby Seidenmalerei, meist fertige ich für mich selbst die Tücher, manchmal kommen aber auch Bekannte auf mich zu, ob ich denn ein Tuch machen könnte für Geburtstage etc.

Jetzt meinte heute morgen eine Bekannte zu mir, ob ich das denn angemeldet hätte als Kleingewerbe #kratz
Meine Antwort war nein, weil ich damit ja keinen Gewinn erzielen möchte, sonder lediglich (wenn überhaupt) die Materialkosten nehme.
Meine Bekannte ist der festen Überzeugung, ich müsste das anmelden sonst könnte ich da Probleme bekommen.

Und wie ist es nun richtig?

LG und #danke

Beitrag von vwpassat - 31.05.11 - 11:11 Uhr

Solange Du das für den Eigenbedarf machst - ist es Hobby.

So, wie Du die Dinge aber verkaufst, musst Du ein Gewerbe anmelden.

Wenn die Nachfrage wirklich da ist, dann kalkuliere das Ganze auch mit Gewinn und melde ein Gewerbe an.

Beitrag von darkblue81 - 31.05.11 - 11:20 Uhr

Hallo,

auf Anfrage komme ich vielleicht auf 6 - 8 Tücher pro Jahr.
Ein Tuch kostet mich 3,50€ im Einkauf und mehr verlange ich da auch nicht.

Allerdings muss ich gestehen, ich habe mir darum nie wirklich Gedanken gemacht, ob sich damit ein Geschäft machen läßt und meine Bekannte hat mich da sehr verunsicher #schwitz

LG

Beitrag von la1973 - 31.05.11 - 12:03 Uhr

Meld das ganze an, dann bist Du auf der sicheren Seite.
Gewerbeanmeldung kostet unterschiedlich.
Aufs Amt gehen, Antrag ausfüllen, abgeben, zahlen, fertig - und Du bist auf der sicheren Seite.

Beitrag von zuckerundsalz - 31.05.11 - 12:13 Uhr

Also bei der geringen Menge brauchst du kein Kleingewerbe anmelden. Das läuft tatsächlich noch über Hobby.

Schau mal in § 15 Abs. 2 Einkommensteuergesetz . Oder frag Tante Google nach Unterschied Kleingewerbe und Liebhaberei.

Zitat aus § 15 : (2) 1Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb..... Zitatende

Du betreibst das Ganze nicht, um Gewinn zu erzielen und die Absicht ist auch nicht erkennbar.

Hoffe, ich konnte dir helfen

Beitrag von darkblue81 - 31.05.11 - 13:04 Uhr

#danke

Beitrag von nichtsbereuen - 31.05.11 - 14:09 Uhr

ohne gewinnerzielungsabsicht kein gewerbe.