Hallo ... an die Experten...
für den künftigen Einkommensbezug ist finanzielle Unterstützung notwendig.
Meine Frage:
Muß/ kann erst Wohngeld beantragt werden und danach für den Rest Hartz 4 Aufstockung oder geht grundsätzlich nur eines von beiden?
Das Wohngeld allein würde für die Grundsicherung des 2-Pers. Haushaltes nicht ausreichen...
Her mit Euren Antworten/ Tipps

Danke
Wohngeldbezug u. Hartz 4 Aufstockung gleichzeitig?
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Beitrag von sternschnuppe215 - 31.05.11 - 14:05 Uhr
Beitrag von oberhuhnprillan - 31.05.11 - 14:08 Uhr
Wohngeld und Alg2 schließen sich gegenseitig aus.
Beitrag von johanna1972 - 31.05.11 - 14:08 Uhr
Entweder Wohngeld oder ALG II - beides zusammen geht nicht!
Beitrag von silbermond65 - 31.05.11 - 14:13 Uhr
Je nachdem was du an Einkommen hast,kannst du für dich ALG 2 beantragen und fürs Kind Wohngeld.
Frag einfach mal beim Amt nach.
Es geht nämlich sehr wohl beides.Wir hatten das auch.
Beitrag von sternschnuppe215 - 31.05.11 - 14:20 Uhr
Beitrag von musterli70 - 31.05.11 - 14:43 Uhr
Schon mal die Neufassung des SGB II gelesen ?
Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, ist das Thema Kind erhält Unterhalt und Kindergeld und muss deshalb Wohngeld beantragen, abgeschlossen.
Beitrag von silbermond65 - 31.05.11 - 15:20 Uhr
Ja?
Warum bekommt meine Tochter dann Wohngeld und wir ergänzend ALG 2 ?
Beitrag von musterli70 - 31.05.11 - 16:20 Uhr
Darfst Du mich nicht fragen, ich habe auch nie behauptet Sachbearbeiter hätten Ahnung von ihrem Job.
Ebenso gibt es noch Jobcenter die der Meinung sind, sie könnten bei Verweigerung der Unterschrift unter ner EGV noch sanktionieren, die haben auch noch nix vom neuen Gesetz mitbekommen.
Beitrag von silbermond65 - 31.05.11 - 16:37 Uhr
Verrätst du mir dann ,wo man das nachlesen kann?
Ich hab Anfang März den Folgeantrag Wohngeld für meine Tochter gestellt ,da war da keine Rede von.
Und wie du hier lest,sind wir ja nicht die einzigen.
Beitrag von musterli70 - 31.05.11 - 19:29 Uhr
Ich lese hier garnix, weil mir die Zeit fehlt jeden zwischendurch getexteten Beitrag der nicht als Antwort an mich gerichtet war zu lesen, liegt aber auch am bekloppten Aufbau dieser Möchtegernforensoftware hier.
Anfang März war auch zu früh, denn die Änderungen im SBG II sind erst am 1.4.2011, rückwirkend zum 1.1.2011 in Kraft getreten.
Wo im SGB II willst Du wissen ?
Ich tippe mal darauf, dass sie da stehen, wo das vorher auch alles stand, frag mich jetzt nicht nach nem Paragraphen, den hab ich nicht im Kopf, da ich mit dem Teil des SGB IIs noch nier in Kontakt kam.
Wie gesagt, ich kann mich auch irren, aber ich bin der Meinung sowas bei einer Gegenüberstellung SGB II alt zu neu rausgelesen zu haben.
Das SGB II findest im Internet und die Gegenüberstellungen alt zu neu in der Regel auf Seiten wie tacheles-sozialhilfe.de
Beitrag von windsbraut69 - 01.06.11 - 09:51 Uhr
"Wie gesagt, ich kann mich auch irren, aber ich bin der Meinung sowas bei einer Gegenüberstellung SGB II alt zu neu rausgelesen zu haben. "
Das hilft niemandem weiter.
Du solltest die betreffenden Quellen schon selbst mal gelesen haben, bevor Du so provokative Fragen in den Raum stellst :)
Beitrag von king.with.deckchair - 31.05.11 - 17:54 Uhr
http://www.gesetze.juris.de/sgb_2/__7.html
"(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören
(...)
4.
die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können." 
Wohngeld ist eine vorrangige Leistung, die das Kind unter Umständen "befähigt", den Bedarf aus eigenem Einkommen und Vermögen zu bestreiten.
Das dann zu: "Schon mal die Neufassung des SGB II gelesen ?"
Zum Glück haben die allermeisten SB dann doch mehr Ahnung als du meinst.
Beitrag von silbermond65 - 31.05.11 - 17:59 Uhr
Danke ! Das hätte mich jetzt ehrlich gesagt auch gewundert ,wenn es nicht mehr so wäre.
Beitrag von montana82 - 31.05.11 - 14:23 Uhr
Hallo,
Du kannst entweder Wohngeld oder ALG II beantragen.
hättest Du Anspruch auf Kinderzuschlag? Das sind max. EUR 140,00. Vielleicht wäre es dann genug.
LG
Beitrag von mel1983 - 31.05.11 - 15:30 Uhr
Hallo,
ich bin mit meiner Tochter alleine. Ich beziehe ALGII und bilde mit ihr lediglich eine Haushaltsgemeinschaft (keine Bedarfsgemeinschaft), weil sie mit Kindergeld+Unterhalt+Wohngeld ihren Bedarf decken kann.
Also:
Ich = ALGII
Tochter = KiGeld, WoGeld und Unterhalt
Grüße
