Hallo ihr Lieben,
mein Partner kam auf die Idee auch 2 Monate Elternzeit zu nehmen.
Vorige Woche bekam ich meinen Bescheid für das Elterngeld.Kann er nachträglich noch Elternzeit beantragen?Die Elterngeldstelle muß ja informiert werden.
Ich weiß das Google hilft aber der Kleine bekommt Hunger
Ich bedanke mich für hilfreiche Antworten.
Gruß
Partner möchte 2 Monate Elternzeit nehmen..Antrag ist aber schon durch
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Beitrag von lelou83 - 31.05.11 - 21:30 Uhr
Beitrag von 16061986 - 31.05.11 - 22:48 Uhr
Also bei meinen freunden ist das gegangen. sie haben dann dort angerufen,haben was zum ausfüllen bekommen und ne bescheinigung vom arbeitgeber gebraucht das das in ordnung geht und dann hat das gepasst.
Beitrag von susannea - 31.05.11 - 22:59 Uhr
Elterngeld und Elternzeit hat ja wenig miteinandern zu tun.
Will er Elternzeit nehmen, meldet er die ja beim AG an!
Will er Elterngeld beantragen tut er die einfach bei der Elterngeldstelle, das geht problemlos!
Beitrag von ujn1 - 31.05.11 - 23:02 Uhr
Kein Problem, das sind dann halt getrennte Anträge. Man KANN für beide Partner mit einem Antrag Elterngeld beantragen, MUSS es aber nicht. Er muß halt ganz normal seinen Antrag stellen und alle Nachweise einreichen (dasselbe wie bei Dir, bis auf die Geburtsurkunde, die das Amt schon haben dürfte).
Aber er bekommt natürlich nur noch die von Dir nicht verbrauchten der 14 Monate, d.h. wenn du das übliche Jahr beansprucht hast, noch max. 2 Monate.
Außerdem besteht sogar einmalig die Möglichkeit, die Bezugsdauer von Elterngeld ohne weitere Begründung zu ändern, falls ihr das vorhaben solltet.
Das macht dann vielleicht dem Amt etwas mehr Arbeit, ist aber gesetzlich so vorgesehen.
LG
Beitrag von ujn1 - 31.05.11 - 23:05 Uhr
Mir ist gerade aufgefallen, dass Du von Elternzeit, und nicht von Elterngeld geschrieben hattest. Aber ich gehe mal davon aus, dass Du letzteres meintest, d.h. dass Dein Partner die sog. Vätermonate vom Elterngeld beantragen will.
LG
Beitrag von lelou83 - 31.05.11 - 23:28 Uhr
Hallo,
upps...ja so meinte ich das.Hatte angenommen wir hätten das beim ersten Antrag gleich machen müssen.
Also stellt er für sich einen Antrag auf Elterngeld (für diese 2 Monate ) und einen Antrag auf Elternzeit beim AG?
Hab ich das so richtig verstanden?
Gruß
Beitrag von ujn1 - 01.06.11 - 09:05 Uhr
Genau. Wobei die Reihenfolge umgekehrt sein sollte. Erst die Elternzeit mit dem AG klar machen, bevor man den Elterngeldantrag stellt, nicht dass man nochmal zurückrudern muss.
Beitrag von lelou83 - 01.06.11 - 12:02 Uhr
Super...Ich danke dir!
