Aufwendungsersatz Sparkasse

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Beitrag von emma-2011 - 01.06.11 - 12:38 Uhr

Hallo,

meine Bank konnte eine Sache nicht abbuchen und hat jetzt einen "Aufwendungsersatz Lastschriftgebühr" bei mir vom Konto abgebucht. Immerhin 3,55€.
0,55€ für den Brief sagten die mir in der Bank, aber is das wirklich rechtens, dass die 3€ abbuchen?
Mein Mann meint nicht.

Danke
emma

Beitrag von vwpassat - 01.06.11 - 12:56 Uhr

Ich finde das sehr, sehr günstig.

Beitrag von arkti - 01.06.11 - 12:57 Uhr

Ja natürlich kostet das Gebühren wenn dein Konto nicht gedeckt ist.

Beitrag von swety.k - 01.06.11 - 13:13 Uhr

Nein, das dürfen die Banken schon seit Jahren nicht mehr. Sie deklarieren es dann halt nicht als Gebühr für die Lastschriftrückgabe, sondern als Auwand für die Benachrichtigung.

Die Bank, bei der ich arbeite, berechnet dem Zahlungspflichtigen keine Gebühren, auch nicht für die Benachrichtigung (evtl. Porto, aber da bin ich mir nicht sicher, weil die meisten Kunden die Benachrichtigung am Kontoauszugsdrucker bekommen, wo sie kostenlos ist).

Der Zahlungsempfänger muß aber auf jeden Fall für die Rückgabe zahlen und das ist mehr als 3,55 Euro. Der wird Dir das also beim nächten Versuch in Rechnung stellen.

Liebe Grüße von Swety

Beitrag von emma-2011 - 05.06.11 - 23:20 Uhr

Die Bank schreibt: den Aufwand für die Unterrichtung über die Nichteinlösung stellen wir Ihnen in Rechnung und belasten Ihr Konto mit 3,55€.

Nur für die Benachrichtigung also!!
Die Kosten die mir von dem dann noch berechnet werden, die nicht abbuchen konnten, werden mir dann ja noch zusätzlich in Rechnung gestellt. Ist ja auch richtig so dann.

Aber so muss ich doppelt bezahlen für eine Nichteinlösung.
Ich habe nunmal keinen Dispo, weil ich das nicht will.
Eigentlich passiert es auch nicht, dass das Konto nicht gedeckt ist, aber nun hat sich leider mal was überschnitten.
Sehr ärgerlich.

Ich kann also gegen diese Gebühr nix machen oder?

Beitrag von windsbraut69 - 01.06.11 - 14:17 Uhr

Du kannst ja nicht nur das reine Porto rechnen.