Lohnsteuer

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Beitrag von sweetelchen - 01.06.11 - 17:12 Uhr

Als ich Anfang Januar meine Steuerklasse und die meines Mannes geändert habe (ich 5 und er 3) hat mich die Dame gefragt ob wir immer noch kinderlos sind. Ich war da gerade in der 32(?) Woche Schwanger meine ich.
Nun es gibt doch so eine Art Kinderzuschlag das man uns etwas weniger an Steuern abzieht? Seit März ist unsere Tochter da und ich frag mich ob das der AG geändert hat oder wir persönlich antanzen sollen?
Ich habe angerufen aber der Mann, der dafür Zuständig wäre, ist noch im Urlaub bis mitte Juni.

Kann mir wer weiterhelfen?

Beitrag von zwillinge2005 - 01.06.11 - 17:43 Uhr

Hallo,

Wieso wechselst Du in der 32. SSW freiwillig von LSK 4 in LSK 5? Damit verringerst Du Dein Elterngeld. Sinnvoll wäre ein Wechseln in LSK III gewesen (es sei denn, Du wirst kein Elterngeld beantragen bzw. Dein Mann wird Elterngeld beziehen!).

Elterngeld iste ine Lohnersatzleistung und wird nach dem Nettoeinkommen berechnet.

Kinderzuschlag meinst Du sicher nicht, oder? Dass ist eine Sozialleistung, wenn man zuviel für ALGII, aber zuwenig zum Leben hat.....

Du meinst sicher den Kinderfreibetrag. Der wirkt sich nur bei sehr hohen Einkommen aus, wenn dass Kindergeld geringer ist, als eigentlich bei diesem Einkommen berechnet würde (äh - etwas unverständlich, ich weiss - so bei ca. 80.000 Euro und dem 3. Kind ....)

Bei geringeren Einkünften oder weniger Kindern ist das irrelevant. Bei de Einkommensteuererklärung wird dann eh geprüft, ob Euch noch Geld zusteht.

LG, Andrea

Beitrag von sweetelchen - 03.06.11 - 13:03 Uhr

Wir haben im September geheiratet und ich war damals noch in der Ausbildung. Mein Mann hat wesentlich mehr verdient :-D
Seit Dezember bin ich fertig und trotzdem verdiene ich deutlich weniger als mein Mann. Von daher hat es sich gelohnt. Vorallem auch, weil ich 2 Jahre Elternzeit gemeldet habe und das 2 Jahr somit nichts verdiene. Besser das mein Mann die 2000€ nach Hause bringt als ich meine mickrigen 1000€.

Genau, den Kinderfreibetrag meine ich!
Wird er beiden Elternteilen zugeteilt oder nur einem?
Denn die Ident. Nummer für Jana haben wir schon erhalten und meine Tante meinte das hätte sich dann erledigt.

Beitrag von sweetelchen - 03.06.11 - 13:04 Uhr

Ach ja ich hatte nicht die LSK 4 sondern wir hatten bei de die 1. Und das hat sich eben gelohnt zu wechseln :-D

Beitrag von catch-up - 01.06.11 - 20:15 Uhr

Ja, ich glaub auch, du meinst den Kinderfreibetrag! Den musst du, wenn du ihn haben willst, ebenfalls auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen (macht das Bürgeramt). Jeder Ehepartner bekommt einen Freibetrag von 0.5!

Wir haben jeweils einen Freibetrag von 0.5 auf unserer Steuerkarte eingetragen. Das macht im Netto knallharte 10 Cent glaub ich! Also überhaupt nicht der Rede wert!

Beitrag von susannea - 01.06.11 - 21:55 Uhr

So ein Blödsinn, nicht jeder Ehepartner bekommt einen Freibetrag von 0,5. Jeder Ehepartner mit Lohnsteuerklasse 4 oder 3 erhält einen von 1,0, mit Lohnsteuerklasse 5 erhält man keinen. NUr unverheiratete erhalten einen von 0,5!

Beitrag von nixfrei - 01.06.11 - 20:52 Uhr

Hallo,

wenn du den Kinder-Freibetrag eintragen lässt und ihn dann euer Lohnrechner berücksichtigt, wirkt sich das nur minimal aus. Es spielt nämlich nur beim Soli (glaube ich) und bei der evtl. Kirchensteuer eine Rolle. Lohnt sich also nicht. Es reicht, wenn ihr das Kind bei der Jahressteuererklärung angebt.

Wenn das euer erstes Kind ist, musst du es dem Lohnrechner trotzdem mitteilen, weil dann dein SV-Abzug etwas weniger wird, also etwas mehr Nettolohn.

LG

Beitrag von susannea - 01.06.11 - 21:56 Uhr

Beide müssen es dem AG mitteilen denn beide haben damit weniger Abzüge ;)

Beitrag von nixfrei - 01.06.11 - 22:00 Uhr

ich weiß ;-)

Beitrag von susannea - 01.06.11 - 22:23 Uhr

DAnn solltst du das aber auch schreiben ;)

Beitrag von windsbraut69 - 02.06.11 - 09:11 Uhr

Ist während der Elternzeit doch aber nicht relevant, oder?

Gruß,

W

Beitrag von susannea - 02.06.11 - 10:24 Uhr

Natürlich ist das relevant, weil ja zumeist mindestens einer arbeitet ;)