Wann kann man vereinfachte Einkomensteuererklärung machen?

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Beitrag von kiddymummy - 02.06.11 - 13:25 Uhr

Hallo,
kann mir jemand sagen, wann man dieses Formular für die vereinfachte Einkomensteuererklärung nutzen kann/darf?
Ich habe außer 400 EUR nichts verdient. Hinzu kommt noch das Elterngeld, das ist alles. Und außer ein paar Spenden hätte ich auch weiter nichts anzugeben.
Kann ich da das Formular nehmen? Und für die Kinder dann nur diese Anlage Kind dazu? Ach so, Aletrsvorsorgeformular müßte ich wohl noch machen.
LG
kiddymummy

Beitrag von jillrips - 03.06.11 - 00:27 Uhr

Hi,

ja! Man kann die vereinfachte Steuererklärung machen, wenn man (ganz lapidar gesagt) nichts Außergewöhnliches zu erklären hat. Also nur diese Einküfte/Kosten, die auf dem Formular genannt werden.

Formular: http://www.meinesteuersoftware.de/steuererklaerung/formulare-herunterladen/#steuererklaerung_2010

Warum machst du denn überhaupt eine? Wurdest du aufgefordert? Immerhin hast du nur steuerfreie Einkünfte.

Grüße

Beitrag von delfinchen - 03.06.11 - 09:21 Uhr

Hallo,

du scheinst dich auszukennen, da muss ich doch auch mal ganz frech was fragen:
ich bin seit sep 2009 mit meinen zwillingen zuhause - beziehe elterngeld und kindergeld, das wars.
muss ich da für 2010 überhaupt eine steuererklärung machen?

für 2011 ja, da ich ja ab september wieder arbeite, aber für 2010?

wär super, wenn du mir ne antwort geben könntest :-).

lg,
delfinchen

Beitrag von susannea - 03.06.11 - 23:31 Uhr

Ja musst du. Evtl.r eicht aber eine Dreizeiler, dass du nur Lohnerstazleistungen bezogen hast aus, ruf an und frag nach.

Beitrag von nixfrei - 03.06.11 - 16:19 Uhr

Wenn sie Elterngeld bezieht, ist sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben! Das ist zwar steuerfrei, aber da es dem Progressionsvorbehalt unterliegt, ist sie verpflichtet... auch wenn 0 rauskommt...

LG