Sonderzahlung bei Bezug von Elterngeld

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von mini-sumsum - 03.06.11 - 13:05 Uhr

Hallo zusammen,

vielleicht kennt sich ja jemand von euch damit aus; meine Sachbearbeiterin in meiner Firma ist leider grad im Urlaub.

Ichbeziehe seit Feb. 11 Elterngeld i.H.v. 1.800 Euro monatlich.

Diesen Monat habe ich von meinem AG 3.200 Euro überwiesen bekommen. Dies ist eine Tantieme für das Geschäftsjahr 2010. Also eine leistungsbezogene Prämie + Beteiligung über einen kleinen Faktor am Unternehmenserfolg.

Nun habe ich grad bei der Elterngeldstelle angerufen, um zu erfahren, ob ich diese Zahlung angeben muss, und das für diesen Monat nun angerechnet wird (auch wenn es ja eigentlich für 2010 ist).

Man teilte mir mit, dass es auf die Besteuerung ankäme. Handelt es sich um eine Sonderzahlung mit gesonderten Regeln wie auch beim Weihnachtsgeld etc dann muss ich es nicht angeben. Wenn es "normal" versteuert wird, muss ich es angeben.

Doch wie finde ich das nun anhand meiner Gehaltsabrechnung heraus? Gibt es da eine Möglichkeit?

Falls nicht, müsste ich mich noch 14 Tage gedulden.

Ich danke euch im voraus.
LG, mini-sumsum

Beitrag von sohnemann_max - 03.06.11 - 14:56 Uhr

Hi,

stehen auf Deiner Lohnabrechnung irgendwelche komischen Abkürzungen vor dem Bezug?! Sowas wie F oder P oder L?!

Wenn ja, schreibs mir mal, normalerweise kann ich es ableiten.

Wenn es aber ne Tantieme also eine Art Sonderzahlung ist kann es versteuert werden muss aber nicht. Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld wird versteuert. Aber ne einmalige Sonderzahlung?!

LG
Caro